Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Förderfähige Wohnungen in städtebaulichen Vertrag festschreiben
Frau Fuhrmann erläutert die Intention des Antrages.
Herr Blesing erklärt zum Modell, dass bei bestehendem Baurecht und dem Erfordernis der Aufstellung eines B-Planes ab 50 WE die Errichtung von gefordertem Wohnraum obligatorisch ist. Bei allen Vorhaben ist die Vorgehensweise durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorgegeben. Es erschließt sich der Verwaltung der Antrag daher nicht. Die Vorgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sind eindeutig. Frau Fuhrmann beschreibt den Dissens zum nördlichen Teil des Mariendorfer Weges. Darauf wurde im Ausschuss nicht eingegangen, insoweit wird mit dem Antrag das Ziel verfolgt, die Schaffung von Sozialwohnraum im Norden durchzusetzen. Herr Biedermann legt dar, dass er den Antrag so interpretiert, dass es nochmals eine Willensäußerung der BVV gäbe, die Anwendung des Modells zu demonstrieren. Am Mariendorfer Weg wurde ein ähnliche Begründung wie beim Gelände des Blub abgegeben. Er unterstützt den Antrag. Herr Jendralski sieht das anders, der Ausschuss sei kein Wunschkonzert. Das Bezirksamt setzt alles, was rechtlich vorgeschrieben ist, um. Die Fraktion der SPD wird dem Antrag nicht zustimmen. Herr Morsbach ergänzt und erklärt, er verstünde den Antrag so, dass die Anwendung weit über die Vorschriften hinaus gehen soll.
Herr Groth erläutert, dass hier einige Dinge vermischt werden. Er legt dar, dass am Mariendorfer Weg Bestandsschutz besteht, da die Planungen schon sehr alt und weit vor dem Modell entstanden sind, auch wenn sie jetzt erst Rechtskraft erlangt haben. In zukünftigen B-Plänen kann es immer noch Abweichungen geben, dort ist die Anwendung des Modells der kooperativen Baulandentwicklung aber vorgeschrieben.
Im Ergebnis wird der Antrag mit den Ja Stimmen der Fraktionen der Linken, Piraten und Grünen und den Nein Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt. |
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