Auszug - Vorstellung der Ergebnisse des Werkstattverfahrens für das Kindl-Gelände  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:35 - 20:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Herr Groth führt in das Thema ein und übergibt dann an Saskia Hebert vom Büro subsolar*, die die Ausgangssituation auf dem Grundstück und das Verfahren selbst vorstellt. Ralf Fleckenstein von ff-Architekten stellt im Anschluss den Siegerentwurf vor, für den sein Büro verantwortlich zeichnet. Herr Groth erläutert dann den städtebaulichen Vertrag, der zwischen Bezirk und Eigentümerin geschlossen werden soll. Dieser fixiert die Ergebnisse des Werkstattverfahrens, aber nimmt kein Baugenehmigungsverfahren vorweg. Es werden Festlegungen zur Anordnung der Baukörper, der Höhen, zum Nutzungsmix, zur Erstellung verschiedener Gutachten, zur Zugänglichkeit und städtebaulichen Einfügung und einer ökologischen Bauweise getroffen. Weitere Informationen und Einzelheiten zu diesen beiden ersten Punkten können der Präsentation entnommen werden, welche auf der Ausschusswebseite des Stadtentwicklungsamtes zur Verfügung steht (http://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/ausschussunterlagen/ausschusskalender/).

Herr Stiermann fragt nach dem tatsächlichen Flächenverhältnis von Schule und restlicher Nutzung sowie nach der Belastbarkeit der Schulplanungen und diesem Zusammenhang nach einem etwaigen Plan B. Außerdem interessiert sich Herr Stiermann für die anderen Nutzungen, das Mietpreisniveau für Ateliers und die Zugänglichkeit. Herr Groth geht von der Schulnutzung aus. Eine Festlegung von mindestens 30 Prozent der Fläche für soziale und kulturelle Nutzungen ist nur der Rückfallplan. Die Zugänglichkeit des privaten Grundstücks wird angestrebt., Es sollen aber bewusst keine Versprechungen gemacht werden, die ggf. später nicht umsetzbar sind. Vorstellbar ist eine abgestufte Zugänglichkeit. Herr Ziebertz von der TRSNSFRM e.G. ergänzt, Schule und Stiftungen hätten eine Absichtserklärung unterzeichnet. Konkretere Vereinbarungen sind vor dem Hintergrund des Zeitplans und des Planungsstands nicht sinnvoll. Die Schule soll zwei Drittel der Flächen erhalten. Die Miete werde sich an den Investitionskosten bemessen,, wobei einige Nutzungen zur Querfinanzierung angedacht sind. Die Zugänglichkeit müsse auch mit den Mieter*innen abgestimmt werden. Am jetzigen Kindl-Hof sehe man, dass öffentlich zugängliche Flächen auch Kosten verursachen. Frau Jahke fragt nach einer Verbindung zur Rollbergstraße und Herr Neudert nach dem Zeitplan und der Möglichkeit eine öffentliche Zugänglichkeit zu festen Zeiten zu vereinbaren. Herr Groth bestätigt Letzteres als Ziel des Bezirks. Der Zugang zur Rollbergstraße ist über die Promenade angedacht, aber möglicherweise nicht immer geöffnet. Herr Ziebertz ergänzt, dass mit einer Fertigstellung erst in sechs bis sieben Jahren zu rechnen sei. Herr Wittke fragt nach den Investitionskosten und der überbauten Fläche. Frau Assmann hält die Festlungen zur Zugänglichkeit für sehr vage und fragt nach den Einflussmöglichkeiten des Bezirks. Herr Stiermann fragt, ob das SchwuZ berücksichtigt wird. Herr Faßbender möchte wissen, ob es bereits Überlegungen zum Umgang mit Regenwasser gibt und Herr Stemmermann fragt, ob es zwingend die Waldorfschule werden wird. Herr Groth erklärt, man schließe hier eine für beide Seiten verpflichtende Vereinbarung, insofern habe man auch einen Hebel bezüglich der Zugänglichkeit der Freiflächen. Der Bezirk habe es hier eben auch nicht mit einem normalen Investor zu tun. Der Umgang mit Regenwasser sei nicht ganz einfach, aber es bestehen Überlegungen und auch gesetzliche Regelungen. Die Waldorfschule verfolge keinen elitären Anspruch und passe zum Bezirk. Sollte ein Ersatz nötig werden, habe der Bezirk deutlich gemacht, dass man keine x-beliebige andere Privatschule wolle. Eine öffentliche Schule könne es dort aber nicht geben, da die Flächen hierfür zu klein wären. Herr Ziebertz fügt hinzu, es werde dort eine mittlere zweistellige Millionensumme auf dem Grundstück investiert und in diesem Vorhaben werden etwa 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche entstehen. Mit dem SchwuZ gebe es eine enge Zusammenarbeit und von beiden Seites ausgesprochenes Interesse eines weiteren Verbleibs dort. Zum Regenwassermanagement ergänzt er, man habe den Anspruch, es auf dem Grundstück zu halten und so wenig wie möglich einzuleiten. Aufgefangenes Regenwasser soll zur Kühlung im Sommer eingesetzt werden. Herr Groth erhofft sich eine Aussage des Ausschusses zu den vorgelegten Planungen und angedachten Vereinbarungen. Der Ausschussvorsitzende Herr von Chelstowski fragt die Verordneten nacheinander ab. Frau Assmann enthält sich. Alle weiteren anwesenden Mitglieder sprechen sich für die Planungen aus.


 
 

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