Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
Der 23. Februar war der regenreichste Tag im Februar 2020 mit ca. 16 l/m2 Niederschlag. Dabei war die Erde bereits stark durchnässt. Im Gesamtmonat Februar lag die Regenmenge bei 216 % des langjährigen Mittelwertes. Soweit dem Bezirksamt bekannt ist, kam es am 23. Februar kurzzeitig zu größeren Wasserlachen in der Versickerungsanlage, die jedoch keine Gefahr darstellen. Das war zunächst lediglich eine schwierige Wettersituation mit anhaltendem Starkregen. Nicht nur am Wildenbruchplatz konnte das Wasser angesichts des starken Regens an diesem Tag nicht versickern.
In Neukölln wurden im Jahre 2016 insgesamt 48 Anträge auf Neukonzession von Bestandsspielhallen gestellt. Ein Antrag wurde zurückgenommen. Von 47 Anträgen wurden bislang 30 versagt: 3 wegen unvollständiger Antragsunterlagen, 24 wegen festgestellter Unzuverlässigkeit und 3 wegen unmittelbarer Nähe zu einer Schule. Hiergegen gerichtete Rechtsbehelfsverfahren sind noch anhängig. Bislang haben im Bezirk 15 Spielhallen geschlossen.
In dem stufenförmigen Antragsverfahren bemisst in einem letzten Schritt das Amt für Statistik die Mindestabstände (laut Gesetz mind. 500m zueinander) der noch verbleibenden Spielhallenstandorte. Diese Bemessung liegt seit Ende 2019 final vor. Hiernach verbleiben für den Bezirk 8 Spielhallenstandorte, wovon in 2 Fällen das Los entscheiden musste. Für die 2 nicht gelosten Standorte ergeht jeweils eine Versagung.
Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten zwei Monaten die Spielhallenerlaubnisse erteilt werden. In der Gesamtbetrachtung hat sich die Anzahl der verbleibenden Spielhallen im Bezirk Neukölln auf 15% reduziert.
Es zeigt sich jedoch auch, dass die Gewerbetreibenden nach gescheiterten Gerichtsverfahren den Spielhallenbetrieb einstellen und gewerberechtlich abmelden. In der Wahrnehmung scheinen jedoch die Spielhallen aus dem Stadtbild nicht verschwunden zu sein. Dies liegt daran, dass ein Großteil der Gewerbetreibenden die Räumlichkeiten nicht aufgeben und die auf den Spielhallenbetrieb angelegte Außenwerbung meist noch vorhanden ist. Eine Handhabe zur Entfernung von Außenwerbung hat die Verwaltung nicht. |
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