Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitglieds in den Jugendhilfeausschuss nach § 35 KJHG Abs. 7
Frau Tanana weist darauf hin, dass Vertreter für den JHA benannt werden müssen und Sie sich nochmals zum Vorgang erkundigt hat. Sie teilt den Anwesenden mit, dass neben den Bezirksverordneten auch Bürgerdeputierte in den Ausschuss benannt werden dürfen. An der Benennung eines Mitglieds dürfen ausschließlich Mitglieder teilnehmen, welche nicht bereits Mitglied des Jugendhilfeausschusses sind. Aufgrund der Tatsache, dass Herr Schumann bereits Stellvertreter im Jugendhilfeausschuss ist, kann dieser nicht noch einmal benannt werden. Es müssen sich zwei andere Ausschussmitglieder finden. Der Tagesordnungspunkt wird nochmals verschoben. |
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