Auszug - „Solidarisches Grundeinkommen“, aber richtig und solidarisch  

 
 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 2.9
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mo, 18.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:10 - 22:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0927/XX „Solidarisches Grundeinkommen“, aber richtig und solidarisch
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPSoziales und Bürgerdienste
Verfasser:Leppek, RolandSchoenthal, Eva-Marie
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Berliner Senat bei der Planung und Einführung eines sogenannten „Solidarischen Grundeinkommens“ für folgende Maßgaben einzusetzen:

 

  • Ein vom Senat zu schaffender zweiter oder sozialer Arbeitsmarkt soll sich vorrangig an Menschen im Regelkreis des SGB II richten, die seit Jahren in diesem verharren.
  • Der Senat, die Bezirke und andere Träger dürfen das „Solidarische Grundeinkommen“ nicht dazu nutzen, bisher tariflich bezahlte Arbeitsplätze in den zweiten oder sozialen Arbeitsmarkt zu verschieben. Es müssen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.
  • Die öffentlich geförderten Arbeitsplätze sind arbeitsmarktnah zu gestalten oder zumindest in der Lage sein, die Beschäftigten an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Dazu muss ggf. mit den arbeitsmarkpolitischen Akteuren in Berlin die Positivliste überarbeitet bzw. ergänzt werden.
  • Eine sozialpädagogische und ggf. psychologische Betreuung der Beschäftigten ist sicherzustellen.
  • Die Verbindlichkeit von Tätigkeiten im zweiten oder sozialen Arbeitsmarkt ist zu prüfen.
  • Das „Solidarische Grundeinkommen“ ist für den Berliner Haushalt möglichst kostenneutral zu gestalten. Es sollten vorrangig Mittel des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung und dem zuständigen Ausschuss ist regelmäßig zu berichten.

 

Frau BV Hammer begründet als stellvertretende Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Leppek, Herr BV Koglin, Herr BV Leppek

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU und der Grünen gegen die Stimmen der LINKEN(1), der AfD(3) und der Gr. FDP bei Enthaltung der LINKEN(5), der AfD(2) und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch beschlossen. Der Antrag ist damit abgelehnt.


 
 

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