Auszug - Genehmigungskriterien für den Milieuschutz  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 13.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1395/XIX Genehmigungskriterien für den Milieuschutz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/BauNatBüD
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Herr Biedermann begründet den Antrag

Herr Biedermann begründet den Antrag.

 

Herr Jendralski merkt zu Punkt 2 an, dass Gutachten erstellt werden müssten, die Geld kosten. Er bittet um Rückstellung des Antrages, um diesen nochmals in der Fraktion zu diskutieren, signalisiert aber Zustimmung.

Herr Dobberke erklärt, dass der Antrag in der Form für ihn nicht zustimmungsfähig ist. Gerade die Beschränkung des Wohnungsgrundrisses oder des Balkons- und des Aufzugseinbaus seien abwegig. Er hält diese Maßnahmen für nicht zielführend. Den Antrag könne man nicht konstruktiv begleiten.

 

Herr BzStR Blesing erinnert, dass immer wieder zum Ausdruck gebracht wurde, dass es der genauen Ausformulierungen bedarf. Einige Kriterien hält er für nicht gerichtsfest. Die Behörde ist darum bemüht, einen Kriterienkatalog zu entwickeln, der gerichtsfest ist. Daher werden dort einige der aufgeführten Stichpunkte nicht enthalten sein.

 

Frau Fuhrmann erklärt, dass der aufgeworfene Katalog ihr noch nicht ausführlich genug erscheint. Gerade Menschen mit wenig Einkommen müssen geschützt werden.

 

Frau Helm merkt an, dass der Antrag in die richtige Richtung ginge. Sie weist darauf hin, dass sich die Grundrisse auf Lofts etc. beziehen. 

 

Herr Biedermann expliziert, er habe den Antrag nicht abgeschrieben, sondern er habe bestehende Milieuschutzkriterien anderer Bezirke als Grundlage verwendet. Barrierefreie Wohnungen sollten entstehen, aber Aufzugseinbauten seien unbgrenzt umlagefähig, was die Miete erhöht.

Herr Groth erklärt zum Sachstand, dass das Stadtentwicklungsamt mit dem Büro LPG bereits ein Gespräch zu den Prüfkriterien geführt hat, die auch von dem geltenden Antrag kaum abweichen. Er weist jedoch darauf hin, dass Ausstattungsmerkmale wie ein Erstbalkon zum Standard gehören. Der Einbau von Aufzügen kann nicht verboten werden. Man kann aber Vergleichsangebote fordern. Das 2. WC sei immer von der Zahl der Zimmer abhängig. Einbauküchen sind nicht genehmigungspflichtig, da sie nur Mobiliar darstellen. Herr Groth merkt überdies an, dass einige der aufgeworfenen Punkte zum Thema Zweckentfremdung gehören. Daher wird es erwähnt, aber nicht eingearbeitet, der Kriterienkatalog soll dann angepasst werden, sollte sich die Regelung ändern. Im Ergebnis wir der Antrag zurückgestellt.


 
 

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