Auszug - Vorstellung Kinderfreundliche Kommunen e.V.( gemeinsame Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF e.V. und des Deutschen Kinderhilfswerkes) e.V.   

 
 
2. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Anton-Schmaus-Haus
Ort: Gutschmidtstraße 37, 12359 Berlin
 
Beschluss

Frau Blumenthal begrüßt anlässlich des Tagesordnungspunktes Frau Fuchs und Frau Csaki vom Verein Kinderfreundliche Kommune e

Frau Blumenthal begrüßt anlässlich des Tagesordnungspunktes Frau Fuchs und Frau Csaki vom Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. und bittet diese, das Programm im Hinblick auf die Drucksache 0087/XX vorzustellen. Frau Fuchs begrüßt daraufhin alle Anwesenden und stellt sich vor. Sie ist Projektleiterin im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommune“, das eine gemeinsame Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF e.V. und des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. ist.  Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ zeichnet Städte und Gemeinden aus, die für die lokale Umsetzung der Kinderrechte – unter Beteiligung der in der Kommune lebenden Kinder und Jugendlichen – verbindliche Ziele und einen Aktionsplan entwickeln. Vor rund 1,5 Jahren wurde beschlossen, dass auch Stadtbezirke der Stadtstaaten an diesem Programm teilnehmen dürfen. Im Folgenden stellt Frau Fuchs das Programm „Kinderfreundliche Kommune“ anhand einer Power Point Präsentation vor (siehe Anlage 1).

 

Anschließend bittet Frau Pienkny (Schulleiterin der Christoph-Ruden-Schule) um Hinweise, aus welchem Grund der Bereich Schule relativ wenig Erwähnung in diesem Programmablauf findet. Hierzu macht Frau Fuchs deutlich, dass es sich oft als schwierig gezeigt hat, Beteiligte aus dem Schulbereich zu überzeugen. Gleichwohl wird regelmäßig der Versuch unternommen, auch diesen Bereich zu gewinnen. „Schule“ ist auch ein Gebiet in dem Fragebogen, den es im Rahmen des Vorhabens auszufüllen gilt. Des Weiteren werden Schülerversammlungen als Plattform genutzt.

 

Herr Neubacher merkt an, dass die Zeitschiene für die Befragung im Rahmen des Vorhabens sehr kurz scheint, um anschließend eine verbindliche Strategie festzuhalten. Frau Fuchs erläutert in diesem Zusammenhang, dass es im Idealfall ein Jahr dauern sollte, einen Aktionsplan zu erstellen. Es ist aber durchaus legitim gegebenenfalls auch mehr Zeit in Anspruch zu nehmen. Außerdem ist ein Nachsteuern im Aktionsplan durchaus möglich, wenn die Befragungsergebnisse dies notwendig erscheinen lassen.

 

Herr Pohl bittet um Information zu den Akteuren, die an der Erarbeitung des Aktionsplans beteiligt sind und ob auch Kinder und Jugendliche einbezogen werden. Des Weiteren bittet er um Auskunft, wie verbindlich die festgeschriebenen Kriterien in der Erstellung des Aktionsplans sind. Frau Fuchs teilt mit, dass in der Regel Ansprechpartner des Vereins, Vertreterinnen und Vertreter aus den verschiedenen Bereichen der Verwaltung (z.B. Stadtplanung, Jugend, Schule, Soziales, Gesundheit etc.), Akteure des gesellschaftlichen Lebens (z.B. Verbände) und durchaus auch Kinder und Jugendliche an der Erarbeitung des Aktionsplans beteiligt sind. Hinsichtlich der Verbindlichkeit der Kriterien macht Frau Fuchs deutlich, dass zum Beispiel in Spanien die Schwerpunkte im Aktionsplan auf der Kinderarmut und der Verkehrssicherheit liegen. Für die Kommunen in Deutschland wird versucht mit den Beteiligten gemeinsam die Schwerpunkte herauszuarbeiten, bei denen die jeweiligen Herausforderungen gesehen werden. Eine Gewichtung wird hier nicht zwingend vorgegeben. Schwerpunkte können also regional unterschiedlich gesetzt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hecht, informiert Frau Fuchs darüber, dass ganz allgemein betrachtet, die Kinderrechte in den Kommunen nicht weitläufig bekannt sind. Zahlreiche Kommunen haben zwar bereits Überlegungen zu einer Interessenvertretung für Kinder angestellt, wie man eine echte und unabhängige Vertretung für Kinderinteressen etablieren kann, ist jedoch häufig noch ungeklärt.

