Auszug - Neu- und Erweiterungsbauten   

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr BzStR Blesing stellt die Anträge für September 2015 vor:

Herr BzStR Blesing stellt die Anträge für September 2015 vor:

 

              Hertzbergstr. 17: Baulückenschluss mit einem Neubau

              Heidelberger Str. 15-18: Neubau mit 93 barrierefreien Wohnungen und einer

       Tiefgarage

              Flughafenstr. 45, 47, 49: Einrichtung einer Schankwirtschaft

              Britzer Damm 146: Errichtung einer Kita mit 68 Plätzen auf dem hinteren Teil des

       Grundstückes

              Donaustr. 10-11: DG-Ausbau mit 5 WE, Balkonanbauten und 2 Aufzugsanlagen

              Karl-Marx-Str. 269: Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft mit 3 Wohn- und einem

       Verwaltungsgebäude

              Buckower Damm 146: Ertüchtigung des Wirtschaftshofes im Britzer Garten

              Hermannstr. 34: Nutzungsänderung einer Schankwirtschaft in ein Wettbüro

              Kirchhofstr. 41: Ertüchtigung des DG für die Errichtung von 3 Maisonette-WE mit den

       darunterliegenden WE

              Hermannstr. 160: Nutzungsänderung einer Schankwirtschaft in ein Wettbüro

              Reuterstr. 27: Nutzungsänderung einer Gaststätte in ein Wettbüro

              Karl-Marx-Str. 142: Einbau einer Aufzugsanlage

              Schudomastr. 24: Errichtung eines Wohnhauses mit 14 WE und einer Tiefgarage mit

      12 Stellplätzen

              Neuköllnische Allee 128: Nutzungsänderung zu einem Hostel (genehmigungsfähig)

              Karl-Marx-Str. 179: Sanierung und Errichtung von 3 neuen Wohngebäuden mit 27 WE

 

 

Herr BzStR Blesing legt dar, dass eine Reihe von Klagen gegen die vom Bezirksamt beschlossenen 16 Leitlinien eingegangen sind. Frau Fuhrmann fragt, worum es in den Klagen ginge. Herr Groth erklärt, dass hier der DG Ausbau versagt wird, wenn er in seiner Masse die GFZ überschreitet.

 

Zum Vorhaben Rungiusstraße ergänzt Herr BzStR Blesing, dass sich die BVV in der letzten Wahlperiode schon einmal mit den Plänen beschäftigt und auch eine Ortsbesichtigung durchgeführt habe. Die Planungen waren damals schon äußerst problematisch, so dass Herr Krebs diese dann zurück gezogen hatte. Einer der Blöcke gehört der Baugenossenschaft IDEAL. Diese trägt sich absolut nicht mit dem Gedanken, das Gebäude aufzustocken. Herr Krebs hat jedoch betont, dass die Bestandsgebäudeertüchtigung auch erfolgt, wenn ihm die Aufstockung nicht genehmigt wird. Der Knackpunkt liegt darin, dass das Gelände ursprünglich ein Industriestandort für ein Betonsteinwerk (Baumittelhersteller) war und sehr viele Altlasten beherbergte. Die IDEAL hatte damals das Gesamtgrundstück für Wohnungsbau erworben. Das Gelände konnte jedoch nicht umtestiert werden durch den Senat und sollte als Gewerbestandort erhalten bleiben. Es gab auf politischer Ebene Gespräche und den Konsens, Wohnungsbau zu errichten, wenn es sich um ein soziales Projekt handelt. Mitte der 80-iger Jahre gab es dann ein Bebauungsplanverfahren, was das Ziel des Baus von Behindertenwohnungen hatte. Es wurden insgesamt 280 Wohnungen errichtet. Das Gelände wurde verkauft und die IDEAL erhielt einen Riegel zum Ausgleich, wo diese bauen konnte. Wesentliche Teile der Franz-Körner Str. wurden mit einbezogen und gehörten dann zum Bebauungsplanverfahren. Aufgrund der Altlastenproblematik wurde das Bebauungsplanverfahren nicht zu Ende geführt.

 

Herr Groth ergänzt, dass das Planungsrecht immer noch Gewerbe vorschreibt. Dies ist im Baunutzungsplan so festgelegt, daher wurden die Grundstücke in der Franz-Körner-Str. einbezogen. Eine Festsetzung war wegen der Altlasten nicht möglich. Es müssten Untersuchungen und Beseitigungen der Altlasten erfolgen, da diese bisher nur auf den bebauten Grundstücken beseitigt wurden. Es wurden dann Planreifegenehmigungen nach § 33 Baugesetzbuch erteilt. Der Baunutzungsplan weist Gewerbe aus, der Bebauungsplan ist nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass eine Aufstockung nur mithilfe einer Festlegung zu ermöglichen ist.  Es gibt daher sehr viele Probleme, die geklärt werden müssten, was bedeutet, Herr Krebs müsste mit dem Stadtentwicklungsamt an dem Bebauungsplan arbeiten.

 

Herr Jendralski fragt, ob eine Gefahr für Schallschutzmaßnahmen besteht? Herr Groth verneint dies, weil sich die Gebäude im Bestand befinden, im Bebauungsplan müssten jedoch Festsetzungen getroffen werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Biedermann, erklärt Herr Groth, dass die Behörde grundsätzlich dazu angehalten ist, Nutzungen zu verhindern, die sich nicht vertragen wie Wohnen und Gewerbe. Es müssen immer gesunde Wohnverhältnisse und vernünftige Arbeitsverhältnisse geschaffen werden.

 

Herr Biedermann schlägt vor, das Vorhaben in den Fraktionen zu diskutieren und der Verwaltung ein Ergebnis mitzuteilen. Der Vorschlag wird angenommen.


 
 

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