Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Geschäftsstelle der Bezirksbeauftragten für Partizipation in der Migrationsgesellschaft
Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag und ersetzt im Antrag das Wort „gesondert“ durch das Wort „zusätzlich“. Herr Hikel nimmt zum Antrag Stellung. Die Integrationsbeauftragte verfügt seit 2017 über einen Etat von jährlich 7500 Euro. Die Integrationsbeauftragte bekommt ab dem 01.09. eine halbe Geschäftsstelle, die bei der Organisation des Bezirksbeirates für Partizipation unterstützen soll. Eine Etaterhöhung für die Integrationsbeauftragte oder gar die Auflage eines neuen Integrationsfonds gibt die Zuweisung 2022/23 an den Bezirk nicht her. Gleiches gilt für die personelle Aufstockung der Geschäftsstelle. Herr Posselt wirbt um Zustimmung zum Antrag. Geänderte Fassung des Antrags: Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die erforderlichen Personalmittel zzgl. Sachkosten für eine Geschäftsstelle der Bezirksbeauftragten für Partizipation in der Migrationsgesellschaft lt. § 19 PartMigG durch die Senatsverwaltung für Finanzen zusätzlich zugewiesen werden.
Mit Ja-Stimmen der Fraktionen der SPD, Grünen und Linken bei Nein-Stimmen der Fraktionen der CDU und AfD-Neukölln wird der BVV die Annahme des Antrags empfohlen. |
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