Auszug - Glas-Recycling für alle ermöglichen!  

 
 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 10.10
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:01 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
1692/XX Glas-Recycling für alle ermöglichen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/UmNat
Verfasser:Kringel, GerritEberenz, Bernward
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.9.2020 wird das Bezirksamt ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass das Berliner haushaltsnahe Holsystem für Glas-Recycling auch außerhalb des S-Bahnringes zumindest in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte erhalten wird. Wo bereits eine Umstellung erfolgt ist, soll dies geprüft und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte möglichst rückgängig gemacht werden. Die von Berlin-Recycling alternativ angebotene Möglichkeit, haushaltsbezogene Glastonnen auch außerhalb des S-Bahnringes zu beantragen, soll kundenfreundlicher gestaltet und umgesetzt werden.

 

Das Bezirksamt hat sich daraufhin mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Verbindung gesetzt und das Anliegen vorgetragen.

 

Als Antwort liegt folgende umfangreiche Erläuterung vor:

 

„Das Sammelsystem für Verkaufsverpackungen obliegt seit 1993 den privatwirtschaftlich organisierten Betreibern des dualen Systems. Rechtsgrundlage hierfür ist das Verpackungsgesetz.

Die Qualität des gesammelten Altglases aus dem Berliner Holsystem ist im Vergleich zu der bundesweit und übrigens auch in den weniger dicht besiedelten Berliner Stadtteilen üblichen Sammlung in Iglus deutlich schlechter, was die Verwertbarkeit des Berliner Altglases insgesamt stark gefährdet. Zudem wird auf den Höfen das Altglas nur als Weiß- und als Buntglas gesammelt. Braunglas fällt beim privaten Endverbraucher in so geringen Mengen an, dass ein dafür im Holsystem aufgestellter Sammelbehälter selten voll würde. Sammelbehälter direkt an den Wohnhäusern unterliegen leider einer starken Fehlbefüllung, noch dazu, wenn diese wenig befüllt sind. Fehlbefüllungen machen das Recycling des Altglases aufgrund eines zu hohen Anteils an Fremdstoffen für hochwertige Verwertungsverfahren von vornherein unbrauchbar und müssen ggf. kostenpflichtig als Restmüll entsorgt werden. Dies entspräche letztendlich nicht dem Recyclinggedanken. Zudem widerspricht es auch dem Umwelt- und Ressourcenschutz, auf den Sekundärrohstoff Glas zu verzichten und an seiner Stelle Primärrohstoffe einzusetzen. Die Sammelqualität in den Altglasiglus auf öffentlichem Straßenland ist deutlich besser, da sie meistens nicht unmittelbar an den Wohnhäusern stehen. Erfahrungsgemäß wird kaum jemand mit seinem Restmüll zu einem Iglustandplatz laufen, um ihn dort zu entsorgen. Zudem haben die Iglus zum Befüllen runde Öffnungen, durch die schwerlich andere Gegenstände als Behälterglas passen.

Aufgrund der sehr schlechten Qualität des in Berlin gesammelten Altglases in den Behältern direkt an den Wohnhäusern wollten die Systembetreiber bereits im Jahr 2012 die Altglassammlung in Berlin gänzlich auf Iglus im öffentlichen Straßenland (Bringsystem) umstellen. Dem hat die ehem. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht zugestimmt. Die Handlungs- und Einflussmöglichkeiten der Verwaltung sind jedoch eng begrenzt. Insbesondere haben Politik und Verwaltung keine rechtliche Handhabe, die Systembetreiber zu einer bestimmten Ausgestaltung des Sammelsystems für Behälterglas anzuweisen. Auch eine vom Bundesrat getragene Initiative Berlins, den Systembetreibern künftig Vorgaben für die Altglaserfassung machen zu können, scheiterte im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Verpackungsgesetz.

Nach langer Diskussion mit den Systembetreibern wurde im Jahr 2017 unter weitgehender Berücksichtigung des Erhalts der Altglassammlung im Holsystem - insbesondere im verdichteten Innenstadtbereich (innerer S-Bahnring) - erfreulicherweise eine Kompromisslösung gefunden. Danach konnten zwei Drittel der Behälter im Holsystem stehen bleiben und das Netz der Altglassammeliglus soll verdichtet werden. Auch wird der gewerbliche LKW-Verkehr durch Entsorgungsfahrzeuge reduziert, was auch Luft- und Lärmbelastung reduziert.

Der Abzug von Behältern erfolgte nur an den Anfallstellen, die sich in einem Umkreis von 300 m Luftlinie um einen Iglustandplatz befinden. Die sich daraus ergebenden Wege-Entfernungen zu einem Iglustandplatz werden für fußläufig vertretbar gehalten. Die Entsorgung von Flaschen und Gläsern über öffentlich zugängliche Iglus könnten die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Wegen z. B. zu öffentlichen Verkehrsmitteln, zum Einkaufen oder zum Arzt etc. verbinden. Es wird davon ausgegangen, dass die Berliner Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Waren des täglichen Bedarfs versorgen, auch in der Lage sein werden, die ordnungsgemäße Entsorgung ihres Abfalls zu organisieren.

 

Die Umstellung hat gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger die Altglassammeliglus als neue Anlaufstelle nutzen. Die Menge des einzusammelnden Altglases hat sich deutlich erhöht und die Qualität spürbar verbessert.

Die Umgestaltung der Glassammlung, basierend auf der Kompromisslösung mit den Systembetreibern, sieht neben dem Abzug der Behälter an den Wohnhäusern auch eine Verdichtung der öffentlich zugänglichen Altglassammelstandorte vor. Dadurch soll sich für die Berlinerinnen und Berliner (u. a. auch in Neukölln), die noch nie eine Glastonne an ihrem Wohnhaus hatten und für die sich der nächste Iglustandort weiter als 300 m Luftlinie entfernt befand, die Wegeentfernung zu den Glasiglus verkürzen. Darüber hinaus sollen Berliner Wohngebiete erstmalig überhaupt an die Glassammlung angeschlossen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger in Neukölln sollten zukünftig von einer fußläufig vertretbaren Wegentfernung zur getrennten Glasentsorgung profitieren können.

Diesbezüglich wurde in Zusammenarbeit der systembeauftragen Entsorgungsunternehmen mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben ein sinnvolles Iglustandortnetz für Berlin erarbeitet. Dies kann allerdings nur aufgebaut werden, wenn die Bezirksämter entsprechende Erlaubnisse für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes erteilen. Dafür hatte SenUVK mehrfach bei den für die Genehmigung der Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes zuständigen Fachbereiche aller Bezirke geworben. Detailliert standortbezogene Anträge für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes liegen im Fachbereich des Bezirksamtes Neukölln vor.“

 

Dieser Sachstand wurde dem Ausschuss mitgeteilt und zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 23. Februar 2021

 

 

Martin Hikel Bernward Eberenz

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen


 
 

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