Drucksache - 0068/XVIII  

 
 
Betreff: Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung 2007 - 2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinSPD/Grüne/LINKE
Verfasser:BzBm BuschkowskyFraktionsvorsitzende,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2007 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Änderungsantrag
I-Planung-Anlagen

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle vorbehaltlich von Veränderungen, die sich aus der Bürgerinformation ergeben, Folgendes beschließen:

 

Der anliegende Entwurf des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2007 bis 2011 ist der Senatsverwaltung für Finanzen zum 1. Februar 2007 einzureichen.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die sich bis zum Buchungsschluss noch ergebenden Veränderungen des Ist 2006 und die daraus folgenden Verschiebungen in der Finanzierungsdarstellung in die Zusammenstellung einzuarbeiten.

 

Begründung:

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 14. Dezember 2005 sieht im Gegensatz zur vorherigen Fassung in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

 

Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2008 und 2009 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2008/2009 zu übernehmen.

 

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung des Landes Berlin in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 9. August 2005 mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln.

 

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2011, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten und grundsätzlich die Anmeldungen der Ämter.

 

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden (siehe Anlage). Im Hinblick auf den hohen Bedarf bei der Bauunterhaltung ist dies in der Planung für die Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

Die pauschale Zuweisung ist für die Planungsjahre 2008 bis 2011 jeweils mit 4.238.000 € festgesetzt.

 

Grundlagen für das auf die Bezirke entfallende Verteilvolumen von 50 Mio € sind

Ø       zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,

Ø       zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für AfA und

Ø       zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

 

Um die Ausfinanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen sicherstellen zu können und wegen unabweisbarer Verkehrssicherungspflichten im Bereich der Hochbau-, Grünflächen- und Straßenunterhaltung war es erneut erforderlich, den Beginn neuer Baumaßnahmen zurückzustellen und auf spätere Haushaltsjahre zu verschieben. Deshalb konnten für die Planungsjahre 2008-2011 nur begrenzt Neuanmeldungen zur Investitionsplanung berücksichtigt werden.

 

Neu in die Investitionsplanung aufgenommen wurden:

 

Kapitel 37 36, Titel 701 22 –            Neubau mobiler Unterrichtsräume in Nord-Neukölln

                                                    Gesamtkosten geschätzt: 7.750 T€

                                                                       

Kapitel 37 36, Titel 715 01 –            Erweiterung der Zürich Grundschule

                                                    Gesamtkosten geschätzt: 4.600 T€

 

Kapitel 42 12, Titel 738 21 –            Umbau des Hermannplatzes

                                                    Gesamtkosten geschätzt: 1.120 T€

 

Kapitel 42 12, Titel 738 22 –            Umbau des Karl-Marx-Platzes und der Straßen im Böhmischen Dorf

                                                    Gesamtkosten geschätzt: 1.500 T€

 

Kapitel 42 12, Titel 738 23 –            Ersatz- und Erweiterungsbau von Radverkehrsanlagen und Radrouten

                                                    Gesamtkosten geschätzt: 3.750 T€

                                                           

Kapitel 42 12, Titel 738 24 –            Umbau der Karl-Marx-Straße von Jonasstraße bis Hermannplatz

                                                    Gesamtkosten geschätzt: 3.000 T€

 

Kapitel 47 20, Titel 716 66 –            Neubau des Kinderspielplatzes am Glashütter Weg/
Rudower Höhe (im direkten Austausch zur Maßnahme Titel 716 27 –Spielplatz Neudeckerweg/Werderlake)

                                                    Gesamtkosten geschätzt: 256 T€

 

Eine erneute Anmeldung der Mittel- und Oberstufenzentren Christoph-Ruden-Straße und Lipschitzallee müsste entsprechend der Vorgaben der SenFin unterbleiben. Die Fachverwaltungen haben vor einer erneuten Anmeldung die notwendigen Unterlagen wie Bedarfsprogramme und Erläuterungsberichte unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten, ohne die keine angemeldete Maßnahme über 5,5, Mio € Gesamtkosten für die Investitionsplanung berücksichtigt wird. Aus diesem Grunde ist erneut vorerst nur der Abriss der Schulen als 1. Bauabschnitt angemeldet.

 

Entgegen der Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen im 1. Aufstellungsrundschreiben zur Aufstellung der Investitionsplanung 2007 bis 2011 -Teilbereich Bezirke - vom 27.9.2006 war es erforderlich, den Neubau mobiler Unterrichtsräume in Nord-Neukölln als aus der gezielten Zuweisung zu finanzierende Maßnahme bereits ab 2008 anzumelden. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der räumlichen Situation verschiedener Grundschulen im Bereich Nord-Neuköllns. Der Schulentwicklungsplan 2006 bis 2011 der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bestätigt für diesen Bereich eine erhebliche Unterdeckung an Klassenräumen, die sich auch nicht durch Veränderungen der Einschulungsbereiche auffangen lässt.

 

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel des Produktsummenbudgets sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen werden erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2008/2009 endgültige Entscheidungen getroffen werden können. Derzeit sind 2.026 T€ im Jahr 2008 (davon 1.530 T€ im Bereich der IT-Technik) und 681 T€ in 2009 ausgewiesen. Eine Aufnahme auch von nicht finanzierbaren Beschaffungen in die Planung ist in eingeschränktem Rahmen zweckmäßig, um aktuellen Entwicklungen/dringendem Bedarf ohne Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel genügen zu können.

 

 

 
 

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