Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0541/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In § 38, 7 der Geschäftsordnung der BVV Neukölln wird der Passus „eine Besprechung findet nicht statt.“ gestrichen und in § 40, 2 nach „[...] wird auf 5 Minuten pro Tagesordnungspunkt begrenzt“ ergänzt: „Beim Wort des Bürgermeisters beträgt die Redezeit 3 Minuten pro Fraktion und bei fraktionslosen Abgeordneten“.
Begründung: In der BVV sollten Themen von politischer Relevanz von den Bezirksverordneten besprochen werden können.
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