Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2017 - 2021
Frau Blumenthal erläutert, dass die in Rede stehende Vorlage im Rahmen der letzten Bezirksverordnetenversammlung unter anderem in den Jugendhilfeausschuss überwiesen wurde, um die Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2017 bis 2021 zunächst in den Fachausschüssen besprechen zu können. Frau Blumenthal bittet daher um Anmerkungen und Fragen zu der vorliegenden Vorlage.
Herr Koglin stellt hinsichtlich des Jugendkulturzentrums Wutzkyallee (Wutzkygärten) in Frage, ob es tatsächlich sinnvoll sei, hier lediglich einen Neubau in gleicher Größe an gleicher Stelle zu planen. In Gesprächen wurde immer wieder deutlich, wie hoch der hier vorhandene Bedarf an Angeboten ist. Herr BzStR Liecke erläutert in diesem Zusammenhang, dass es sich bei dem Abriss und Neubau nicht um das Haupthaus, sondern lediglich um ein Nebengebäude auf dem Grundstück handelt, dass in der bestehenden Form für die Nutzung im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit nicht mehr geeignet ist. Nach einer Besichtigung durch das Hochbauamt wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit hier ein Neubau vorgeschlagen. Herr BzStR Liecke macht an dieser Stelle deutlich, dass er sehr froh ist, dass es seit vielen Jahren erstmals wieder möglich war neue Vorhaben im Bereich der Jugendarbeit im Rahmen der Investitionsplanung anzumelden. Auf Nachfrage von Herrn Pohl, weshalb die Anmeldungen für die Jugendarbeit in das letzte Jahr geschoben wurden, hebt Herr BzStR Liecke noch einmal hervor, dass es sich hier nicht um eine Konkurrenzanmeldung zu anderen Vorhaben zu anderen Anmeldungen handelt, sondern vielmehr um Neuanmeldungen, die im Rahmen der aktuellen Planung erstmals wieder möglich waren. Hinsichtlich der Frage nach Verbindlichkeit der vorliegenden Liste, informiert Herr BzStR Liecke darüber, dass die Planungen nach der Beschlussfassung alle zwei Jahre angepasst werden. Frau Stolze (Leiterin des Fachbereichs Finanzen im Steuerungsdienst) ergänzt abschließend, dass sogenannte „Neubeginner“ grundsätzlich im letzten Planjahr zu berücksichtigen sind.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt nach Aussprache die vorliegende Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2017 bis 2021 bei einer Enthaltung zustimmend zur Kenntnis. |
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