Drucksache - 0184/XIX  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Frauenförderplans des Bezirksamtes Neukölln / Einzelbericht zur Strukturanalyse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBzBm/Fin
Verfasser:Buschkowsky, HeinzBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
FFP 2012 - Anlage 1 - Bestandsaufnahme zur Beschäftigtenstruktur
FFP 2012 - Anlage 2 - Beschäftigungsstrukturdaten 2011
FFP 2012 - Einzelbericht BA mit Diagrammen
FFP 2012 - Frauenförderplan Fortschreibung 2012
1. Version vom 21.03.2012

§ Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in der Fassung vom 06

§ 4 Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in der Fassung vom 06. September 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2010, verpflichtet alle Berliner Behörden auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur einen rauenförderplan zu erstellen und fortzuschreiben.

 

Der Frauenförderplan gilt für insgesamt sechs Jahre, ist aber spätestens nach zwei Jahren an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Gemäß § 4 Abs. 5 LGG wurde die Frauenvertretung an der Fortschreibung des Frauenförderplans beteiligt.

 

Nach erfolgter Beteiligung der Frauenvertreterin und der Personalvertretung lege ich die vom Bezirksamt beschlossene Fortschreibung des Neuköllner Frauenförderplans mit den erhobenen Beschäftigungsstrukturdaten (Stand: 30.06.2011) und Anlagen sowie den im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Frauenförderplans erstellten Einzelbericht zur Strukturanalyse für den Berichtszeitraum 01.07.201030.06.2011 vor.

 

 

 
 

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