Auszug - Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende nicht warten lassen!  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0810/XX Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende nicht warten lassen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEJugendhilfe
Verfasser:1. Hammer, Doris
2. Beitritt: AfD, BN-AfD
Blumenthal, Mirjam
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Frau Blumenthal übergibt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Herrn Posselt das Wort. Dieser erläutert die Drs. 0810/XX „Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende nicht warten lassen!“. Anschließend führt Herr BzStR Liecke aus, dass die Beantwortung er Großen Anfrage zu diesem Thema bedauerlicherweise auch in der ergangenen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt werden musste, so dass er nunmehr im Rahmen dieser Ausschusssitzung bereits die wichtigsten Hinweise aus der Beantwortung der Großen Anfrage gibt.

 

Herr BzStR Liecke führt aus, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages aktuell in Neukölln drei Monate beträgt. Es handelt sich um eine qualifizierte Schätzung zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit, da keine Statistik hierzu geführt wird.

 

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die in Rede stehende Gesetzesänderung erst am 18. August 2017 rückwirkend zum 1. Juli 2017 veröffentlicht wurde. Anträge mit Bezug auf die Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes gingen im Jugendamt Neukölln jedoch bereits im Juni 2017 ein und galten folglich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten als unbearbeitet. Es gab zu einem früheren Zeitpunkt jedoch schlichtweg keine Rechtsgrundlage für eine Bearbeitung dieser Anträge.

 

Eine Bearbeitungszeit von über drei Monaten ergibt sich aktuell in der Regel dadurch, dass häufig Unterlagen von den Antragsstellerinnen und Antragsstellern nachgereicht werden oder auch unvollständige Angaben nachgeprüft, nachgefragt oder auf Plausibilität geprüft werden müssen.

 

Selbstverständlich ist die Bearbeitungszeit bei Vorliegen aller notwendigen Angaben deutlich schneller und liegt bei ca. 4 bis 6 Wochen.

 

Generell war seit dem 1. Juli 2017 durch eine hohe Fallzahlsteigerung eine längere Bearbeitungszeit zu verzeichnen, da auch das zusätzliche Personal noch nicht vollständig eingestellt werden konnte. Es wurden prioritär Anträge abgearbeitet, in denen die Antragstellerin bzw. der Antragssteller keine Transferleistungen durch das Jobcenter erhielten, da sie tatsächlich auf die Zahlungen angewiesen waren bzw. sind. Für die übrigen Fälle ergab sich daraus zwangsläufig eine längere Bearbeitungszeit, allerdings auch keine finanziellen Nachteile für diesen Personenkreis.

 

Zutreffend ist, dass die Bewilligungsverfahren im zweiten Halbjahr 2017 berlinweit in ca. zwei Drittel aller Fälle länger als drei Monaten dauerten. Es handelt sich hierbei also nicht um ein Neuköllner Phänomen. Gleichwohl gab und gibt es in Neukölln eine klare Prioritätensetzung: Anträge von Alleinerziehenden werden vorrangig bearbeitet. Hierbei handelt es sich in aller Regel um Alleinerziehende, die keine Transferleistungen erhalten. Dies ist die Personengruppe, die einen finanziellen Vorteil durch das neue Unterhaltsvorschussgesetz hat, da bei Hartz IV-Empfängern der zusätzliche Unterhaltsvorschuss mit den Jobcenter-Leistungen verrechnet wird. Dieser – aus meiner Sicht - gesetzliche „Webfehler“ führt auch zu dem hohen Personalbedarf, um die interne Abrechnung zwischen Bezirken und Jobcentern zu bewerkstelligen ohne dass die Anspruchsberechtigten einen Mehrwert davon haben.

 

Die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Vollzeitäquivalenten (VzÄ) betrug zum 30. Juni 2018 in der Unterhaltsvorschussstelle rd. 19 VzÄ (ohne Gruppenleitung), bei insgesamt 23 besetzbaren VzÄ (ohne Gruppenleitung). Zwei VzÄ sind derzeit im Besetzungsverfahren. Darüber hinaus ergibt sich die Differenz zwischen besetzbaren und tatsächlich besetzten Vollzeitäquivalenten aus individuellen Reduzierungen der wöchentlichen Arbeitszeit.

 

Tatsächlich ist der aktuelle Stand, dass in Neukölln die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr von 2.331 (Stand 12.2017) bereits auf 3.743 (Stand 8.2018), d.h. um 60 %, gestiegen sind (Quelle: KLR, Bezugsgröße „aktive Daueraufträge“).

 

In diesem Zusammenhang weist Herr BzStR Liecke darauf hin, dass die unzureichende Bezugsgröße für das Produkt 78809 „Unterhaltsvorschuss für Kinder“ ein Problem darstellt. Mit der „Anzahl der aktiven Daueraufträge“ werden noch keine Anträge oder die Antragsbearbeitung, die ggf. auch zu Ablehnungen führen, gezählt. Ebenfalls nicht erfasst werden mit der Bezugsgröße die reinen Kosteneinziehungen, bei denen es keine laufenden Zahlungen mehr gibt, die aber für die sehr kritisch betrachtete sog. „Rückholquote“ von Bedeutung sind.

 

Abschließend informiert Herr BzStR Liecke darüber dass es in der Bezirksamtssitzung am 25. September 2018 eine Vorlage der Abteilung Jugend und Gesundheit geben wird, in der der Einsatz von zwei VZÄ unbefristet zur Verstärkung der Unterhaltsvorschussstelle beschlossen werden soll, um die in Folge der Änderung des UVG zum 1. Juli 2017 gestiegenen Fallzahlen zu bewältigen.

 

Herr Posselt begrüßt sehr, dass die Personengruppe, um die es der Fraktion im Rahmen der Antragsformulierung ging, im Jugendamt Neukölln vorrangig bearbeitet wurde und wird.

 

Herr Koglin regt an, den Antrag nach den Ausführungen von Herrn BzStR Liecke zurückzuziehen. Da Herr Posselt jedoch nicht der Urheber des in Rede stehenden Antrages ist, möchte er sich zunächst innerhalb der Fraktion besprechen und stellt den Antrag zunächst zurück.


 
 

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