Auszug - Aktuelle Situation zur Stellenvacanz in der Leitungsebene des Gesundheitsamtes - zu diesem Punkt steht dem Ausschuss der Vorsitzende des Personalrates des BA Neukölln, Herr Bolz, zur Verfügung  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Gesundheitsschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Zu diesem Punkt steht dem Ausschuss der Vorsitzende des Personalrates des BA Neukölln, Herr Bolz, zur Verfügung, um Fragen aus personalvertretungsrechtlicher Sicht zu beantworten. Der Ausschussvorsitzenden dankt für seine Bereitschaft, an der Sitzung teilzunehmen.

 

Herr Bolz führt aus, dass er seit 30 Jahren im Bezirksamt tätig, seit 6,5 Jahren freigestelltes Personalratsmitglied und seit 3 Jahren Personalratsvorsitzender im Bezirksamt Neukölln ist. Er gibt an, dass es schon immer schwierig gewesen sei, die Stellen des Amtsleiters zu besetzen.

 

Herr Bolz führt weiter aus, dass die Tarifpartner sich hier einigen müssten. Es wird weiter ausgeführt, dass die Tarifpartner sich bei den Sozialarbeiter/Innen geeinigt haben, hier erfolgt ein Wechsel der Tarif-Gruppe. Einen Tarif-Gruppen-Wechsel sollten die Tarifpartner auch für die Ärzte prüfen.

 

Die Amtsleiterstelle ist nach Maßgabe eines KGst Gutachtens berlinweit mit B2 besoldet und kann nur mit Beamten besetzt werden. Herr Dr. Zintel berichtet hierzu, dass es aktuell keine Bewerbungen von verbamteten Ärzten gibt. Angestellte Ärzte, die zuvor in einer Klinik gearbeitet haben, würden sich durch den Wechsel in den öffentlichen Gesundheitsdienst nicht verbessern und verzichten daher oft auf eine Bewerbung.

 

Weiterhin wird ausgeführt, dass mit dem Weggang von Herrn Dr. Morawski auch die Ausbildungsermächtigung im Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht mehr vorhanden ist.

 

Herr BzStR Liecke ergänzt, dass es einen Vorschlag für eine außertarifliche Bezahlung gibt, die aber bisher nicht positiv beschieden wurde.

 

Herr Bolz gibt zu Protokoll, das der Vorschlag der Senatsverwaltung für Gesundheit keine tatsächliche Vergütungsverbesserung für die angestellten Ärzte bedeutet. (Infoblatt vom 07.08.18 „Wo ist der Vorteil, was angeboten wird“ wird an die Beteiligten ausgeteilt). Der Vorschlag beinhaltete eine erhöhte Arbeitszeit, d. h. von 39 auf 42 Wochenarbeitsstunden und eine Verteilung des Weihnachtsgeldes auf 12 Monate.

 

Die Kritik des Hauptpersonalrats, dass dieses keine Vergütungsverbesserung darstellt, wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Die Finanzverwaltung und Hauptpersonalrat finden aktuell keine sinnvolle Lösung. Zwei Einigungsverhandlungen sind bisher gescheitert. Aktuell ist diese Mehrfachbelastung für Herrn Dr. Zintel, der seinen Tätigkeit und die kommissarische Leitung des Amtes leistet, zu tragen und soll mit einer Zulage vergütet werden.

 

Die Nachfrage, ob sich der Personalrat hier quer stellt, wird vom Personalratsvorsitzenden zurückgewiesen. Herr Bolz gibt hier zu Protokoll, dass der Personalrat sich für eine 14%-ige Zulage für Herrn Dr. Zintel ausgesprochen hatte. Der Steuerungsdienst hatte sich hier aber dagegen entschieden.

 

Kritisiert wird durch Herrn BzStR Liecke, dass die Spielräume des Tarifvertrags über eine Zulage von bis zu 20% nicht genutzt werden könne, da der Senator für Finanzen dies durch eine Richtlinie verhindere und auf 7% deckele.

