Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - BFF-Landschafts-Plan XIV-L-6 endlich festsetzen
Es entsteht eine kurze Diskussion um den Antrag. BezStR Eberenz erläutert, warum die Zuständigkeit für Landschaftspläne zurzeit nicht eindeutig geklärt ist. Laut Berliner Naturschutzgesetz ist Landschaftsplanung der UNB zugeordnet, laut einer Verordnung aus dem Jahre 2018 jedoch den SGAs. Es liegt damit allerdings ein Widerspruch vor zwischen Verordnung und Gesetz, der rechtlich so nicht vorliegen dürfte. De facto existiert das Produkt, das mit der Verordnung aus dem Jahre 2018 den SGAs zugeordnet wurde, seit 2012 auch nicht mehr. Die Lage ist momentan so, dass in 10 Bezirken Landschaftsplanung durch die jeweiligen Umwelt- und Naturschutzämter betrieben wird. Einzig Treptow-Köpenick bildet eine Ausnahme. Dort ist die Landschaftsplanung beim Stadtplanungsamt angesiedelt. Für Neukölln wäre eine sachgemäße Klärung der Zuständigkeit auf der Basis des Berliner Naturschutzgesetzes und in Übereinstimmung mit der überwältigenden Mehrheit der 10 Bezirke, in denen Landschaftsplanung gemäß Berliner Naturschutzgesetz bei den Umwelt- und Naturschutzämtern liegt, zu wünschen. Die SPD versucht angesichts dieser etwas unübersichtlichen Lage klarzustellen, dass nicht inhaltlich über den BFF-Landschaftsplan abzustimmen ist, sondern vornehmlich darüber, dass die BVV das Bezirksamt auffordern möge, den in Rede stehenden BFF-Landschaftsplan zum Abschluss zu bringen. Welche Abteilung dies nun erledige, möge das Bezirksamt als Kollegialorgan bestimmen.
Abstimmungsergebnis: SPD, Grüne und Linke = Zustimmung CDU und AFD = Ablehnung |
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