Drucksache - 0533/XIX  

 
 
Betreff: Konzept gegen Gentrifizierung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEStadtentwicklung
Verfasser:Fuhrmann, MarlisBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
12.11.2013 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.11.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfhielt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung.

 

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim zuständigen Senator dafür einzusetzen, dass angesichts der kritischen Wohnungssituation für ganz Berlin offiziell ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wird.

 

  1. In Zusammenarbeit mit dem Neuköllner Wohnungsamt ist ein Konzept zu erarbeiten, dass über einen städtebaulichen Entwicklungsplan hinaus unter der Prämisse einer sozial gerechten Stadt den Wohnungsbedarf für Neukölln feststellt.

 

  1. In Nord-Neukölln sind durch das Bezirksamt selbst „Milieuschutzgebiete“ bzw. soziale Erhaltungsgebiete nach BauGB Besonderes Städtebaurecht § 172  einzurichten. Dafür vorzusehen sind die vom Quartiersmanagement betreuten Gebiete wie Reuter-, Schiller-, Richard- und Körnerkiez. Für sie sollen vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden.

 

 

Begründung:

Die rasante Mietenentwicklung in Neukölln ist besorgniserregend und hat einen akuten Handlungsbedarf entstehen lassen. Dies betrifft insbesondere den Norden des Bezirkes mit Steigerungsraten über 30 % bei Neuvermietung. Der Mietenanstieg hat bereits zu einem teilweisen Austausch der Wohnbevölkerung geführt und muss gestoppt werden.

 

Zur Unterstützung der Ziele des Programms „Soziale Stadt“ und ihren Quartiersmanagementgebieten erscheint eine soziale Erhaltungssatzung geeignet. Sie soll den Mietenanstieg dämpfen, die (Zusammenlegung von Wohnungen u. damit die) Umwandlung in Eigentumswohnungen bremsen und einer Fehlnutzung als Ferienwohnungen entgegenwirken. Darüber hinaus ermöglicht sie die Aufstellung von Sozialplänen für betroffene Mieter.

 

 

 

 

 

 
 

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