Auszug - Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027   

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 12.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 29.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:01 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0670/XXI Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushVerwKlimaNachh.
  Dr. Hoffmann, Christian
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027 wird beschlossen.
  2. Der Steuerungsdienst - SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV, des Senats und/oder des Abgeordnetenhauses vorzunehmen.

 

Begründung: Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

Das bezirkliche Investitionsprogramm ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2024 und 2025 sind in der Fassung des Prüfergebnisses der Senatsverwaltung für Finanzen grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2024/2025 zu übernehmen.

 

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2021 bis 2025 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie das durch den Senat im Rahmen der Finanzplanung für 2022 bis 2026 beschlossene Investitionsprogramm.

Im Rahmen der Finanzplanung 2022 bis 2026 hat der Senat einen Investitionseckwert für den Kernhaushalt des Landes festgelegt, der die erwarteten Bedarfe absehbar unterschreitet. Neuanmeldungen zum Investitionsprogramm können daher nur durch Wegfall bzw. Verschiebung anderer Maßnahmen ausgeglichen werden, erforderlichenfalls auch solcher Maßnahmen, die im Investitionsprogramm 2022 bis 2026 bereits berücksichtigt sind. Dabei sind z.B. der bedarfsgerechte Ausbau von Schulplatzkapazitäten sowie der substanzerhaltende Bauunterhalt aktuelle Schwerpunkte der Berliner Schulbauoffensive, weshalb insbesondere Großsanierungen von Schulen zeitlich verschoben werden; im Schulbau hat die Schaffung von neuer Schulraumkapazität Priorität.

Mit Ausnahme bereits laufender Neubaumaßnahmen werden (typisierte) Schulneubauten und vollständige Schulersatzbauten nicht mehr durch die Bezirke umgesetzt. Gleiches gilt für Maßnahmen der VIII. Tranche der Berliner Schulbauoffensive (sog. Großsanierungen von Schulgebäuden). Diese Maßnahmen sind daher nicht im bezirklichen Investitionsprogramm ausgewiesen. Modulare Schulgebäude werden zentral durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finanziert und sind damit ebenfalls nicht Bestandteil des bezirklichen Investitionsprogrammes.

 

Insgesamt soll sich die Planung von Investitionsmaßnahmen stärker an den verfügbaren Kapazitäten sowohl der bauenden Behörden als auch der ausführenden Firmen orientieren, weshalb Bedarfsermittlungen künftig weiter präzisiert und Priorisierungen vorgenommen werden müssen.

Unter der Prämisse einer nachhaltigen Absicherung des finanziell Möglichen und um den Maßnahmen, die kurzfristig nicht realisiert werden können eine Planungsperspektive geben zu können, wird das Investitionsprogramm des Landes in der Darstellung erneut auf einen zehnjährigen Zeitraum bis 2032 erweitert. Die Anmeldung erfolgt mittels eines verbindlichen elektronischen Vordrucks, der – über die haushaltsrechtlich vorgegebenen Angaben hinaus – durch den Bezirk um beschlussrelevante Informationen ergänzend maßnahmenscharf erläutert wird.

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung, haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und orientiert sich an den Anmeldungen und Priorisierungen der Bedarfsträger.

 

Die pauschale Zuweisung für Investitionen an die Bezirke beträgt seit dem Jahr 2011 unverändert jeweils 75 Mio. € p.a., so auch für die Jahre 2023 bis 2027. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

      zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnendenzahlen,

      zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und

      zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

 

Die seit geraumer Zeit zu beobachtende Entwicklung von massiven Kostensteigerungen im Rahmen der Ausführung von geplanten Baumaßnahmen (Marktpreise, Bauzeitverlängerungen und Lieferschwierigkeiten) stellt die Bezirke vor enorme Herausforderungen. Solange die pauschale Zuweisung für Investitionen diese Entwicklung nicht nachvollzieht, folgt hieraus eine Reduzierung der umsetzbaren Maßnahmen. Das betrifft insbesondere die bezirklichen Grün- und Tiefbaumaßnahmen sowie investive Baumaßnahmen im Bereich der Jugendfreizeiteinrichtungen, Spielplätze und schulischen Außenanlagen. Eine Erhöhung der Zuweisung für pauschale Investitionen ist dringend geboten.

