Auszug - Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 (Doppelhaushalt)  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 03.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1416/XX Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 (Doppelhaushalt)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushWiVerwGleich
  Morsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die Vorsitzende schlägt vor, die Haushaltsplanaufstellungen der beiden Ämter seitenweise bzw. nach Kapitel aufzurufen - beginnend mit dem Amt für Bürgerdienste Seite 207 bis 220 - und bei Beanstandungen um entsprechende Wortmeldungen. Der Ausschuss hat keine Einwände. Wortmeldungen liegen in der Folge nicht vor.

 

Herr BzStR Biedermann möchte die Gelegenheit kurz nutzen und einige Anmerkungen zu den Schwerpunktsetzungen im Haushalt machen. Für den Haushalt im Amt für Bürgerdienste hebt er insbesondere die personellen Verstärkungen hervor, die zwei Stellen für die Wohngeldsachbearbeitung, zwei Stellen im Standesamt und eine Stelle für die zentrale Koordination zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (für die gesamte Abteilung) umfassen. Für das Amt für Soziales verteilt er an die Ausschussmitglieder den Jahresabschluss 2018 für die Betrachtung von vier exemplarisch ausgewählten Produkten, auf die es sich lohnt, einen Blick zu werfen und erläutert hierzu die Zusammenhänge.

 

Herr Kringel fragt, ob die Prognose für 2019 ebenfalls positiv ausfällt. Dies ist unterjährig nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann schwer zu beantworten, da eine Prognose zur Basiskorrektur insbesondere bei Transferleistungsprodukten schwierig ist. Dies wird bspw. auch bei der Abteilung Jugend und Gesundheit so der Fall sein. Herr Kringel führt aus, dass der Bezirksbürgermeister im Haushaltsausschuss angedeutet hat, dass es Probleme geben könnte. Frau Schwarz führt dazu aus, dass hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen. So stellt z.B. die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) bisher ein erhebliches Haushaltsrisiko dar, da es bisher seitens SenFin keine Aussagen zur Basiskorrektur dazu gibt. Stand jetzt ist keine Prognose möglich, zum Jahresende ist eine verlässlichere Aussage möglich. Herr BzStR Biedermann ergänzt, dass dies wesentliche Änderungen im Bezirkshaushalt zur Folge hatte, der Titel 3915 wurde neu eingerichtet und ist mit alles Unsicherheiten versehen, wie sie durch Frau Schwarz soeben dargestellt wurden.

 

Die Vorsitzende ruft nun den Haushalt für das Amt für Soziales auf (Seiten 317 bis 355). Frau Schwarz erläutert auf Nachfrage von Herrn Szczepanski (Seite 320) kurz, dass es hierbei um zwei aufgelöste Stiftungen handelt, die im kommenden Doppelhaushalt nicht mehr zur Verfügung stehen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Herr BzStR Biedermann möchte auch hier auf die Schwerpunkte im Haushalt hinweisen. So wird aufgrund der Umstellung vom Geburtsdaten- auf das Wohnortprinzip eine zusätzliche Stelle im Bereich des AsylbLG eingerichtet, um die (für Neukölln vermutlich als einzigen Bezirk) steigenden Fallzahlen durch diese Umstellung zu berücksichtigen. Auch bei den Sachkosten wurden Schwerpunkte gesetzt. So sind die Ausgaben für Dolmetscher*innen jetzt regulär im Haushalt abgebildet. Über die Zuwendungen für den CARIsatt-Laden wurde heute bereits gesprochen. Darüber hinaus enthält der Haushaltsansatz 30.000 € aus der Schwerpunktsetzung 2020 des Bezirksamtes für aufsuchende Sozialarbeit (Streetworkprojekte). Der Ansatz wird dafür vermutlich nicht ausreichend sein und soll über die laufende Haushaltswirtschaft auf bis zu 50.000 Euro erhöht werden. Auch die Mittel für Geburtstags- und Ehejubiläen im Bereich des Seniorenservice wurden aufgestockt. Auch wenn es sich hierbei sicher vorrangig um eine eher symbolische Geste handelt, wurde der Wert für einen Blumenstrauß oder ein kleines Präsent von 5 Euro auf 10 Euro erhöht.

 

Frau Hammer begrüßt die Personalaufstockung in der Wohngeldsachbearbeitung und fragt in diesem Zusammenhang, ob die Umsetzung des Mietendeckels im Haushaltsansatz dargestellt ist. Dies muss Herr BzStR Biedermann verneinen, da bisher keine Rechtsgrundlage besteht. Es muss jedoch allen klar sein, dass diese Aufgabe nur mit erheblichen Personalaufwuchs umsetzbar sein wird. Wie das Gesetz letztlich ausgestaltet sein wird, ist noch nicht geklärt. Gleichwohl gibt es zwischen den Bezirken und der Landesebene bereits einen intensiven Dialog zur Vorbereitung. Auch ein Landesamt ist noch denkbar. Was in der gesamten Diskussion nicht außer Betracht gelassen werden darf, und hier macht sich Herr BzStR Biedermann größere Sorgen, ist die Frage in allen Bezirken, woher das qualifizierte Personal genommen werden soll, die damit einhergehenden Besetzungsverfahren sowie die Ausstattung mit Büroräumen für die neuen Mitarbeiter*innen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt der BVV daraufhin bei Enthaltung der AfD mehrheitlich die Annahme des Bezirkshaushaltsplans für die Jahre 2020/2021.


 
 

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