Auszug - Informationen zu laufenden Bebauungsplanverfahren  

 
 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 08.07.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0947/XIX Informationen zu laufenden Bebauungsplanverfahren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneStadtentwicklung
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Herr Biedermann begründet seinen Antrag mündlich

Herr Biedermann begründet seinen Antrag mündlich. Hintergrund ist eine Vorstellung zum Stand des B-Plan-Verfahrens Fliedergrund im Ausschuss. Im Nachgang zur Vorstellung wurde er von betroffenen Anwohnern angesprochen mit der Bitte, dass die vorgestellten Pläne zur Verfügung gestellt werden. Hierzu hatte er sich mit einer entsprechenden Bitte an das Büro des Stadtrats gewandt, dort aber eine abschlägige Antwort erhalten. Seiner Meinung nach schadet diese Praxis aber der Akzeptanz der Betroffenen. Es geht ihm nicht darum Mehrarbeit für die Verwaltung zu generieren, aber aus seiner Sicht sollten Planungsstände die in einem öffentlichen Ausschuss vorgestellt worden sind auch weitergegeben werden dürfen, z. B. als Anhang zum Protokoll. Hierfür bittet er um Zustimmung der Ausschussmitglieder.

 

Frau Fuhrmann weist darauf hin, dass viele Bürger wenn sie betroffen sind, sich zum ersten mal mit einem B-Plan befassen. Daher ist es wichtig, dass ihnen geholfen wird sich zurecht zu finden, z. B. durch Jemanden, der in einer Veranstaltung war und den Plan dann anderen vorstellen kann. Durch entsprechende Kennzeichnungen, wie das Datum oder als Entwurf ließe sich eindeutig erkennen, dass es sich nicht um einen endgültigen Stand handelt. 

Herr Atashgahi  warf ein, dass auch nicht verhindert werden könne, Pläne mit dem Handy zu fotografieren, so dass man sie doch auch gleich herausgeben kann.

 

Herr Blesing führt hierzu aus, dass es sich bei den Vorstellungen von Planungsständen im Ausschuss um eine Sachinformation eines Gremiums der BVV handelt, die schließlich über die Planung entscheiden soll. Dies ist nicht zu vergleichen mit den Qualitätsansprüchen an eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die auch entsprechend inhaltlich vorbereitet und begleitet werden muss. Wenn verschiedene Planungsstände kursieren, führt dies in der Regel zu Verwirrung und kann daher nicht befürwortet werden.

 

Herr Groth ergänzt, dass Interessierte im Stadtentwicklungsamt grundsätzlich jederzeit Unterlagen einsehen können, diese sind nicht geheim. Hierbei werden die Bürger dann auch über den Sachstand informiert und der Plan und seine Inhalte erläutert, dies hilft den Betroffenen am meisten. Problematisch ist hingegen die Herausgabe von Planständen, insbesondere in digitaler Form, da dann kein Einfluss mehr darauf besteht was mit den Plänen passiert und ob die Inhalte richtig wiedergegeben werden. Ferner kann es dann passieren, dass Betroffene auf einen alten Planstand beharren, der aber z. B. aufgrund von Schallschutzgutachten abgeändert werden musste. Dies sollte vermieden werden. Das Fotografieren mit dem Handy wird in der Regel nicht gestattet, außer es gibt einen besonderen Grund.

 

Herr Förster stellt für die CDU Fraktion fest, dass die Argumentation von Herrn Groth schlüssig ist und auch die Gefahr gesehen wird, dass vielleicht jemand etwas einklagen will. Daher wird die CDU gegen den Antrag stimmen.

 

Herr Jendralski findet ebenfalls die aktuelle Form der Einsichtnahmen für ausreichend und will dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Wewer weist darauf hin, dass man auch an mobilitätseingeschränkte Menschen denken müsse, die nicht ins Rathaus kommen können. Er findet daher, dass man das nicht so pauschal betrachten kann und befürwortet die Versendung der Unterlagen als Anhang zum Protokoll.

 

Frau Helm weist darauf hin, dass Transparenz immer mehr Vertrauen schafft. Das aktuelle Vorgehen der Verwaltung fördert eher Raum für böswillige Interpretationen. Rechtliche Bedenken sind für sie kein Argument, da die Unterlagen ohnehin in einem öffentlichen Ausschuss vorgestellt wurden.

 

Herr Scharnberg wirft ein, dass viel Misstrauen auch dadurch entsteht, dass BVV-Mitglieder ihre Vorbehalte nach außen streuen. Für ihn steht die Beratung im Rathaus durch die Fachleute im Vordergrund. Er sei in vielen Jahren noch nie im Rathaus hierzu abgewiesen worden. Eine echte Diskussion von Plänen ist hingegen nicht möglich, wenn der fachliche Hintergrund fehlt.

 

Herr Biedermann legt nochmals seine Gründe dar, und stellt klar, dass es nicht um eine Kritik der bestehenden Praxis oder an die Verwaltung geht, sondern darum, dass Betroffenen die Informationen die im öffentlichen Ausschuss vorgetragen wurden auch zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Herr Dobberke weist darauf hin, dass das Rathaus auch für mobilitätseingeschränkte Personen erreichbar ist und sich im Übrigen bei Bedarf besondere Lösungen finden lassen, hierzu bedarf es keiner generellen Regelung. Der Antrag an sich sei aber so allgemein gehalten, dass er ihm nicht zustimmen wolle. So ist nur von Informationen die Rede, diese müssen aber vor- und aufbereitet werden, was durchaus Aufwand bedeutet.

 

Im Ergebnis stimmen die Fraktionen der Grünen, Linken und Piraten für den Antrag, die Fraktionen der SPD, CDU dagegen. Der Antrag ist damit abgelehnt.

 


 
 

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