Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - B-Plan 8-39 ("Siedlergemeinschaft Am Vogelwäldchen") - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Frau Fuhrmann empfindet den Charakter der Kleinsiedlung als erhaltenswert.
Herr Groth erklärt, dass der Anlass war, dass die Kleinsiedlungsverträge ausliefen und daher ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden sollte, um die Gestaltung festzusetzen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Siedlungsgefüge Anlass gibt, so etwas zu erhalten. In dieser Siedlung ist das nicht der Fall. Sie ist zwar geprägt von einer gleichen Baukörperstellung, die gestalterischen Elemente sind aber nicht erhaltenswert. Die Siedlung besitzt kein städtebauliches Schwergewicht. Der Aufwand, einen solchen Bebauungsplan zu betreiben, ist bei nur 15 Häusern zu hoch. Daher wird er eingestellt.
Auf Nachfrage von Herrn Scharmberg erklärt Herr Groth, man könne die Häuser durchaus abreißen und neue Wohnanlagen nach geltendem Recht errichten. Es handelt sich um ein Allgemeines Wohngebiet, eine Teilung der Grundstücke wäre ebenfalls möglich.
Die Einstellung wird zur Kenntnis genommen. |
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