Auszug - Geschützte Räume in Schwimmbädern für trans und intersexuelle Menschen schaffen  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 11.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: TSV Rudow
Ort: Neuköllner Straße 277, 12357 Berlin
1111/XIX Geschützte Räume in Schwimmbädern für trans und intersexuelle Menschen schaffen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENBA/BiKuSport
  Korte, Karin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Die Piraten stellen ihren Antrag noch einmal mündlich vor, wonach dieser inhaltlich im Gremium diskutiert wird

Die Piraten stellen ihren Antrag noch einmal mündlich vor, wonach dieser inhaltlich im Gremium diskutiert wird. Herr Militz stellt die Frage, ob bereits Erkenntnisse bestehen, wieviele Personen dieses Angebot wahrnehmen würden und ob ein grundsätzlicher Bedarf im Bezirk Neukölln besteht. Es wird darauf verwiesen, dass ähnliche Angebote bereits in anderen Berliner Schwimmbädern existieren, worüber den BBB bereits Nutzerzahlen vorliegen müssten. Er wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob darüber hinaus überhaupt ein zusätzlicher Bedarf bestehen würde. Herr Wagner weist darauf hin, dass ein Angebot ein Mal im Monat für zwei Stunden ausreichend sein dürfte. Das sei ja nicht häufig. Für eine „Erörterung“ (so zumindest der Wortlaut im Antrag) sei letztendlich vorerst nur die Gesprächsaufnahme und die „Sondierung der ggf. unterschiedlichen Sichtweisen“ mit den BBB erforderlich. Frau Barkusky-Fuchs merkt an, dass aufgrund des vorliegenden Antrags jede Bevölkerungsgruppe für sich beanspruchen könnte, ein ähnlichen Antrag auf Schwimmbadnutzungszeiten zu stellen. Dann würden die öffentlichen Schwimmzeiten sehr schnell erheblich eingeschränkt werden. Warum reiche es nicht aus, das bereits in anderen Bezirken bestehende Angebot wahrzunehmen? Frau BzStR’in Dr. Giffey erläutert, dass diese Debatte unbedingt vor dem Hintergrund des notwendigen  Bedarfs geführt werden sollte. Von wievielen Nutzerinnen und Nutzern wird hier eigentlich gesprochen? Nach ihrem Kenntnisstand stünden keine zusätzlichen Zeiten zur Verfügung, zumal für die im Antrag genannte Bevölkerungsgruppe bereits unterschiedliche Angebote bestehen. Auf eine spezielle Interessensgruppe folgt ein Antrag der nächsten Gruppe. Wer möchte sich gegen einen entsprechenden Folgeantrag des Kinder- oder Frauenschwimmens oder Schwimmens von Menschen mit Behinderung oder mit Adipositas aussprechen?  Entscheidend ist, dass über 70% der Kinder in Nord-Neukölln nicht schwimmen können. Aus ihrer Sicht bleibt im Erlernen des Schwimmens der Schwerpunkt zu setzen. Herr Kontschieder erklärt, dass mit dem Antrag nicht beabsichtigt sein kann, bestimmte Gruppen aus den öffentlichen Schwimmbädern zu verdrängen. Auch hierzu sollten die BBB entsprechend befragt werden. Stehen kein zusätzlichen Zeiten zur Verfügung, dann läge hierzu zumindest erst einmal eine Aussage von den BBB vor. Frau BzStR’in Dr. Giffey merkt abschließend an, dass dieses Thema gerne bei der nächsten Sitzung des Regionalen Beirates bei den BBB thematisiert werden kann. Am Ende der Diskussion wird folgender Änderungsantrag gestellt:

 

Abs. 1

„(…) intersexuelle Menschen in einem Neuköllner Schwimmbad zu erörtern. (…)“

 

Abs. 2

„(…) verbunden ist, soll ein Neuköllner Schwimmbad mindestens (…)“

 

Die Annahme des Änderungsantrages erfolgt unter sechs Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen. Enthaltungen liegen nicht vor.

 

Im Anschluss wird dem geänderten Antrag ebenfalls unter sechs Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und keiner Enthaltung zugestimmt. Somit ist der Prüfantrag entsprechend den beschlossenen Änderungen angenommen.


 
 

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