Auszug - Bericht Inklusion in der Jugendarbeit in Neukölln - Diskussion und Beiträge einzelner Träger zu diesem Thema (bitte vorher zusenden unter mirjam.blumenthal@spd.de)   

 
 
35. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kita Lebenshilfe, Lebenshilfe iKita gGmbH
Ort: Straße 614 Nr.24, 12347 Berlin
 
Beschluss


 

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes stellt Frau Blumenthal zunächst fest, dass keine Vorabmeldungen der Träger bei ihr eingegangen sind und bittet zunächst Frau Dettmer um Ausführungen zum Thema „Inklusion in der Neuköllner Jugendarbeit“. Diese bedankt sich eingangs bei Herrn Almunaizel für die hervorragende Arbeit im Bezirk. Sie führt aus, dass es im Jugendamt Neukölln eigens eine Beratungsstelle für Familien mit behinderten und nichtbehinderten Kindern gibt. Voraussetzung für die Zuständigkeit dieser Beratungsstelle ist die Zugehörigkeit mindestens eines Kindes der Familie zum Personenkreis der körperlich oder geistig Behinderten oder von Behinderung Bedrohten gemäß § 35 SGB XII. Neukölln ist bereits ein klein wenig integrativer, da die Behindertenhilfe im Jugendamt angedockt ist und nicht ausschließlich das behinderte Kind, sondern die gesamte Familie und den entsprechenden Sozialraum betrachtet. Dort werden aktuell rund 460 Familien betreut, die teilweise mehrere Kinder haben. Sie betont an dieser Stelle, dass es ganz besonders wichtig ist, dass Inklusion mit der Geburt beginnt. Daher gibt es eine enge Zusammenarbeit mit Beratungs- und Unterstützungszentren wie zum Beispiel dem SIBUZ.

 

Anschließend informiert Frau Dettmer alle Anwesenden umfangreich über das Thema „Inklusion“ im Kontext mit den verschiedenen Bereichen im Jugendamt Neukölln (siehe Anlage 1).

 

Herr BzStR Liecke macht deutlich, dass auch der Therapeutische Dientst im Gesundheitsamt eine bedeutende Funktion hat. Die Arbeitsbedingungen an den Förderschulen sind jedoch sehr problematisch. Sowohl die räumliche Situation als auch die Ausstattung sind unzureichend.

 

Herr Gladisch informiert darüber, dass das SGB VIII nicht inklusiv ist. Dort sind behinderte Kinder nicht mit aufgenommen. Die Weiterentwicklung mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII bedeutet, dass auch Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung nach dem SGB VIII mit Individualhilfen versorgt werden. Er führt weiter aus, dass zum 1. Januar 2020 die Struktur auf das SGB IV umgestellt werden muss. Es wird dabei versucht, das Bewährte beizubehalten.

 

Auf Bitten von Frau Maier sagt Frau Dettmer zu, einen Ansprechpartner zu ermitteln, der bei Bedarf Beschäftigte in Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit begleitet und informiert, wenn es um die Zusammenführung bzw. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf geht. Im Nachgang zur Sitzung können folgende Hinweise bzw. Kontaktdaten zur Verfügung gestellt werden: Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut bietet Fortbildungen für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe an. Hierzu gehört z.B. auch eine dreitägige Fortbildung zur Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit im September 2019 oder eine Veranstaltung zu Kindern/Jugendlichen mit herausforderndem Verhalten im November 2019. Bei auftretenden pädagogischen Fragen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bestehen in der Regel Möglichkeiten der kollegialen Beratung durch die Träger oder andere Kinder- und Jugendeinrichtungen der Region (Vernetzungstreffen, Treffen im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften). Bei geistiger und körperlicher Behinderung wird davon ausgegangen, dass die Kinder und Jugendlichen einen Anspruch auf eine Einzelfallhilfe haben, wenn sie ihre Freizeit nicht ohne Unterstützung gestalten können. In gemeinsamen Gesprächen können dann ggf. bestehende besondere Bedürfnisse dieser Kinder- und Jugendlichen besprochen werden. Des Weiteren berät das Neuköllner Medienkompetenzzentrum zu inklusiver Medienarbeit in den Kinder- und Jugendeinrichtungen.

 

In Ausnahmefällen kann die Erziehungs- und Familienberatungsstelle Fachkräfte beraten, falls es um pädagogische Fragen zur Gruppendynamik u.ä. geht. Die Erziehungs- und Familienberatung befindet sich zum Einen am Standort Nord (Mittelbuschweg 8, 12055 Berlin) und zum Anderen am Standort Süd (Britzer Damm 93, 12347 Berlin).

 

Herr Hecht stellt die Frage in den Raum, welche Angebote hilfreich sein können, für die Einrichtungen, die bisher nicht so inklusiv aufgestellt sind, damit die dort Beschäftigten sicherer im Umgang mit den vielfältigen Förderbedarfen umgehen können. Hierzu informiert Frau Dettmer, dass es unter anderem Infoabende zum Thema „Inklusion“ an den Familienzentren gab. Es geht auch aus ihrer Sicht insbesondere um eine Haltung von Offenheit. Es muss auch reflektiert werden, wo hat jeder Einzelne selbst noch Vorurteile und wie geht man damit um. Es muss eine Offenheit für Fragen geben – bedarfsorientierte Austausche und Fachberatungen sind hier sehr wichtig.