Für den Bezirk Neukölln hat sich die pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2021 bis 2025 von 6.311 T€ um 24 T€ auf 6.335 T€ erhöht. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen für im kommenden Haushalt veranschlagte Baumaßnahmen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung und/oder aus der Rücklage finanziert werden soll.

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 20121 bis 2025 sind bereits Mittel gebunden. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. Für Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden Überschreitungen der Pauschalen Zuweisung über die Basiskorrektur ausgeglichen, wenn der Ausschöpfungsgrad der pauschalen Investitionszuweisung 100% beträgt. Vor dem Hintergrund der angespannten Marktlage kann nicht sichergestellt werden, dass die Mindestverwendungsquote in der Haushaltswirtschaft erreicht werden wird, weshalb die vorstehende Regelung keine Anwendung findet.

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen können bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung nicht investiv sondern für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen des Hochbaus, Landschaftsgartenbaus und des Tiefbaus veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2024 bis 2027 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

Die Anmeldungen für Maßnahmen der pauschalen Zuweisung übersteigen für die Jahre außerhalb des Kernzeitraumes des Investitionsprogrammes (ab 2028) den bis zum Jahr 2027 geltenden Zuweisungsrahmen. Diese Differenz zeigt den höheren Bedarf im Vergleich zu den zugewiesenen Mittel an.

Zudem ist im Ergebnis der zunehmenden Planungstiefe eine Maßnahme nicht mehr aus der gezielten sondern nun aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen zu finanzieren:

3703-71407 08K08, 1. Gemeinschaftsschule Neukölln (Campus Rütli): Sanierung (2. BA).

Das betrifft Maßnahmen, deren geschätzte Gesamtbaukosten vor Veranschlagung im Haushaltsplan 5,5 Mio. € nicht übersteigen.

Diese Systematik ist jedoch in beide Richtungen anzuwenden, weshalb drei Maßnahmen aus vorgenannten Gründen nicht mehr aus der pauschalen sondern aus der gezielten Zuweisung für Investitionen zu finanzieren sind. Bei den drei umgegliederten Maßnahmen handelt es sich um:

3800-72502 Umbau der Karl-Marx-Straße von Weichselstraße bis Hermannplatz

4011-70101 Abriss und Neubau Gartenhaus Wutzkyallee

4011-70102 Neubau der Jugend- und Freizeiteinrichtung Manege

 

Alle Maßnahmen der gezielten Zuweisung sind mittels Dringlichkeitsliste der zuständigen Senatsfachverwaltung zu melden. Die von den Bezirken angemeldeten Maßnahmen werden dann von dieser in eine überbezirkliche Dringlichkeitsliste für die Investitionsplanung des Landes eingeordnet.

Die gezielt zugewiesenen Jahresraten für die Ersatzbauten der Clay-Schule und des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums resultieren aus dem Revisionsergebnis der SenFin. Die mit dem Investitionsprogramm 2023-2027 angemeldeten Raten spiegeln den erwarteten Mittelbedarf auf der Basis aktualisierter Planungsunterlagen, Bauzeitabläufe und Fertigstellungsprognosen wider. Als neue Maßnahme aus der gezielten Zuweisung wird mit einem ersten geplanten Ansatz ab 2024 die Sanierung der Schillingschule aufgenommen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, entsprechend den finanziellen Rahmenbedingungen ein angepasstes Investitionsprogramm vorzugeben, um bei der Veranschlagung von Baumaßnahmen eine insgesamt überhöhte Veranschlagung zu vermeiden. Die Ratenfestsetzung erfolge nach Erfahrungswerten, ohne den angedachten Baufortschritt grundsätzlich in Frage zu stellen. Die bedarfsgerechte Ausfinanzierung von Baumaßnahmen werde sichergestellt.[1]

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die von den Organisationseinheiten vorgesehenen Anmeldungen wird erst nach Kenntnis der Globalsummenzuweisung mit der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2024/2025 endgültig entschieden. Beschaffungen für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (vu IKT) sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz in dem Einzelplan 25 zu planen und zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

 

Berlin - Neukölln, den 17. Januar 2023

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

 

Herr BV Dr. Hoffmann begründet als Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Frau BV Tanana, Frau BV Klein, Herr BV Oegel, Herr BV Dehne

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der CDU(14), der SPD(13), der Grünen(8) und der AfD(3) bei Enthaltung der LINKEN(7) beschlossen.


[1] Vgl. AR 24/25 vom 22.12.22, S. 51


 
 

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