Auszug - Parken in der Bouchéstraße  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Di, 07.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Hüttenpalast
Ort: Hobrechtstraße 65-66, 12047 Berlin
0810/XIX Parken in der Bouchéstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDWirtschaft
  Mahlo, Klaus-Peter
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss

Die SPD-Fraktion begründet ihren Antrag

Die SPD-Fraktion begründet ihren Antrag. Frau Dr. Giffey erläutert aus Sicht der Verwaltung, dass gemäß § 12 (4) StVO zum Parken der rechte Seitenstreifen, bzw. der rechte Fahrbahnrand zu nutzen ist. Parken auf Gehwegen, Mittelstreifen ist nur dann erlaubt, wenn es mit Verkehrszeichen angezeigt ist. Somit ist in der Bouchéstraße das Parken auf dem Mittelstreifen grundsätzlich verboten.

 

Vor der Anordnung von Gehwegparken durch die Straßenverkehrsbehörde muss der Straßenbaulastträger – SGA – angehört werden, ob aus baulichen Gegebenheiten Gründe gegen eine eventuelle Anordnung sprechen.

 

Das SGA hat mitgeteilt, dass es sich bei dem Mittelstreifen um eine unbefestigte Promenade handelt. Hier ist bei Dauerparken mit einer Verdichtung und mit Nachteilen für die Baumbepflanzung zu rechnen.

 

Dazu kommt, dass die Bordsteine Höhen zwischen 8 -14 cm aufweisen. Hier sind Regressforderungen von Fahrzeugbesitzern zu befürchten, die sich bei der Auftrittshöhe ihre Fahrzeuge beschädigen. Insgesamt kann das SGA dem Parken auf der Mittelinsel in der Bouchéstraße nicht zustimmen.

 

Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist im Nahbereich des Kiehlufers genügend Parkraum vorhanden, so dass die Mittelinsel in der Bouchéstraße nicht als Parkraum benötigt wird. Vielmehr sollte über eine weitere Grüngestaltung nachgedacht werden.

 

Der Antrag wird von der SPD-Fraktion zurückgezogen.

 

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