Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
Landesrechnungshof In allen Berliner Stadtentwicklungsämtern wird das Vertragsmanagement im Rahmen städtebaulicher Verträge geprüft. Das Erhebungsabschlussgespräch hat für Neukölln stattgefunden, Ergebnisse der Prüfung liegen aber noch nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Landesrechnungshof Mängel aufzeigen wird, da das in Rede stehende Vertragsmanagement in keinem Bezirk vorhanden ist.
Deutsche Wohnen Herr Groth zeigt eine grafische Übersicht zur Auswertung der Haushaltsgespräche mit den Mieter*innen in der Johannisthaler Chaussee 360 und 372. Die Deutsche Wohnen steht zu ihren Zusagen aus den Verhandlungen und macht darüber hinaus bei individuellen Wünschen der Mieter*innen weitere Zugeständnisse. Der Anteil an Härtefällen hat sich nach Verlängerung der Frist noch mal deutlich erhöht.
Der Vertrag für die Fritz-Erler-Allee 16 liegt unterschriftsreif vor. Die Modernisierungsankündigungen sollen Ende 2019 an die dortigen Mieter*innen verschickt werden, Baubeginn ist für Anfang 2020 vorgesehen
Gropius-Wohnen Für die Gebäude Lipschitzallee 59/61 sowie Ulrich-von-Hassel-Weg 5/7 stehen die Verhandlungen mit der Gropiuswohnen vor dem Abschluss, wie Herrn BzStR Biedermann dem Ausschuss berichtet. Die Modernisierungsumlage wird demnach auf 2 Euro/m2 gekappt, weitere Mieterhöhungen werden bei Miethöhen über 8 Euro nettokalt/m2 für die nächsten neun Jahre ausgeschlossen, wie er beispielhaft erläutert. Er ist zuversichtlich, dass der Vertrag bald unterzeichnet werden kann.
Morus 14 Das Gebäude wird auf absehbare Zeit für die Schulspeisung genutzt.
Mietendeckel Auf der heutigen BzStR-Sitzung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde der aktuelle Stand zum geplanten Mietendeckelgesetz vorgestellt. Für die Bezirke bedeutet dies in der bisher geplanten Umsetzung u.a. die Prüfung der Miete auf Antrag der Mieter*innen, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Prüfung von Härtefallanträgen von Seite der Vermieter*innen/Eigentümer*innen als auch die Genehmigung der Mietverträge.
Wie dies durch die Bezirke ab 01.01.2020 zu leisten sein soll, erschließt sich bisher nicht. Selbst wenn zum jetzigen Zeitpunkt die Rechtsgrundlage und deren Umsetzung verbindlich feststehen würde, wäre ein der Beginn nicht zu halten. Alle Bezirke beginnen dann gleichzeitig mit der notwendigen Stellenbewertung und -schaffung sowie mit der Suche nach geeigneten Bewerber*innen, die sich auch deswegen schwierig gestalten wird, da das Gesetz auf fünf Jahre befristet sein soll und damit einhergehend auch die Arbeitsverträge entsprechend befristet werden sollen. Bis die Stellen besetzt und beteiligt sind, ist bei der Dauer gegenwärtiger Besetzungsverfahren aus Sicht von Herrn BzStR Biedermann frühestens der 01.03.2020 realistisch.
ehemaliges RIAS-Gelände Mit dem neuen Eigentümer wurde durch den Bezirk ein umfangreicher Wiederherstellungsvertrag geschlossen. In der Folge hat auch das Stadtentwicklungsamt die bisher ruhenden Gespräche wieder aufgenommen. Bisher haben seit Wiederaufnahme bereits zwei konstruktive Gesprächsrunden stattgefunden, die trotz des schwierig zu entwickelnden Gebietes, Herrn BzStR Biedermann vorsichtig optimistisch stimmen.
Vorkaufsrecht Die Diskussionen um das Mietendeckelgesetz zeigen auch hier Auswirkungen, da es durch die bestehende Verunsicherung derzeit immer schwieriger wird, einen begünstigten Dritten bei Vorkaufsfällen zu finden. Herr BzStR Biedermann befürchtet daher, dass einige Vorkaufsfälle infolgedessen nicht realisiert werden können. |
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