Drucksache - 0699/XVIII  

 
 
Betreff: Schrittweise Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplanes (FEP) für die landeseigenen Friedhöfe in Berlin-Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.05.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.04.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage1_Buschkrugallee
Anlage2_Parkfriedhof
Anlage3_Koppelweg
Anlage4_Columbiadamm
Anlage5_KoepenickerStraße
Anlage6_Lilienthalstraße
VzK - 1. Zwischenbericht
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Ankündigung der Schließung der angegebenen Friedhofsbereiche ist zeitnah erfolgt. In den Fällen, in denen daraus Irritationen für die Nutzungsberechtigten entstanden, wurden entsprechende Regelungen gefunden und Aufklärungsgespräche geführt. Die weitere Umsetzung dauert nun in Abhängigkeit des Ablaufs der Ruhefristen der vorhandenen Gräber noch ca. 20 bis 40 Jahre an.

 

Die neu angelegten Abteilungen auf dem Parkfriedhof für unterschiedliche Formen der Urnenbestattung, die als Ersatz für den am 1.1.2009 geschlossenen Friedhof Urnenhain dienen, werden gut angenommen und die dort neu eingebrachten Ansätze für „pflegearme“ Urnengrabstellen werden fortgeführt.

 

Ansonsten ist das Bezirksamt Neukölln bestrebt, den stetigen Bedarf an Grabfeldern für muslimische Bestattungen nachzukommen und fordert daher die Erweiterung des Friedhofes Columbiadamm.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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