Drucksache - 1629/XVIII  

 
 
Betreff: Verbesserung der notärztlichen Versorgung von Kindern in Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/JugGes
Verfasser:Lanske, UteLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.11.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.03.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
VzK - 1. Zwischenbericht
3. Version vom 12.03.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das für den Bereich Gesundheit zuständige Mitglied des Bezirksamtes beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Problematik der aus Sicht des Bezirksamtes nicht ausreichenden medizinischen Versorgung - gerade von Kindern – im Bezirk. Besonders betrifft die unbefriedigende pädiatrische Versorgungslage die Notfallversorgung in der Vivantes-Kinderrettungsstelle.

 

Grundsätzlich ist die pädiatrische Regelversorgung über die Kassenärztliche Vereinigung Berlin zu gewährleisten. Diese Zulassungsinstitution bewertet die ambulante medizinische Versorgung im kinderärztlichen Bereich berlinweit als ausreichend. Berlin wird hierbei jedoch als ein Zulassungsgebiet bewertet.

 

Das Bezirksamt hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach an die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung und auch an die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hinsichtlich einer am realen Versorgungsbedarf ausgerichteten ärztlichen Bedarfsplanung gewandt. Voraussetzung für eine optimale Planung ist aus Sicht des Bezirksamtes, die Verhältniszahlen von Ärzten je Einwohner an den tatsächlichen Bedürfnissen auszurichten. Selbst der Versuch, gemeinsam mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Chefarzt des Mutter-Kind-Zentrums, dem Sprecher der Berliner Kinderärzte und dem Gesundheitsstadtrat eine Verständigung über ein besonderes und zusätzliches Angebot für den Bezirk, insbesondere für die Wochenenden und Feiertage einzurichten, konnte im Verhandlungswege mit der Kassenärztlichen Vereinigung nicht erreicht werden.

 

Mit Änderung des Versorgungsstrukturgesetzes erhalten die Länder im Rahmen der Bedarfsplanung ein Mitberatungsrecht bei den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Hinsichtlich des aufgestellten Bedarfsplans wurde den zuständigen Landesbehörden ein Beanstandungsrecht eingeräumt.

 

Analog der Beteiligungsrechte des Bundesministeriums für Gesundheit gegenüber dem Bundesausschuss haben die Länder gegenüber dem jeweiligen Landesausschuss ein Mitberatungsrecht in den Sitzungen der Landesausschüsse. Die Länder haben dazu die Möglichkeit ein Gremium auf Landesebene einzurichten, dessen Beschlüsse Empfehlungscharakter haben. Berlin hat von der Möglichkeit, die Mitwirkungsrechte der Länder zu erweitern, Gebrauch gemacht und ein entsprechendes Gremium eingerichtet. Diese Kommission hat die Möglichkeit zu Einzelfragen auch die Bezirksverwaltung einzubeziehen.

 

Das Bezirkssamt wird darüberhinaus weiterhin in politischen und Verwaltungsgremien darauf aufmerksam machen, dass trotz rechnerisch ausreichender Versorgung in allen Bezirken die Verteilung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf die Bezirke auf Grund der freien Standortwahl im Zulassungsgebiet Berlin zum Teil sehr unausgewogen ist, und sich dafür einsetzen, strukturschwache Bezirke vornehmlich auszustatten.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 

 
 

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