Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0068/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle vorbehaltlich von Veränderungen, die sich
aus der Bürgerinformation ergeben, Folgendes beschließen: Der anliegende Entwurf des Bezirks Neukölln zur
Investitionsplanung für die Jahre 2007 bis 2011 ist der Senatsverwaltung für
Finanzen zum 1. Februar 2007 einzureichen. Das Bezirksamt wird beauftragt, die sich bis zum
Buchungsschluss noch ergebenden Veränderungen des Ist 2006 und die daraus
folgenden Verschiebungen in der Finanzierungsdarstellung in die
Zusammenstellung einzuarbeiten. Begründung: Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 14. Dezember
2005 sieht im Gegensatz zur vorherigen Fassung in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass
über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die
Bezirksverordnetenversammlung entscheidet. Die
bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung,
die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu
beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung
für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die
Anmeldungen für die Planjahre 2008 und 2009 sind grundsätzlich in den Entwurf
des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2008/2009 zu übernehmen. Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene
Investitionsplanung des Landes Berlin in der Fassung des Senatsbeschlusses vom
9. August 2005 mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks
Neukölln. Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben
der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen
Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2011, die
vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts-
und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten und grundsätzlich
die Anmeldungen der Ämter. Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen
bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt
werden (siehe Anlage). Im Hinblick auf den hohen Bedarf bei der Bauunterhaltung
ist dies in der Planung für die Baumaßnahmen berücksichtigt. Die pauschale Zuweisung ist für die Planungsjahre 2008 bis
2011 jeweils mit 4.238.000 € festgesetzt. Grundlagen für das auf die Bezirke entfallende
Verteilvolumen von 50 Mio € sind Ø
zu
25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen, Ø
zu
37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für AfA und Ø
zu
37,5 % die Flächen des Straßenlandes. Um die Ausfinanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen
sicherstellen zu können und wegen unabweisbarer Verkehrssicherungspflichten im
Bereich der Hochbau-, Grünflächen- und Straßenunterhaltung war es erneut
erforderlich, den Beginn neuer Baumaßnahmen zurückzustellen und auf spätere
Haushaltsjahre zu verschieben. Deshalb konnten für die Planungsjahre 2008-2011
nur begrenzt Neuanmeldungen zur Investitionsplanung berücksichtigt werden. Neu in die Investitionsplanung aufgenommen wurden: Kapitel
37 36, Titel 701 22 – Neubau
mobiler Unterrichtsräume in Nord-Neukölln Gesamtkosten
geschätzt: 7.750 T€ Kapitel
37 36, Titel 715 01 – Erweiterung
der Zürich Grundschule Gesamtkosten
geschätzt: 4.600 T€ Kapitel
42 12, Titel 738 21 – Umbau
des Hermannplatzes Gesamtkosten
geschätzt: 1.120 T€ Kapitel
42 12, Titel 738 22 – Umbau
des Karl-Marx-Platzes und der Straßen im Böhmischen Dorf Gesamtkosten
geschätzt: 1.500 T€ Kapitel
42 12, Titel 738 23 – Ersatz-
und Erweiterungsbau von Radverkehrsanlagen und Radrouten Gesamtkosten
geschätzt: 3.750 T€ Kapitel
42 12, Titel 738 24 – Umbau
der Karl-Marx-Straße von Jonasstraße bis Hermannplatz Gesamtkosten
geschätzt: 3.000 T€ Kapitel
47 20, Titel 716 66 – Neubau
des Kinderspielplatzes am Glashütter Weg/ Gesamtkosten
geschätzt: 256 T€ Eine
erneute Anmeldung der Mittel- und Oberstufenzentren Christoph-Ruden-Straße und
Lipschitzallee müsste entsprechend der Vorgaben der SenFin unterbleiben. Die
Fachverwaltungen haben vor einer erneuten Anmeldung die notwendigen Unterlagen
wie Bedarfsprogramme und Erläuterungsberichte unter Berücksichtigung von
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten, ohne die
keine angemeldete Maßnahme über 5,5, Mio € Gesamtkosten für die
Investitionsplanung berücksichtigt wird. Aus diesem Grunde ist erneut vorerst
nur der Abriss der Schulen als 1. Bauabschnitt angemeldet. Entgegen
der Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen im 1. Aufstellungsrundschreiben
zur Aufstellung der Investitionsplanung 2007 bis 2011 -Teilbereich Bezirke -
vom 27.9.2006 war es erforderlich, den Neubau mobiler Unterrichtsräume in
Nord-Neukölln als aus der gezielten Zuweisung zu finanzierende Maßnahme bereits
ab 2008 anzumelden. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der räumlichen Situation
verschiedener Grundschulen im Bereich Nord-Neuköllns. Der Schulentwicklungsplan
2006 bis 2011 der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
bestätigt für diesen Bereich eine erhebliche Unterdeckung an Klassenräumen, die
sich auch nicht durch Veränderungen der Einschulungsbereiche auffangen lässt. Der
Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen
verfügbarer Mittel des Produktsummenbudgets sicherzustellen. Über die im Rahmen
der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen
werden erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2008/2009
endgültige Entscheidungen getroffen werden können. Derzeit sind 2.026 T€
im Jahr 2008 (davon 1.530 T€ im Bereich der IT-Technik) und 681 T€
in 2009 ausgewiesen. Eine Aufnahme auch von nicht finanzierbaren Beschaffungen
in die Planung ist in eingeschränktem Rahmen zweckmäßig, um aktuellen
Entwicklungen/dringendem Bedarf ohne Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel
genügen zu können. |
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