Auszug - Milieuschutz (Ausschreibung Grob-Screening, Abwendungsvereinbarungen, Milieuschutzbeirat)  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 23.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Nach kurzer Einleitung durch die Vorsitzende erhält Herr BzStR Biedermann das Wort, der die Inhalte grob skizzieren und den Tagesordnungspunkt um den Aspekt des Vorkaufsrechts erweitern möchte. Zunächst gilt sein Dank dem zuständigen Gruppenleiter im Stadtentwicklungsamt für die umfangreiche Ausarbeitung der Ausschreibung.

 

Das Grobscreening umfasst im Wesentlichen drei Leistungsblöcke

 

  1. Potenzielle Milieuschutzgebiete (neben den bereits bestehenden Gebieten)
  2. Untersuchung, wo städtebauliche Regelungsinstrumente alternativ besser geeignet wären
  3. Prüfung einer Erweiterung der Genehmigungskriterien um den Aspekt der Handhabung bei sog. Großsiedlungen

 

Die Ausschreibung ist erfolgt und der Bezirk hat auf diese eine Bewerbung der LPG Landesweite Planungsgesellschaft mbH erhalten. Nach eingehender Prüfung wurde diese als sehr gutes Angebot bewertet und hat den Zuschlag erhalten. Das Auftaktgespräch hat bereits stattgefunden.

 

Herr Groth ergänzt zum Zeitplan, wonach die Untersuchungsergebnisse bis zum Ende des Jahres vorliegen sollen und sodann hier in der Dezembersitzung des Ausschusses vorgestellt werden können.

 

Herr Wittke möchte wissen, ob das ausgewählte Unternehmen bei der Erarbeitung der Ausschreibung beteiligt wurde, was durch Herrn BzStR Biedermann selbstverständlich verneint wird. Frau Fuhrmann äußert sich positiv über die Ausschreibung, welche den Mitgliedern über den bekannten Link zur Verfügung gestellt wird.

 

Sie möchte nun auf die Abwendungsvereinbarungen eingehen und verweist auf die Prüfung schärferer Regeln, z.B. im Bezirk Pankow.

 

Herr BzStR Biedermann warnt vor einer Verschärfung der bestehenden Regelungen. Ohne juristische Expertise sollte die Gültigkeit nicht über den Zeitraum von 20 Jahren ausgedehnt werden, da weitergehende Forderungen möglicherweise anfechtbar sind und dann die Regelungen ganz kippen könnten. Die Vorsitzende verweist auf den Beschluss der BVV Pankow in dieser Sache. Für Herrn BzStR Biedermann ist dieser so nicht ohne weiteres umsetzbar. Herr Kringel bittet um Auskunft zu den Inhalten des BVV-Beschlusses, der durch die Vorsitzende daraufhin verlesen wird (Drucksache VIII-0527). Herr Lüdecke fragt, wie viele Abwendungsvereinbarungen angestrebt bzw. zustande gekommen sind. Wie Herr BzStR Biedermann berichtet, hat der Bezirk bisher insgesamt 17 Abwendungsvereinbarungen geschlossen. In jedem Fall der Prüfung einer Vorkaufsrechtsausübung ist die Abwendungsvereinbarung Bestandteil dieser Prüfung.

 

In diesem Zusammenhang möchte sich Herr BzStR Biedermann wie eingangs erwähnt auch zum Vorkaufsrecht äußern. Demnach wurde dieses im Bezirk in bislang sechs Fällen angewandt, zwei davon sind bisher rechtskräftig. Konkret zum Fall in der Sanderstraße ging am letzten Tag der Frist eine durch den Käufer modifizierte Abwendungsvereinbarung ein, welche in wesentlichen Punkten von der bezirklichen Vorlage abweicht. Nach intensiver Prüfung und juristischer Beratung hält der Bezirk am Bescheid über die Ausübung des Vorkaufsrechts fest, wogegen der Käufer Widerspruch erhoben hat und dieser nun durch das Rechtsamt geprüft werde. Die bisherigen Ausübungen des Vorkaufsrechts zu Gunsten eines Dritten erfolgten bisher alle für städtische Wohnungsunternehmen (Nachfrage Herr Lüdecke).

