Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Kostenfreiheit für die Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus bei der Verlegung der Stolpersteine in Neukölln
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Stolpersteine für die Opfer des Nationalsozialismus auf Antrag zu finanzieren, wenn Angehörige/Nachfahren der Opfer dazu nicht in der Lage sind.
Änderungsantrag von Herr Piehl – AfD Fraktion Kostenfreiheit für die Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus bei der Verlegung der Stolpersteine in Neukölln
Das Bezirksamt wird gebeten, für die Nachfahren und Angehörigen der Opfer des Nationalsozialismus ein Fond einzurichten oder bei der Gründung eines Kosten übernehmenden Vereins behilflich zu sein, der den Nachfahren und Angehörigen der Opfer, die dazu nicht aus eigenen Mitteln in der Lage sind, eine Finanzierung der Verlegung der Stolpersteine per Darlehen ermöglichen.
Die Rückzahlung der zu finanzierenden Summe von geschätzt 150 € könnte in kleinen Raten (z.B.: 24 Raten á 6,25 € oder geringer) bei der Ausreichung der Darlehen vereinbart werden.
Begründung: Stolpersteine sollten im Rahmen eines zivilgesellschaftlichen Engagement im Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus bleiben. Es sollte nicht Aufgabe des Bezirks sein, Tausende Stolpersteine zu finanzieren. Auch würden eventuelle Folgekosten vom Steuerzahler übernommen werden müssen. Wenn Angehörige oder Nachfahren ihren Familienangehörigen mit einem Stolperstein gedenken möchten, wird sicher auch der Wunsch der Hinterbliebenen bezüglich einer Kostenbeteiligung bzw. Kostenübernahme bestehen. Dieses persönliche Bedürfnisse und diese Ehre sollte Ihnen nicht genommen werden.
Redebeiträge: Herr BV Morsbach, Herr BV Schulze, Herr BV Wewer, Herr BV Schröter, Herr BV Licher, Herr Schulze, Herr BV Wittke, Herr BV Schröter, Frau BV Blumenthal, Herr BzStR Rämer, Herr BV Babilon, Herr BV Schröter, Herr BV Koglin, Herr BV Lüdecke
Der Änderungsantrag der AfD wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gruppe FDP und der Fraktionslosen, bei Enthaltung der AfD(2) gegen die Stimmen AfD(3) abgelehnt.
Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gruppe FDP und der Fraktionslosen, bei Enthaltung der AfD(1) gegen die Stimmen AfD(4) beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.
Realisierung:
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