Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1631/XVIII
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der CDU in folgender Fassung zurückgezogen:
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass der Einsatz von Laubbläsern insbesondere in Wohnbereichen und kleingärtnerischen Anlagen grundsätzlich untersagt wird. Der Einsatz dieser Geräte durch die BSR und Unterauftragnehmer soll dabei zur Gefahrenabwehr (Rutsch- und Unfallgefahr) weiterhin ermöglicht werden. Hierzu sollen jedoch nur die emissionärmsten Geräte zum Einsatz kommen.
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