Auszug - Bericht über das JBA allgemein, den Standorten in Neukölln sowie den dortigen Leistungsangeboten im Rahmen des § 16a SGB II. Leitung der Jugendberufshilfe und bezirkliche Koordinatorin JBA  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 29.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr Lüdecke begrüßt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes die Fachstellenleiterin der Jugendberufshilfe, Frau Neander.

 

Diese erläutert anhand einer Tischvorlage zunächst den Aufbau und die wesentlichen Aufgaben der Jugendberufsagentur.

 

Die Jugendberufsagentur ist ein Konstrukt aus vier Säulen.

 

Haus JBA

 

Die Zielgruppe sind Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, die am Übergang von der Schule in das Berufsleben stehen und ihren Wohnsitz in Berlin haben. Ziel ist es, jeden Jugendlichen zu erreichen und zu einem Berufsabschluss zu führen.

 

Im Focus der weiteren Ausführungen stehen die sozialintegrativen Leistungen gemäß § 16 a SGB II. Frau Neander führt aus, dass auf der praktischen Ebene die Schwierigkeiten, die in diesem Leistungsbereich von Anfang an vorhanden waren, nichts zu spüren ist. Ursprung der bestehenden Problematik ist die fehlende, eindeutige Definition der psychosozialen Beratung in der Anfangsphase. Dadurch hatten bzw. haben alle Beteiligten unterschiedliche Erwartungen an diesen Leistungsbereich. Im Kooperationsvertrag wurde am Anfang festgehalten, dass die in Rede stehenden Leistungen vor Ort an den 12 regionalen Standorten der Jugendberufsagentur vorgehalten werden sollen. Es gab jedoch keinerlei zusätzliche Ressourcen für eine Sprechstunde vor Ort.  In der Praxis stellt sich die Situation so dar, dass die Leistungen durch die Zielgruppe nicht angenommen wurden. Dies hat sehr wahrscheinlich unterschiedliche Gründe. Beispielhaft sei hier erwähnt, dass das Angebot zum einen nicht immer vor Ort verfügbar war, wenn ein Bedarf auftrat. Zum anderen handelt es sich bei der Jugendberufsagentur um ein Bürogebäude mit entsprechenden Türschildern, die auf das einzelne Beratungsangebot hinweisen und somit eine mögliche Hemmschwelle darstellen. Für den Standort Neukölln wurde daher ressourcenschonend entschieden, dass die verschiedenen Sozialdienste nicht weiter vor Ort sind, sondern in ihren ursprünglichen Anlaufstellen anlassbezogen und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Der Sofortzugang ist am Standort Neukölln über eine psychosoziale Erstberatung durch eine sozialpädagogische Fachkraft sichergestellt, damit der bzw. die Jugendliche anschließend schnell bedarfsorientiert in die Fachdienste übergeleitet werden kann. Bis zum heutigen Tag ist jedoch keine größere Inanspruchnahme der in Rede stehenden Leistungen am Standort Neukölln zu verzeichnen.

 

Frau Neander führt weiter aus, dass alle 12 regionalen Standorte der Jugendberufsagentur unterschiedliche Lösungen für die Angebote nach § 16 a SGB II gefunden haben. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurde daher mit der Einrichtung einer landesweiten Arbeitsgruppe beauftragt. Ziel ist es, das Angebot der Erstberatung zu sozialintegrativen Leistungen in den 12 regionalen Standorten bedarfsgerechter auf die Zielgruppe auszurichten und für alle Beteiligten effektiver auszugestalten. Es soll an allen regionalen Standorten ein einheitliches, bedarfsgerechtes Angebot für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorgehalten werden können. Frau Neander bietet den Ausschussmitgliedern an, das entsprechende Protokoll vom Landesbeirat zur Verfügung zu stellen, sobald dies beschlossen wurde. Die Beschlussfassung und eine Präsentation der Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden dem Protokoll beigefügt. (siehe Anlagen 1 und 2)

 

