Auszug - Kostenfreiheit für die Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus bei der Verlegung der Stolpersteine in Neukölln  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 18.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:27 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0221/XX Kostenfreiheit für die Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus bei der Verlegung der Stolpersteine in Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/BiSchulKuSport
Verfasser:1. Schulze, Karsten
2. Beitritt: Gr.FDP, Fraktionslose Zielisch
Korte, Karin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Stolpersteine für die Opfer des Nationalsozialismus auf Antrag zu finanzieren, wenn Angehörige/Nachfahren der Opfer dazu nicht in der Lage sind.

 

 

Änderungsantrag von Herr Piehl – AfD Fraktion

Kostenfreiheit für die Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus bei der Verlegung der Stolpersteine in Neukölln

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für die Nachfahren und Angehörigen der Opfer des Nationalsozialismus ein Fond einzurichten oder bei der Gründung eines Kosten übernehmenden Vereins behilflich zu sein, der den Nachfahren und Angehörigen der Opfer, die dazu nicht aus eigenen Mitteln in der Lage sind, eine Finanzierung der Verlegung der Stolpersteine per Darlehen ermöglichen.

 

Die Rückzahlung der zu finanzierenden Summe von geschätzt 150 € könnte in kleinen Raten (z.B.: 24 Raten á 6,25 € oder geringer) bei der Ausreichung der Darlehen vereinbart werden.

 

Begründung:

Stolpersteine sollten im Rahmen eines zivilgesellschaftlichen Engagement im Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus bleiben. Es sollte nicht Aufgabe des Bezirks sein, Tausende Stolpersteine zu finanzieren. Auch würden eventuelle Folgekosten vom Steuerzahler übernommen werden müssen. Wenn Angehörige oder Nachfahren ihren Familienangehörigen mit einem Stolperstein gedenken möchten, wird sicher auch der Wunsch der Hinterbliebenen bezüglich einer Kostenbeteiligung bzw. Kostenübernahme bestehen. Dieses persönliche Bedürfnisse und diese Ehre sollte Ihnen nicht genommen werden.

 

 

Redebeiträge: Herr BV Morsbach, Herr BV Schulze, Herr BV Wewer, Herr BV Schröter, Herr BV Licher, Herr Schulze, Herr BV Wittke, Herr BV Schröter, Frau BV Blumenthal, Herr BzStR Rämer, Herr BV Babilon, Herr BV Schröter, Herr BV Koglin, Herr BV Lüdecke

 

Der Änderungsantrag der AfD wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen,

der LINKEN, der Gruppe FDP und der Fraktionslosen, bei Enthaltung der AfD(2) gegen die Stimmen AfD(3) abgelehnt.

 

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gruppe FDP und der Fraktionslosen, bei Enthaltung der AfD(1) gegen die Stimmen AfD(4) beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.


  Beschluss: 18.10.2017 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 19.11.2020 realisiert Verantwortlich:
BA/BiSchulKuSport  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 18.04.2018  
Vermerk:

Realisierung:

 

 
 

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