 

Die Vorsitzende greift den letzten Unterpunkt – Milieuschutzbeirat – auf und bittet um entsprechenden Sachstand. Herr BzStR Biedermann teilt hierzu mit, dass die Abfrage an die BVV-Fraktionen läuft. Er strebt für die September-BVV eine Vorlage zur Wahl an und bittet um entsprechende Rückmeldungen. Die Vorsitzende möchte wissen, wer außer den Fraktionen im Beirat vertreten sein soll. Herr BzStR Biedermann verweist hierzu auf den Beschluss des Bezirks­amtes und erläutert, welche externen Sachverständigen dem Beirat angehören sollen. Neben Verordneten aller Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung sollen Vertreter*innen von Mieter*innenschutzorganisationen und Vermieter*innenverbänden sowie von Neuköllner Mieter*inneninitiativen mit Stimmrecht am Beirat beteiligt sein, Mieter*innenberatungsbüros sollen beratend teilnehmen. Für alle Mitglieder sollen Stellvertreter*innen benannt werden. Die Zahl der Mitglieder insgesamt soll sich zwischen 12 und 15 bewegen (Nachfrage der Vorsitzenden).

 

Durch die Vorsitzende wird abschließend ein Fall aus dem Schillerkiez angesprochen, wonach etwa 200 Wohneinheiten in Eigentum umgewandelt werden sollen und möchte in diesem Zusammenhang wissen, was der Bezirk, außer die Mieter*innen anzuschreiben, tun kann. Nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann war dies in diesem Fall leider die einzige Möglichkeit. Er hält es jedoch dennoch für wichtig, zu informieren und für keine Lösung, schlechte Nachrichten nicht zu überbringen. Im vorliegenden Fall griff hier der Ausnahmetatbestand des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB (7-Jahres-Regelung). Der Bezirk hat, da es sich um ein Bundesgesetz handelt, keinen Ermessenspielraum. Wenn über den Antrag nicht fristgerecht entschieden wird, greift zudem die Genehmigungsfiktion, bei der sodann auch keine Gebühren zu entrichten wären. Die anschließende Schutzfrist vor einer Eigenbedarfskündigung wurde zwar von drei auf fünf Jahre verlängert, gleichwohl ist Herr BzStR Biedermann mit der Regelung persönlich unzufrieden.

 

Herr Laumann bietet an, dass der Mieterverein für Beratungen zur Verfügung steht. Der Eigentümer lobt sich zwar selbst als sozialen Investor, bei Mietpreisen zwischen 15,00 – 17,50 Euro/m2 entbehrt dies gleichwohl jeglicher Grundlage. Frau Aßmann berichtet, dass die Mieter*innen aufgebracht waren, nachdem sie erst sehr kurzfristig davon erfahren haben. Sie fragt, ob es Möglichkeiten gibt, in Zukunft frühzeitiger zu informieren und ob Fristen bei der Umwandlung zu beachten sind.

 

Herr BzStR Biedermann bestätigt bestehende Fristen und muss hier einräumen, dass gerade in den Sommer- / Urlaubsmonaten die Priorität aufgrund des wenigen Personals bei der Prüfung der Vorkaufsrechtsfälle liegt. Er bedauert dies, gleichwohl ist die Umwandlung ohnehin nicht zu verhindern. Seines Wissens nach erfolgt eine solche Information seitens des Bezirksamtes auch nicht in allen Bezirken. Eine weitere Stelle im Bereich konnte mittlerweile ausgeschrieben werden und es wird darauf geschaut, so früh wie möglich zu informieren. Herr Lüdecke schließt sich der Auffassung von Herrn Laumann an. Die Marktgesetze werden so sonst außer Kraft gesetzt und es bedarf eines Konzepts für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Herr BzStR Biedermann stimmt dem zu, er arbeitet jeden Tag für einen bunten, gemischten und bezahlbaren Bezirk.

 

Die Vorsitzende fasst die Möglichkeiten abschließend zusammen und schließt den Tagesordnungspunkt.


 
 

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