Drucksache - 1631/XVIII  

 
 
Betreff: Einsatz von Laubbläsern reduzieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUWohnen und Umweltschutz
Verfasser:Schwarzer, ChristinaJendralski, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.11.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz Entscheidung
01.12.2010 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz vertagt   
02.02.2011 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Mitteilung - 2. Lesung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der CDU in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass der Einsatz von Laubbläsern insbesondere in Wohnbereichen und kleingärtnerischen Anlagen grundsätzlich untersagt wird. Der Einsatz dieser Geräte durch die BSR und Unterauftragnehmer soll dabei zur Gefahrenabwehr (Rutsch- und Unfallgefahr) weiterhin ermöglicht werden. Hierzu sollen jedoch nur die emissionärmsten Geräte zum Einsatz kommen.

 

 
 

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