Auszug - Bebauungsplan 8-96 („Buckower Damm / Zimmererweg“) - Ergebnis frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.05.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 18:17 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr Groth berichtet kurz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Weitere Informationen und Einzelheiten können der Bezirksamtsvorlage entnommen werden, die auf der Ausschusswebseite des Stadtentwicklungsamtes zur Verfügung steht.

 

Herr Augustin spricht die relativ kurze Zeit für die Beteiligung an. Herr Groth verweist auf das Baugesetzbuch, welches das Verfahren regelt. Hier ist zu unterscheiden zwischen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Zeitraum nicht geregelt) und der öffentlichen Auslegung (ein Monat). Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung werden durch den Bezirk grundsätzlich zwei bis drei Wochen eingeplant. Zusätzlich werden die Vorhabenträger gebeten, eigene Informationsveranstaltungen durchzuführen (eine solche hat auch hier stattgefunden) und möglichst kontinuierlich über das Vorhaben zu informieren. Herr BzStR Biedermann ergänzt, dass die Hinweise aus der Beteiligung aufgegriffen werden und in die weitere Beurteilung einfließen. Bebauungspläne sehen zudem am Ende letztlich meist nie so aus, wie sie am Anfang konzipiert waren.

 

Frau Aßmann möchte wissen, ob das Berliner Modell zur Anwendung kommt. Herr Groth bestätigt dies. Das Modell gilt für alle Vorhaben ab einem Schwellenwert von 5.000 m2 Geschossfläche Wohnen. Herr BzStR Biedermann verweist i.d.Z. auf das Neuköllner Modell, welches ab 1.000 m2 Geschossfläche Wohnen greift und erläutert kurz, dass deshalb in Neukölln auch das Berliner Modell bereits ab 1.000 m² angewendet wird.

 

Herr Bojahr von der Siedlergemeinschaft Neuland II e.V. spricht die geplante siebenstöckige Bauweise an und möchte wissen, ob der Mindestabstand eingehalten wird. Zudem verweist er auf die Belüftungsfunktion der bisherigen Lücken zwischen den bestehenden Baukörpern. Herr Groth betont zunächst, dass alle vorgebrachten Einwände ernstgenommen werden. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sind diverse Gutachten zu fertigen, so z.B. Umweltgutachten, die sich dann auch mit der Frage der Belüftung befassen. Die Abstandsflächen sind in der Bauordnung für Berlin geregelt. Die Abstände werden eingehalten.

 

Herr Augustin erfragt die Regelungen zum Niederschlagsabfluss. Er möchte weiterhin wissen, ob die Erreichbarkeit durch Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist. Herr Groth erläutert kurz, dass der Niederschlag vor Ort versickern muss. Eine Einleitung in die Kanalisation ist nicht mehr zugelassen. Dies muss durch ein Konzept des Vorhabenträgers nachgewiesen sein (nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens) und wird durch den Bezirk auch gefordert. Die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge ist gewährleistet. Herr BzStR Biedermann bittet zu bedenken, dass man sich ganz am Anfang des Verfahrens befindet und noch keine Gutachten vorliegen.

 

Herr Schmidt möchte wissen, ob Parkplätze geplant sind und wie mit der dort existierenden Überbauung umgegangen wird. Herr Groth teilt mit, dass die verkehrliche Anbindung im Bebauungsplan natürlich eine Rolle spielt, Parkplätze können gleichwohl nicht gefordert werden. Die entsprechende Verpflichtung wurde abgeschafft. Herr BzStR Biedermann spricht die angebliche Überbauung an, welche auch auf der Informationsveranstaltung der Berlinovo (Vorhabenträger) angesprochen wurde. Was dort seinerzeit gebaut wurde, ist genehmigt. Die dafür erforderlichen Befreiungen wurden erteilt. Hier geht es nun um die Schaffung von neuem Planungsrecht, welches anders ausgestaltet sein kann als das bisherige. Die BVV wird in vermutlich zwei bis drei Jahren über die Festsetzung des Bebauungsplans zu beschließen haben. Auf dessen Grundlage werden dann die Bauanträge geprüft.

 

Herr Biermann, ebenfalls von der Siedlergemeinschaft Neuland II e.V., befürchtet, dass durch die Nachverdichtung die Wege für Rettungsfahrzeuge verbaut werden. Herr Groth verweist nochmals darauf, dass die bestehenden Zufahrten gewährleistet sind. Für neue Zufahrtswege ist ein Konzept erforderlich und im Rahmen des Verfahrens zu prüfen. Frau Strauch spricht die fehlende gerade Baulinie an und kritisiert die versetzten Baukörper. Sie befürchtet dadurch mehr Schall und Lärm. Herr Groth betont erneut, dass alles, was vorgebracht wird, auch ernstgenommen wird. Zugleich muss hier zwischen subjektiven und objektiven Einschätzungen unterschieden werden. Dem Bezirk ist bewusst, dass die dort geplante Nachverdichtung Veränderungen mit sich bringt. In der Tat besteht keine gerade Baulinie, gleichwohl dienen die Bilder zunächst der Visualisierung. Auch Herr Bojahr befürchtet mehr Lärm, insbesondere durch die Bautätigkeiten in Großziethen und den damit verbundenen, zunehmenden Verkehr. Herr BzStR Biedermann erklärt, dass das Thema Lärm bei der Baurechtsschaffung eine gewichtige Rolle spielt und im Rahmen des Verfahrens zu begutachten sein wird. Frau Wenzlaff von der Siedlergemeinschaft Neuland II e.V. möchte wissen, weshalb die neuen Bauten mit sechs Stockwerken höher geplant werden als die bisherigen mit vier Stockwerken. Herr Groth verweist hierzu auf den sog. ökologischen Fußabdruck, der möglichst gering ausfallen soll. Insofern wird mehr in die Höhe geplant. Zudem gibt es Überlegungen, die Bestandsgebäude aufzustocken.

 

Der Vorsitzende versichert abschließend, dass die BVV das Bebauungsplanverfahren weiter intensiv begleiten wird. Die anwesenden Ausschussmitglieder nehmen die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.


 
 

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