Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Mitteilungen der Verwaltung für Soziales
Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) Die Ergebnisse des MSS 2017 sind veröffentlicht worden. Im Bezirk Neukölln gibt es demnach drei neue Gebiete mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf. Hierbei handelt es sich um die Köllnische Heide, Buschkrugallee Nord und Gropiusstadt Nord (QM-Gropiusstadt soll Ende 2020 verstetigt werden). Herr BzStR Biedermann erläutert in diesem Zusammenhang kurz die Indikatoren. Der Bezirk wertet die Ergebnisse derzeit noch aus, gleichwohl decken sich diese mit vielen Informationen zu sozialen Problemen in diesen Gebieten. Im Ergebnis des MSS wurde ein neues QM-Gebiet für die Gropiusstadt-Nord beantragt. Derzeit arbeitet der Bezirk ein Konzept aus, bei dem das zu verstetigende QM Gropiusstadt mit dem neu beantragten Gebiet verzahnt werden kann, um dort erreichte Erfolge langfristig zu sichern.
Weitere Informationen zum MSS sind hier zu finden: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/index.shtml
SoKo Abrechnungsbetrug Herr BzStR Biedermann berichtet von einem Schwerpunkteinsatz mit der Polizei am vergangenen Freitag im Reuterkiez. Der Verdacht auf deutlich mehr Unterbringungen als Plätze zur Verfügung hat sich neben weiteren Verstößen bestätigt (fünf Ferienwohnungen, 11 Bedarfsgemeinschaften).
Frau Künning möchte wissen, was mit den dort Untergebrachten passiert. Herr BzStR Biedermann teilt mit, dass eine Belegungswarnung an die Berliner Wohnhilfen übermittelt wurde, damit keine neuen Zuweisungen ausgesprochen und bestehende nicht verlängert werden. Die Unterbringung ist wie bekannt ein großes Problem. Er wird den Eigentümer auffordern, die Wohnverhältnisse in reguläre Mietverhältnisse umzuwandeln. So handelt es sich schlichtweg um Betrug. Die Unterbringung erfolgte bisher nach Tagessatz (Nachfrage der Vorsitzenden).
Wohnungsnotfall/Zwangsräumung Eine ältere, pflegebedürftige Frau mit bei ihr lebendem Sohn ist gestern geräumt worden. Herr BzStR Biedermann skizziert hierzu kurz den Sachverhalt, der erst am vergangenen Freitagnachmittag bekannt wurde. Es wurde durch die Soziale Wohnhilfe dafür Sorge getragen, dass zwei Mitarbeiter*innen der sozialen Wohnhilfe vor Ort die Räumung, welche nicht mehr zu verhindern war, begleitet haben. Für die betroffene Frau wurde eine Hilfemaßnahme nach §67 SGB XII eingeleitet. Dieser Vorfall zeigt nochmal sehr deutlich, dass hier frühere Kenntnis notwendig ist, um solche Tragödien vermeiden zu können.
Die Vorsitzende bedankt sich dennoch für das schnelle und unbürokratische Reagieren der Verwaltung und bittet den Dank auch an die Soziale Wohnhilfe auszurichten. |
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