Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Dauerhaft zu erhaltende Kleingärten mit Handlungsbedarf
Herr Schenk begründet den Antrag, der die Sicherung von Kleingartenanlagen (KGA) zum Inhalt hat.
Herr BzStR Biedermann weist darauf hin, dass eine Außerkraftsetzung der Bebauungspläne nicht die Intention des Antrages sein könne. Für eine Außerkraftsetzung gilt das gleiche Verfahren wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplans und sie müsste durch die BVV beschlossen werden, wie Herr Groth erläutert. Die Folge wären unbeplante Flächen, die gemäß §34 Baugesetzbuch dann ggf. ohne weiteres bebaut werden dürfen, wenn sich die Neubebauung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Herr Schenk bedankt sich für die aufschlussreichen Auskünfte der Verwaltung und möchte die Sachlage zunächst in der Fraktion besprechen. Er stellt den Antrag daher zurück. |
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