Drucksache - 0480/XIX  

 
 
Betreff: Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2013-2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBA/FinWi
Verfasser:BzBm BuschkowskyBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2013 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
I-Pl komplett_4-1-2013
1. Version vom 16.01.2013
2. Version vom 16.01.2013
3. Version vom 04.02.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der anliegende Entwurf des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2013 bis 2017  ist der Senatsverwaltung für Finanzen zum 4. Februar 2013 einzureichen.

 

 

Begründung:

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

 

Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2014 und 2015 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015 zu übernehmen.

 

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2011 bis 2015 des Landes Berlin in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 19. Juli 2011 mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene erarbeitete und am 25. September 2012 beschlossene Finanzplanung für 2012 bis 2016.

 

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren  Anmeldungen.

 

Wegen der ab dem Haushaltsjahr 2014 geltenden neuen Kapitelstruktur wurden in dem Entwurf für betroffene Kapitel zur besseren Vergleichbarkeit sowohl die alte, bis einschließlich 2013 gültige, als auch die neue Kapitel-Nummer bzw. Bezeichnung aufgeführt.

Weiterhin wurden Titelbezeichnungen für Schulbaumaßnahmen im Einzelplan 37 an die Vorgabe des Aufstellungsrundschreibens angepasst.

 

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio €  für die Jahre 2014 bis 2017. Für Neukölln hat sie sich infolge geringer überbezirklicher Verschiebungen in der Berechnung von  6.250 T€ (bis Haushaltsjahr 2013) auf  6.355 T€  für die Planjahre 2014 bis 2017 erhöht.

 

Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

       zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,

       zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für AfA und

       zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

 

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf bei der Bauunterhaltung ist dies in der Planung der Jahre 2016 und 2017 zu deren Gunsten berücksichtigt (siehe Entwurf zur Investitionsplanung, Seite 32).

 

Aus der pauschalen Zuweisung ist vorrangig die Ausfinanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen sicher zu stellen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Rahmens.

 

Diese Vorgaben sind in dem anliegenden Entwurf für die Planjahre 2014 bis 2017 eingehalten.

 

In den Jahren 2014 und 2015 werden auf Entscheidung des Bezirksamtes jeweils 1.500 T€  der pauschalen Zuweisung zusätzlich zur gezielten Zuweisung zur Absicherung der Finanzierung des Familienzentrums auf dem Campus Rütli eingesetzt. Die ursprünglich hierfür beplanten Titel 70101 und 71501 im Kapitel 3703 (bis 2011: 3734) wurden zwischenzeitig in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen im Titel 70101 zusammengefasst. Daher sind die für diese Baumaßnahme vorgebenen Jahresraten von 3.500 T€ (2014) und 4.500 T€ (2015) um jeweils diese 1.500 T€  auf 5.000 T€  bzw. 6.000 T€  erhöht.

 

Im Rahmen der gezielten Zuweisung erfolgte die Mittelzuweisung für das gesamte Projekt des Campus Rütli entsprechend dem derzeitigen Planungsstand. Infolge der Deckelung der Gesamtkosten im Rahmen der Prüfung des Bedarfsprogramms durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind die Außenanlagen derzeit nur mit 1,9 Mio €  in den Gesamtkosten enthalten. Diese Summe reicht jedoch bei Weitem nicht aus, um alle Wege-, Sport-, Spiel- und Vegetationsflächen herzustellen. Der entsprechende Prüfvermerk verpflichtet den Bezirk zudem, die Finanzierung sicher zu stellen. Insofern wurden die geschätzten Kosten von 2.970 T€  im Kapitel 3703, Titel 70103 als eigenständige Anmeldung aufgenommen. Die Jahresscheiben führen somit zur Überschreitung der derzeitigen gezielten Zuweisung in den Jahren 2016 und 2017.

 

Die für die Zuschüsse für Investitionen (Kapitel 4610, Titel 89331 und 89339) vorgegebenen Jahresraten 2014 wurden in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen unter Einhaltung der Gesamtzuweisung verändert.

 

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2014/2015 endgültig entschieden. Derzeit sind 510 T€  im Jahr 2014 und 1.712 T€,  davon eine größere Beschaffung (Erwerb beweglicher Sachen mit einem Mittelbedarf von mehr als 250 T€  im Einzelfall) für den Bereich der IT-Technik über 1.325 T€,  im Jahr 2015 ausgewiesen.

 
 

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