Auszug - Gewerbetreibende auf dem Gelände des Bahnhof Rudow sichern  

 
 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 16.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
2104/XX Gewerbetreibende auf dem Gelände des Bahnhof Rudow sichern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Schenk, OlafFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Herr Schenk erhält das Wort und möchte aufgrund der heutigen Diskussionen seinen Antrag um einen halben Satz ergänzen. Der Antrag lautet nun wie folgt (Ergänzung kursiv dargestellt):

„Das Bezirksamt wird gebeten, den Bestandsbetrieben auf dem Bahnhof Rudow eine dauerhafte Zukunft zu ermöglichen, solange die Gewerbetreibenden keinen adäquaten Ersatzstandort gefunden haben.“

Für Herrn Schenk besteht aufgrund der heutigen Diskussion Einvernehmen, dass die Gewerbetreibenden geschützt werden müssen. Für die CDU-Fraktion möchte er diesen Sachstand gesichert wissen, auch wenn die SPD den Antrag als populistisch bezeichnet. Anschließend ist auch die Zustimmung für ein Bebauungsverfahren möglich und wird durch die CDU auch nach außen hin so vertreten.

Für Herrn Scharmberg wurde ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass dieser Antrag nicht nötig ist. Alle Fraktionen und auch der Investor haben zugestimmt, dass der Ablauf zunächst dahingehend erfolgt, für die Gewerbetreibenden Ersatzstandorte zu finden. Daher kann dem Antrag nicht zugestimmt werden. Er hält den Antrag weiterhin für populistisch. Es besteht hier Konsens, dass einem Bebauungsplan durch die BVV nicht zugestimmt wird, wenn den Gewerbetreibenden nicht geholfen wird.

Herr Wewer hält das Bezirksamt für den falschen Adressaten, da es bei zivilrechtlichen Belangen, um dies bei den Mietverträgen nun mal geht, keine Einflussmöglichkeiten hat. Der Antrag ist daher für ihn eine Luftblase.

Herr Schenk weist die Kritik am Antrag zurück. Natürlich kann das Bezirksamt nicht die Mietverträge kontrollieren, allerdings kann es einen gewissen Druck ausüben und entsprechend darauf hinwirken. Da man sich fraktionsübergreifend in der Sache einig sei, kritisiert er die Ablehnung durch die rot-grüne Zählgemeinschaft. Wäre es ein Antrag der Zahlgemeinschaft würde dieser als Unterstützung in den Bemühungen des Bezirksamtes bewertet und zugestimmt werden. Als Antrag der CDU ist er dagegen populistisch. Die Sorgen und Ängste sollten ernst genommen werden und es wäre für ihn eine Schande, wenn dem Antrag nicht zugestimmt werden sollte. Man möchte sich hierbei auf kein Wort verlassen müssen, sondern dies schriftlich fixiert wissen. Für Änderungen in der Formulierung des Antrags zeigt er sich offen, da es ja bis auf die AfD-Neukölln einen breiten Konsens gibt.

Für Herrn BzStR Biedermann ist in der heutigen Diskussion deutlich geworden, dass es fraktionsübergreifend und auch dem Bezirksamt ein wichtiges Anliegen ist, für die Gewerbetreibenden eine gute Lösung zu finden. Aus seiner Sicht haben die Bezirksverordneten mit der Entscheidung über die Festsetzung eines Bebauungsplans das Instrument in der Hand, um die Investor*innen hier an ihren Worten zu messen. Vom Ablauf möchte er kurz skizzieren, dass eine sinnvolle Lösung auch erst zu einem Zeitpunkt möglich ist, wenn das Baurecht im Prinzip in greifbarer Nähe ist. Jetzt nach Standorten zu suchen, wo noch nicht klar ist, wie lange das Bebauungsplanverfahren dauern wird und die gefundenen Flächen dann so lange brach liegen zu lassen, erachtet er nicht als zielführend. Die Bezirksverordneten haben vor einer Zustimmung die Möglichkeit zu prüfen, ob genau diese Zusagen auch eingehalten wurden. Das Bezirksamt wird natürlich dabei unterstützen und gleichzeitig, wenn gewünscht, ein Bebauungsplanverfahren durchführen. Selbstverständlich wird er dann auch regelmäßig zum Stand der Dinge berichten.

Herr Babilon geht auf die aus seiner Sicht falschen Äußerungen von Herrn Schenk ein. Die AfD-Neukölln ist ausdrücklich nicht dagegen, dass Gewerbetreibende ihren Beruf ausüben können. So berechtigt die Sorgen der Gewerbetreibenden auch sind, muss das Problem der Wohnungsnot dennoch als dringender angesehen werden. Es müssen insofern Prioritäten gesetzt werden. Den Gewerbetreibenden falsche Versprechungen zu machen, hält er für den falschen Weg.

Herr Wewer verweist auf die Aussagen von Herrn BzStR Biedermann, welche Möglichkeiten die Verwaltung hat. Er fragt daher an die Verwaltung gerichtet nach, welche Instrumente das Bezirksamt für eine Umsetzung hat, wenn man den Antrag so beschließen würde. Herr BzStR Biedermann stellt nochmals klar, dass das Bezirksamt in zivilrechtliche Verträge nicht eingreifen kann. Durch ein Bebauungsplanverfahren - auch mit anderem Planinhalt - kann letztlich nicht verhindert werden, dass auslaufende Mietverträge - von welchem Eigentümer auch immer - ggf. nicht verlängert oder gekündigt werden. Dies liegt schlichtweg nicht in der Wirkungsmacht des Bezirksamtes. Wenn es darum geht, hier dauerhaft eine gewerbliche Fläche zu erhalten, dann wäre es ein logisches Planungsziel, dies mit dieser Kulisse als Gewerbegebiet aufzustellen. Dies würde allerdings dem vorhin getroffenen Votum für eine Wohnbebauung widersprechen. Zusammenfassend sieht er die Eigentümer als erstes in der Pflicht.

Für Herrn Scharmberg entsteht der fälschliche Eindruck, dass die Gewerbetreibenden hier innerhalb der nächsten 12 Monate wegmüssen, wenn ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird. Er bittet Herrn BzStR Biedermann daher um kurze Klarstellung, wie lange das Verfahren vermutlich dauern wird, um vernünftige Ausweichstandorte zu finden. Eine konkrete Aussage zur Dauer des Verfahrens ist Herrn BzStR Biedermann nicht möglich, da Bebauungspläne eine sehr unterschiedliche Geschwindigkeit haben. Teilweise befinden sich Bebauungspläne noch aus der letzten Wahlperiode bzw. aus noch davorliegenden Wahlperioden in der Aufstellung. Praktisch betrachtet, ist ein Bebauungsplanverfahren unter einem Zeitraum von 2 bis 2 ½ Jahren nicht realistisch. Wenn während des Verfahrens keine Schwierigkeiten auftreten, rechnet er mit etwa drei Jahren bis zu einer möglichen Festsetzung.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung des Antrags. Für den Antrag stimmen die Fraktionen der CDU und der Linken, gegen den Antrag sprechen sich die Fraktionen der SPD und der Grünen aus, die AfD-Neukölln enthält sich. Im Ergebnis wird der BVV damit mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfohlen.


 
 

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