 

Im weiteren Verlauf des Gespräches wird auf den Stadtstaat Hamburg verwiesen. Dort hat sich der Senat entschlossen, eine Zulage zu zahlen. In Hamburg hat sich die Personalsituation dadurch wesentlich verbessert.

Die erneute Nachfrage aus dem Ausschuss, warum der Bezirk hier nicht entsprechend handelt, wird durch die Verwaltung wie folgt beantwortet:

Der Steuerungsdienst des Bezirksamtes Neukölln halte sich an die Richtlinie der Senatsverwaltung für Finanzen.

 

BzStR Herr Liecke bestätigt noch mal ausdrücklich, dass er für Verhandlungen oder auch Anträge im Bezirk oder im Land aufgeschlossen sei. Es bedürfe aber auch hier der überparteilichen Unterstützung in der Sachfrage. Der Vorschlag der Senatsverwaltung für Gesundheit ist an die Hamburger Regelung angelehnt, aber nicht entsprechend dieser Regelung ausgestaltet.

 

BzStR Herr Liecke führt aus, dass er gerne die Verantwortung wahrnehmen würde und sich auch vorstellen kann, eine Zulage von 20% zu beantragen, er aber nicht davon ausgeht, dass das Bezirksamt ihm hier folgen würde. Auch das Rechtsamt hat sich mit dem Vorgang schon beschäftigt und bestätigte, dass es sich hier um eine übertarifliche Regelung handeln würde. Diese Regelung würde der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen bedürfen.

 

Herr Bolz verweist noch mal auf die Sozialarbeiter, bei denen eine neue Eingruppierung zu mehr Gehalt führen wird. Er weist darauf hin, dass es bei den Ärzten auch möglich gewesen wäre. Herr Kolatz war Vorsitzender der Tarifkommission, hat dieses Problem aber nicht geklärt. Es wird darauf verwiesen, dass das Berliner Problem in den anderen Bundesländern keine Beachtung finden würde, da es nur für Berlin relevant ist.

 

Herr Hecht (SPD) führt hierzu aus, dass hier über ein Problem diskutiert wird, welches sich über viele Jahre aufgebaut hat. Die Frage nach einer entsprechenden Lösung kann im Gesundheitsausschuss nicht beantwortet werden.

Weiterhin wird durch den Personalratsvorsitzenden ausgeführt, dass es kaum einen Bezirk in Berlin gibt, der so schnell Stellen besetzt, wie Neukölln.

Die Frage, ob auch daran gedacht wird, Stellen in Teilzeit zu besetzen, wird ausdrücklich bejaht.

Die Nachfrage, ob auch an Quereinsteiger im Sozialarbeiterbereich gedacht werde, wird klar mit „nein“ beantwortet. Die Qualifizierung der Sozialarbeiter/Innen ist in der BAK beschrieben und wird vom Bezirk auch eingehalten.

 

Herr Dr. Zintel führt abschließend aus, dass der Bezirk erfahrene Mitarbeiter-Fachärzte braucht. Ein Facharzt, der von der Klinik kommt, ist erfahren. Diese Ärzte sind aber nicht bereit für die angebotenen Gehälter zu arbeiten. Es könnte sein, dass es einen Interessenten aus Brandenburg für die Gesundheitsamtsleiterstelle gibt. Sollte dieser Bewerber nicht ankommen, bleibt nur die Option, die Amtsleiterstelle nach B2 auszuschreiben.

 

Die Zielgruppe der Senatsverwaltung sind junge Ärzte, die sich ausbilden lassen wollen in den nächsten Jahren. Der Senat möchte langfristig junge Leute in den Ämtern beschäftigen, das ist sinnvoll und notwendig. Die Bezirke brauchen aber jetzt erfahrene Mitarbeiter, die in der Lage sind Entscheidungen zu treffen und erfahre Mitarbeiter lassen sich nicht auf ein Anfängergehalt ein. Aktuell wird mit der Senatsverwaltung verhandelt, dass auch die Ausbildung für Tarifbeschäftigte finanziert werden sollte und nicht wie bisher angedacht nur für verbamtete Kollegen.


 
 

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