 

Auf Nachfrage von Herrn Glücklich hinsichtlich der Ausbildungssituation macht Frau Dettmer deutlich, dass es viele Universitätslehrgänge gibt. An den Integrationskitas werden aber Integrationsfacherzieher benötigt – nicht unbedingt Hochschulabsolventen. Vor allem muss die Bezahlung besser werden. In diesem Zusammenhang macht auch Herr Almunaizel deutlich, dass eine angemessene Bezahlung und der soziale Status sehr wichtig sind und nicht die Anzahl der Studienplätze.

 

Herr Almunaizel führt weiter aus, dass aus seiner Sicht Inklusion allein nicht weiterhelfen wird. Eine große Bedeutung kommt der sozialen Inklusion zu. Im Bezirk gibt es bereits gute Ressourcen, die weiter vernetzt werden müssen. An dieser Stelle macht Herr BzStR Liecke deutlich, dass er immer wieder hört, die Ausstattung des SPZ Neukölln (Sozialpädiatrisches Zentrum) nicht ausreichend ist und bittet Herrn Almunaizel um Hinweise, wie eine angemessene Ausstattung aussehen würde. Hierzu merkt Herr Almunaizel an, dass es auch aus seiner Erfahrung heraus nicht genug Personal im SPZ gibt, um alle Kinder im Bezirk zu versorgen – weder auf ärztlicher noch auf therapeutischer Ebene.

 

Frau Kaune-Sachau merkt an, dass es aus ihrer Sicht bereits zahlreich Träger gibt, die eine gute Haltung haben. Die Probleme liegen jedoch im Alltag an den Einrichtungen wegen des Fachkräftemangels und der zeitlichen Dauer, die es braucht, für eine Behinderung, die in Teilen nicht gleich erkennbar ist, den I-Status anerkennen zu lassen und das entsprechende Fachpersonal zu bekommen.

 

Frau Blumenthal informiert über eine Kooperation des Anton Schmaus Hauses mit der Fritz-Karsen-Schule, an der auch behinderte Kinder beschult werden. Das ASH ist zwar baulich barrierefrei, nicht aber das ehrenamtliche  Team, das keine entsprechende Schulung bzw. Ausbildung im Umgang mit Kindern hat, die einen Inklusionsstatus haben. Die Haltung unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stimmt, sie haben aber keine Erfahrung im Umgang mit den Kindern. Es wäre daher wünschenswert, wenn die Beschäftigten und Ehrenamtliche  in den Kinder- und Jugendzentren und in den Verbänden Schulungen im Umgang mit Inklusionskindern bekommen könnten. Herr Früh informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass er einen Selbstcheckfragebogen zur Selbstreflektion zur Verfügung stellen kann (siehe Anlage 2). Des Weiteren stellt er den Leitfaden zur Inklusion in den Kindertagesstätten der AWO in Berlin zur Verfügung (siehe Anlage 3).

 

Frau Jahke teilt mit, dass aus ihrer Sicht Inklusion vor allem für Menschen wichtig ist, die keine Einschränkung haben, um zu lernen, Menschen mit einer Beeinträchtigung als vertraut zu erleben. Dafür müssen Begegnungsräume geschaffen werden und die Lücke, die es bei den Erzieherinnen und Erziehern noch gibt, muss geschlossen werden.

 

Frau Manteuffel bitte um Auskunft, inwieweit Inklusion im Rahmen der Erzieherausbildung gelehrt wird. Hierzu führt Herr Almunaizel aus, dass im Rahmen der Ausbildung eine Sensibilisierung hinsichtlich der Themen „Inklusion“ und „interkulturelle Bildung“ stattfindet.

 

Herr Szczepanski bittet um Mitteilung aus welchem Grund in Neukölln keine extra Stunden für Inklusivkinder bewilligt werden und ob das Bildungs- und Teilhabepaket zwischenzeitlich besser angenommen wird. Frau Dettmer führt zunächst aus, dass es viele gute Schulungen für Schulen und Kitas gibt, aber für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es eine Lücke. Es ist nicht im Qualitätshandbuch der Senatsverwaltung festgeschrieben. Herr Gladisch nimmt diesen Wunsch jedoch mit und wird ein entsprechendes Angebot einer Schulung entwickeln. Hinsichtlich der zusätzlichen Mittel für die Betreuung von Kindern mit einem Förderbedarf führt Frau Dettmer aus, dass in jedem Fall eine individuelle Betrachtung des Falls stattfinden muss und hier keine pauschale Aussage getroffen werden kann. Zur Frage der Leistungen nach dem BuT informiert Herr Almunaizel darüber, dass die Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Bezirk perfekt und unbürokratisch ist. Frau Blumenthal führ an, dass es im Jugendfreizeitbereich leider immer zu Ablehnungen bei der Übernahme der Fahrtkosten kommt.

 

Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen schließt Frau Blumenthal diesen Tagesordnungspunkt mit einem Zitat aus dem Beschluss der Geschäftsstelle des LJHA Berlin zur Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe: “Dazu gehört auch die Analyse von Barrieren mit dem Ziel, dass das, was heute noch Ausnahme ist, zur Regel wird.“

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