 

Herr Benecke bittet um Mitteilung, ob auch im Schulausschuss für das in Rede stehende Vorhaben geworben wird. Auch Herr BzStR Liecke macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass er hier diverse weitere Ausschüsse sieht, die es zu beteiligen gilt. Abgesehen davon handelt es sich um ein sehr großes Vorhaben, für das es aus seiner Sicht in jedem Fall einen entsprechenden Beschluss des Bezirksamtes geben muss, in dem nicht zuletzt die Bereitstellung der erforderlichen umfangreichen Personal- und Sachmittel festzuhalten sind. So sehr wie er einen solchen Prozess auch begrüßt, hat er derzeit keine Vorstellung, wie eine Umsetzung erfolgen kann. Einen solchen Prozess in einem Bezirk wie Neukölln aufzusetzen erfordert einen erheblichen Personaleinsatz aus nahezu allen Abteilungen. Er bittet in diesem Zusammenhang daher um eine Einschätzung der Kosten, die für den Bezirk im Falle einer Teilnahme an dem Programm entstehen würden. Hinsichtlich der Kostenfrage teilt Frau Fuchs mit, dass diese sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune richtet. Für eine Dauer von vier Jahren wären an den Verein pro Jahr 16.000,00 Euro für die Begleitung des Vorhabens zu zahlen. Sie macht deutlich, dass Herr BzStR Liecke mit seiner Einschätzung in weiten teilen recht hat. Die Erfahrungen zeigen, dass zum Beispiel in Köln 2 bis 3 Personen in der Verwaltung mit ihren Stellenanteilen dauerhaft mit der Begleitung des Prozesses betraut waren bzw. sind. Hinzu kommt eine bedarfsorientierte Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den unterschiedlichen Abteilungen. Es ist in der Tat ein ressortübergreifender Prozess, der einige Herausforderungen im Rahmen der Umsetzung mit sich bringt. Die Erfahrungen haben auch gezeigt, dass es wenig zielführend war, wenn das Programm ausschließlich im Jugendressort verankert war.

 

Da Frau Fuchs keine Einschätzung über die Kosten vornehmen kann, die intern im Bezirksamt Neukölln entstehen würden, bittet Herr BzStR Liecke um Erfahrungswerte, was die Umsetzung des Vorhabens in anderen vergleichbaren Kommunen gekostet hat. Frau Fuchs informiert hierzu, dass die Kosten, die auf der Seite der Kommunen entstehen sehr unterschiedlich und stark von den Maßnahmen im Aktionsplan abhängig sind. Es gibt Kommunen, die kleinere Maßnahmen in einer Größenordnung von 5.000,00 Euro bis 10.000,00 Euro umgesetzt haben – gleichwohl wurden aber auch Maßnahmen umgesetzt, für die Mittel in Höhe von 100.000,00 Euro erforderlich waren.

 

Auf Nachfrage von Herrn BzStR Liecke berichtet Frau Fuchs, dass sie  im Bezirk Neukölln bereits Projekte im Bereich der „Sozialen Stadt“ begleitet hat und somit bereits einen ersten Einblick in den Bezirk erlangen konnte. Gleichwohl würde sie sich im Rahmen des Programms „Kinderfreundliche Kommune“ noch einmal intensiver mit den bezirklichen Strukturen beschäftigen, um mögliche Schwerpunkte herauszuarbeiten.

 

Herr Gladisch merkt an, dass es neben dem Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ andere Siegel gibt und bittet um Erläuterung, worin zum Beispiel der Unterschied zu dem in Lichtenberg verliehenen Siegel „Familiengerechte Kommune“ besteht. Frau Fuchs merkt an, dass es sicher Schnittstellen der beiden Programme gibt, der Schwerpunkt der „Familiengerechten Kommune“ jedoch eher auf der Altersgruppe bis 12 Jahre und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt. Der Aspekt der Kinderrechte ist hier eher weniger von Bedeutung.

 

Nachdem Herr Pohl deutlich gemacht hat, dass er einen großen Handlungsbedarf in Neukölln insbesondere in den Bereichen der Partizipation und der Kinderarmut sieht, und er das in Rede stehende Programm sehr begrüßt, bedankt sich Frau Blumenthal bei Frau Fuchs für den ausführlichen Bericht und beendet den Tagesordnungspunkt.


 
 

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