Im Anschluss an die Ausführungen von Frau Neander bittet Herr Fischer um Mitteilung, ob bereits Erkenntnisse dazu vorliegen, on tatsächlich jeder bzw. jede Jugendliche durch die Jugendberufsagentur erreicht wird. Hierzu erläutert Frau Neander, dass die Arbeit der Jugendberufsagentur von Anfang an evaluiert wird. Wie die Ergebnisse veröffentlich werden sollen, entzieht sich jedoch ihrer Kenntnis. Parallel zu dieser Evaluation bestimmt eine Planungsgruppe landesweit Erfolgskriterien. Es gibt zahlreiche Indikatoren, die jedoch schwierig zu handhaben sind. Es wurde eine Vielzahl an Fallstricken herausgearbeitet hinsichtlich der Erreichung aller Jugendlichen. Das Problem hier ist aber, dass es ich bei der Jugendberufsagentur um ein landesweites Konstrukt handele und der Bezirk bzw. der regionale Standort nicht eigenständig handeln darf.

 

Ein unsicherer Faktor ist unter anderem die Zahl der Schulabgänger, für die der regionale Standort Neukölln auch tatsächlich zuständig ist. Nicht immer haben die Schülerinnen und Schüler an Neuköllner Schulen auch ihren Wohnsitz in Neukölln. Auch die Anzahl der OSZ- Übergänger kann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendberufsagentur nicht verlässlich übermittelt werden. Frau Neander macht deutlich, dass es sehr bedauerlich ist, dass es keine verlässlichen Hinweise darauf gibt, wie viele Jugendliche nicht bei der Jugendberufsagentur ankommen und wo diese sich aufhalten, denn für den Standort Neukölln werden zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter für aufsuchende Tätigkeiten finanziert.

 

Ein weiteres Problem stellt die nicht mehr vorhandene Schulpflicht dar, wenn die Jugendlichen auf ein OSZ wechseln, denn ab diesem Zeitpunkt es gibt dann keine Hinweise darauf, ob der bzw. die Jugendliche das OSZ tatsächlich dauerhaft besucht. Im Ergebnis kann also keine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, ob tatsächlich alle Schulabgängerinnen bzw. Schulabgänger erreicht werden.

 

Auf Nachfrage, ob die jungen Menschen bei Bedarf auch in den Fachdienststellen ankommen und dort dauerhaft begleitet werden, teilt Frau Neander mit, dass es keine Datenbank gibt, die dies erfasst. Im Übrigen handelt es sich dabei um freiwillige Angebote. Auch die jeweilige Beratungsstelle führt keine Statistik darüber, ob die Klientin bzw. der Klient von der Jugendberufsagentur vermittelt wurde.

 

In diesem Zusammenhang teilt Frau Neander mit, dass die Problematik der psychischen Auffälligkeiten ein großes Problem ist, denn für Problemlagen für Sucht und Schulden gibt es verlässliche Anlaufstellen. Bei psychischen Auffälligkeiten stellt sich dies schwieriger dar. Auf Nachfrage von Herrn Hecht informiert Frau Neander darüber, dass die Begleitung der jungen Menschen mit psychischen Auffälligkeiten häufig über die Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter vor Ort stattfindet. Es gibt auch die Möglichkeit individuell im Rahmen des SGB VIII geschaut werden kann, wo die bzw. der Jugendliche verbleiben kann. Des Weiteren haben auch die Träger der Jugendberufshilfe hier eine wichtige Rolle.

 

Herr Dr. Hoffmann regt an, die Räumlichkeiten der Fachdienste im Bürogebäude der Jugendberufsagentur anders zu kennzeichnen, damit die Hemmschwelle bei den jungen Menschen nicht mehr da ist. Frau Neander macht hierzu noch einmal deutlich, dass es sich hier nicht um ein einziges Problem handelt, weshalb die Angebote nicht angenommen werden. Vielmehr ist es eine Gemengelage verschiedener Probleme, die mitunter auch nicht abschließend identifiziert werden können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Klopp informiert Frau Neander darüber, dass Teilnehmer eine Reha-Maßnahme nicht zur Zielgruppe der Jugendberufsagentur zählen. Gleichwohl kann im Rahmen des SGB VIII individuell unterstützt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

 

Herr Lüdecke bedankt sich bei Frau Neander für den ausführlichen Bericht und die Beantwortung der zahlreichen Fragen zu den sozialintegrativen Leistungen nach § 16 SGB II im Rahmen der Jugendberufsagentur.


 
 

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