Drucksache - 0431/XIX  

 
 
Betreff: Neuköllner Kleingartenanlagen wieder in den Schutzfristenkatalog bis 2020 aufnehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/BauNatBüD
Verfasser:Peter ScharmbergBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
09.04.2013 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.04.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag Ausschuss Beschluss
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Entsprechend des Beschlusses wurde mit Schreiben vom 17. Juni 2013 um die Verlängerung der Schutzfristen der entsprechenden Kleingartenanlagen Stadtbär, Alt-Ruhleben I, Antons Ruh und Helmutstal gebeten.

 

Am 07. Januar 2014 hat der Senat für insgesamt elf Kleingartenanlagen, die eine Schutzfrist bis zum Jahr 2014 hatten, eine nochmalige Verlängerung bis zum Jahr 2020 beschlossen. Die genannten Kleingartenanlagen sind hierbei enthalten.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen