Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Erhalt des Restschulgartens der Carl-Legien-Schule durch Denkmalschutz
BV Manteuffel trägt nochmal die Begründung vor, das der Antrag vertagt wurde, weil Dez darum gebeten hatte.
Bzsträtin Karin Korte trägt vor: Das nach der Übertragung einer zusätzlichen Schulhoffläche für die Sonnen-Schule verbliebene Gelände der ehemaligen Filiale der Carl-Legien-Schule umfasst rd. 11.300 qm. Das Gelände wurde umgangssprachlich als „Schulgarten“ bezeichnet, war aber faktisch Standort eines Oberstufenzentrums Agrartechnik mit den entsprechenden Unterrichtsräumen, Werkstätten, Gewächshäusern und Grünanlagen, Beeten, Obstbäumen, Weinreben. Mit der Neuausrichtung der Lernschwerpunkte der Carl-Legien-Schule und dem Wegfall des Lerninhalts „Agrartechnik“ wurde das Gelände seitens der Senatsbildungsverwaltung nicht mehr genutzt. Eine Übertragung an den Bezirk Neukölln wird angestrebt. Z. Zt. befindet sich das Gelände im Clusterungs-Prozess. Nach Beendigung dieses Prozesses soll die Übertragung durch den Hauptausschuss im AGH erfolgen.
Als Schulgarten könnte dieses Gelände nur der benachbarten Sonnen-Schule zugeschlagen werden, in dieser Dimension kann es von einer Schule aber nicht gepflegt und betrieben werden, auch das bezirkliche SGA verfügt über keine Haushaltsmittel um dieses Gelände zu pflegen. Der Bezirk verfügt für die Natur- und Umweltbildung mit der Gartenarbeitsschule Neukölln (rd. 33.000 qm), dem Freilandlabor Britz und dem Schulgarten/Lehmhaus Rungiusstraße über attraktive Angebote. Die Erschließung dieses Standorts zu einem zusätzlichen Lernort mit diesem inhaltlichen Schwerpunkt wäre zwangsläufig mit zusätzlichem Verwaltungs-, Pflege- und Lehrpersonal verbunden. Für diesen Standort ist über das Stadtplanungsamt eine Machbarkeitsstudie erstellt worden. Vorrangig geprüft wurden der Neubau einer Sporthalle und die Nutzung für weitere soziale Infrastruktur (Kita, Stadtteilzentrum), inkl. der damit verbundenen Standortfragen.
Unstrittig ist der Erhalt des denkmalgeschützten „Taut-Pavillons“. Der Antrag müsste anders zu formuliert werden, z. B.: „…nach Übertragung des Geländes an den Bezirk Neukölln den Gartencharakter des Geländes auch bei der Planung einer Sporthalle und weiterer sozialer Infrastruktur zu berücksichtigen und eine Nutzung für naturwissenschaftliche, kulturelle und künstlerische Zwecke in Kooperation mit der Sonnen-Schule zu nutzen“
BV Wewer erklärt, die DS ist fraktionsübergreifend nicht zustimmungsfähig, da der Garten nicht denkmalwürdig ist. f BV Elfriede Manteuffel
Der Pavillon ohne den Garten ist „einbeinig“. Vielleicht ist es ja möglich zu einem Entschluss zu kommen, wenn man die Machbarkeitsstudie kennt.
Der Antrag wird vertagt. |
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