Auszug - Kein Abriss preiswerter Wohnungen in Neukölln  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 13.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 18:43 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1121/XIX Kein Abriss preiswerter Wohnungen in Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEStadtentwicklung
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Frau Fuhrmann erklärt eingangs, dass sie einen Änderungsantrag einreichen möchte:

Frau Fuhrmann  erklärt eingangs, dass sie einen Änderungsantrag einreichen möchte:

 

"Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, die preiswerten Genossenschaftswohnungen in der Heidelberger Str. 15-18 zu erhalten. Zwecks Wohnungserhalt sollte ein Abriss unterbleiben und keine Bebauung mit höherpreisigen Neubauten erfolgen."

 

Herr BzStR Blesing erklärt, dass bisher noch immer kein Kontakt mit der Genossenschaft WBV erfolgt ist. Der in Rede stehender Wohnungsbaukörper soll infolge erhöhten Sanierungsbedarfes abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Das ist das Vorhaben des Vorstandes. Es gab aber noch keinen Beschluss des Aufsichtsrates zum Zeitpunkt eines geführten Telefonates mit dem Vorstand. Die Genossenschaft kommt aber demnächst ins Bezirksamt und wird die tatsächlichen Planungen vorstellen. Herr BzStR Blesing weist darauf hin, dass es keiner Abrissgenehmigung bedarf, wenn es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Die Verwaltung hat auch keinerlei rechtliche Handhabe, für welchen vorgesehenen Mietpreis ein Eigentümer dort Wohnraum errichten kann.

Herr Biedermann berichtet, dass er sich an die Genossenschaft gewandt und um Gespräch gebeten, jedoch keine Rückmeldung erhalten habe.

 

Herr Dobberke erklärt, dass weder das Bezirksamt noch die BVV in die Entscheidung der Genossenschaft eingreifen könne. Der Antrag sei für die CDU Fraktion nicht zustimmungswürdig, zumal das unnötige Verwaltungsprozesse bindet. Frau Fuhrmann erklärt, dass zukünftig möglicherweise Milieuschutzgebiete eingerichtet werden, die  Heidelberger Str. aber nicht dazu gehört. Wäre dies aber der Fall, so müsste der Abriss begründet werden. Daher hält sie es nicht für absurd, diesen Antrag zu stellen. Es gibt zwar Eigentümer und deren Interesse, aber es gibt auch ein übergeordnetes Interesse, was der Eigentümer berücksichtigen muss. Zudem seien die Bewohner Anteilseigner und sprechen sich gegen den Abriss aus, daher sollte das man dies unterstützen, zumal es sich auch um preiswerten Wohnraum handelt. Sie bittet daher um Zustimmung.

 

Herr Jendralski erklärt, dass die SPD Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird. Herr Scharmberg fragt, ob die Gebäude dort zu 100 Prozent bewohnt sind? Zudem sagt er, dass die Mieten ebenfalls steigen, würde die Genossenschaft sich für eine Sanierung entscheiden, da es sich dort um eine Kernsanierung handelt.  Er hält es nicht für sinnvoll, dass sich die BVV in Entscheidungen der Genossenschaft einmischt.

Frau Fuhrmann legt dar, dass sie das Haus sowie einzelne Wohnungen kenne und es dringenden Sanierungsbedarf gäbe. Jedoch gäbe es auch Wohnungen, die durch die Mieter umgebaut wurden. Sie wirft die Frage auf, warum die Genossenschaft die Häuser nicht instand gehalten hat. Da müsse der Bezirk doch eingreifen. Der Bezirk muss sich  außerdem darum kümmern, dass preiswerter Wohnraum erhalten bleibt. Der Antrag sei insofern ein Appell.

 

Herr Rämer fragt, ob der Bebauungsplan bei Abriss der Wohnungen den Neubau einer größeren Anzahl von Wohnungen als der Bestand zulassen würde oder auch weniger Wohnungen gebaut werden könnten. Herr Groth erklärt, dass davon auszugehen ist, dass bei Abriss die gleiche Anzahl an Wohnungen wieder errichtet wird.

 

Herr Scharmberg erklärt, dass die Mieter sich nicht darauf berufen können, dass die Häuser nicht abgerissen werden dürfen, weil diese ihre Wohnungen umgebaut haben. Ein Anspruch besteht nicht. Auch in allen anderen Mietverträgen ist geregelt, was der Mieter darf und was nicht. Ein Umbau gehört nicht dazu. Tut der Mieter dies trotzdem, obliegt das seinem eigenen Risiko.

 

Im Ergebnis wird der Änderungsantrag mit den Nein Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, der Ja Stimme der Fraktion der Linken und der Enthaltung der Fraktion der Grünen abgelehnt.

 

 

 


 
 

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