Auszug - Aktueller Bericht zum Mietendeckel  

 
 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bezirksamt Standort Blaschkoalle, Haus 5, Raum 034
Ort: Blaschkoallee 32, 12359 Berlin
 
Beschluss


Herr BzStR Biedermann erhält das Wort, einiges wurde bereits unter TOP 3 berichtet. Die Ausschreibung der vier Stellen ist in Bearbeitung und die Veröffentlichung für die kommende Woche geplant.

 

Durch die Senatsverwaltung wurde ein erster Entwurf für eine Ausführungsvorschrift an die Bezirke übersandt, zu welcher bereits eine rückäußernde Stellungnahme erfolgt ist. Die Bezirke werden für die Ahndung von Verstößen (Bußgelder) zuständig sein, in Neukölln wird diese Aufgabe bei der gemeinsamen Bußgeldstelle des Amtes für Bürgerdienste/Stadtentwicklungsamtes angesiedelt. Kritisch ist das Zusammenwirken von Zivil- bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit zu betrachten, da dieses noch nicht abschließend geklärt ist. Auf der einen Seite soll der Bezirk - wenn durch die Mieter*innenberatung eine überhöhte Miete festgestellt wurden - die Vermieter kontaktieren und anschließend einen Bescheid erlassen, gegen den natürlich Rechtsmittel möglich sind, auf der anderen Seite handelt es sich bereits um ein Verbotsgesetz, welches keinen Verwaltungsakt erforderlich macht. Wie hier mit möglicherweise unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungen umgegangen werden soll, muss nach bezirklicher Auffassung schnell geklärt werden.

 

Für die Umsetzung des Gesetzes wird eine berlinweit einheitliche Softwarelösung entwickelt, deren 1. Stufe sich derzeit in der Testphase befindet.

 

In der vergangenen Woche hat es zur weiteren Abstimmung bereits eine Sondersitzung der Senatsverwaltung mit den zuständigen Bezirksstadträt*innen gegeben. Gleichwohl sind noch einige offene Punkte zwischen Senatsverwaltung und Bezirken zu klären, um eine gemeinsame Verwaltungspraxis gewährleisten zu können.

 

Frau Gloeden möchte wissen, welche Auswirkungen auf die Verwaltung zukommen, sollte das Gesetz nicht bzw. in Teilen nicht verfassungskonform sein. Hierfür gibt es unterschiedliche Szenarien, wie Herr BzStR Biedermann kurz erläutert. Wünschenswert wären daher Hinweise des Bundesverfassungsgerichts bereits im Laufe des Verfahrens. Der schlimmste anzunehmende Fall wäre aus seiner Sicht eine komplette Nichtigkeit des Gesetzes, so dann wäre alles rückabzuwickeln. Welche Entscheidung das Gericht auch trifft, es muss bis dahin sichergestellt sein, dass berlinweit einheitlich verfahren wird.

 

Frau Hammer fragt, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Kosten der Unterkunft im SGB II bzw. XII hat und ob es für Leistungsfälle ggf. einen Notfallfonds geben wird. Die Frage ist nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann noch nicht geklärt. Der Bezirk hat sich diesbezüglich bereits an die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Integration, Arbeit und Soziales gewandt und sein Büro hat diese Fragestellung auch bereits als Besprechungspunkt für die Sitzung der Sozialstadträt*innen angemeldet. Auch hier ist eine gemeinsame Praxis der Behörden wichtig. Insgesamt gibt es zu dieser Frage noch keine befriedigenden Antworten.

 

Für die Vorsitzende wird sich der Ausschuss noch öfter mit der Gesetzesumsetzung beschäftigen müssen, da noch viele Fragen ungeklärt sind. Herrn BzStR Biedermann wird den Ausschuss zum Fortgang weiter informieren.


 
 

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