Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1786/XVIII
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
- mit Textänderung –
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass die Berliner Bauordnung dahingehend geändert wird, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und in Treppenhäusern - wie bereits in zehn anderen Bundesländern - verpflichtend wird.
Die neu überarbeitete Bauordnung für Berlin tritt nunmehr zum 01. Januar 2017 in Kraft. Darin ist der verpflichtende Einbau von Rauchwarnmeldern, auch im Gebäudebestand, gesetzlich geregelt.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . Juli 2016Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. GiffeyBlesing Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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