Auszug - Bündnis für Wohnungsneubau in Berlin (abrufbar unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/includes/docs/doc573_neubaubuendnis_mit__bezirken.pdf)   

 
 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.07.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Biedermann eröffnet den TOP mit der Frage, warum die Zahl der zu genehmigenden WE pro Jahr für Neukölln so gering ist

Herr Biedermann eröffnet den TOP mit der Frage, warum die Zahl der zu genehmigenden WE pro Jahr für Neukölln so gering ist. Dies finde er auch deswegen verwunderlich, weil der Bezirk Neukölln als einer der ersten eine viel- und zu Recht gelobte Wohnungsbaupotentialsstudie erstellt hat.

 

Herr Blesing erläutert, dass lange an dem Bündnis gefeilt wurde, unter reger Beteiligung diverser Gremien. Parallel hierzu ist auch ein Bündnis mit den Wohnungsbauunternehmen vereinbart worden, bei dem auch bis zum Schluss viele Dissense auszuräumen waren.

Ziel des Bündnisses sind Verabredungen mit dem Bezirken zum Wohnungsneubau, wobei im Ergebnis eine Vereinbarung mit eher appellativem als verbindlichem Charakter entstanden ist, die viele Hintertürchen offen lässt.

 

Inhalt ist, dass die Bezirke sich verpflichten zügig in Diskussion mit den Bürgern Bau- und Planungsrecht zu schaffen, sowie zugig Genehmigungen auszureichen. Im Gegenzug erhalten die Bezirke zusätzliche Beschäftigungspositionen, vorgesehen sind 3-6 Stellen je Bezirk. Allerdings hat sich die Anzahl der zusätzlichen Beschäftigungspositionen zwischenzeitlich von 76 auf 53 verringert, da 17 Stellen zur Überwachung des Zweckentfremdungsverbots eingesetzt werden und sechs Stellen bei SenStadt angesiedelt werden.

 

Bei der Verteilung der Stellen wurde berücksichtigt, wie viele Baugenehmigungen für Wohnungen ein Bezirk in jüngster Vergangenheit hatte. Da in Neukölln die Neubautätigkeit und damit auch die beantragten Vorhaben sehr gering waren, wurden nur 3 Beschäftigungspositionen bewilligt. Dies wird auch zunächst so bleiben.

 

Herr Groth ergänzt, dass das Stadtentwicklungsamt bis ins 2. Quartal auf die endgültige Zusage warten musste, die Stellen dann aber so schnell wie möglich ausgeschrieben hat. Eine Beschäftigungsposition erhält der Fachbereich BWA für die Bearbeitung von Bauanträgen, eine weitere für Entlastung im Rahmen der Umstellung auf das EBG, insbesondere bezüglich der elektronischen Einarbeitung und Archivierung der Unterlagen. die dritte Beschäftigungsposition wird im Fachbereich Stadtplanung im Bereich der Bauberatung und planungsrechtlichen Beurteilung von Vorhaben eingesetzt. Die Bewerbergespräche liefen zum Teil schon.

 

Herr Blesing ergänzt, dass die Beschäftigungspositionen bis zum Ende des Doppelhaushalts, also bis 31.12.205 befristet sind, was sehr ungünstig ist.

 

Herr Groth ruft daher die Mitglieder des Ausschusses dazu auf, in ihren Parteigremien dieses Problem anzusprechen.

 

Herr Biedermann vermutet hierzu fraktionsübergreifende Unterstützung.

 

Herr BzStR Blesing setzt seine Erläuterung des Bündnisses fort. Neben Personal sollen die Bezirke ferner auch eine Sonderzuweisungen von 500 Euro je genehmigter WE im Folgejahr erhalten. Für 2014 hat Neukölln ca. 93.000 Euro erhalten. Diese Sonderzuweisungen sind nicht zweckgebunden und können z. B. für Gutachten und die Beauftragung von Planungsbüros genutzt werden. Manche Bezirke nutzen diese Zuweisungen auch um Personal einzustellen, z. B. zur Überwachung des ZwVbG, dies ist jedoch nicht unproblematisch da die Sonderzuweisungen sich nach den tatsächlich ausgereichten Genehmigungen richten und somit dynamisch sind.

Ebenfalls verpflichten sich die Bezirke ihre Wohnungsbaupotentiale zu ermitteln; dies hat Neukölln bereits gemacht. Diese Daten sollen in ein Wohnflächeninformationssystem eingearbeitet werden, dessen Nutzen aber seitens der Bezirke als sehr gering angesehen wird, da man hiermit nichts steuern kann, es ist allenfalls ein Informationsinstrument. Problematisch ist dabei, dass ein solches System regelmäßig zu pflegen ist, wobei es nicht sein darf, das die zusätzlichen Kräfte des Bezirks hierdurch gleich wieder verringert werden.

Ferner wird das Ziel ausgerufen, Bebauungsplanverfahren binnen 24 Monaten abzuschließen, bzw. binnen 18 Monaten Planreife zu haben. Herr Blesing weist darauf hin, dass dies zwar ein frommes Ziel ist, dessen Erreichen aber von vielen Faktoren abhängt, die der Bezirk nicht immer steuern kann. Als Beispiel nannte er den B-Plan Komoranweg, der vergleichsweise unproblematisch verlief, aber dennoch seit fast zwei Jahren im Verfahren ist – und hier geht es nur um 100 WE. Als weiteres Beispiel wurde das Blub-Gelände genannt.

Ein weiterer Baustein des Bündnisses ist ein Leitfaden zum Abschluss städtebaulicher Verträge, mit dem sich die Juristen eher schwer getan haben. Das Grundproblem liegt für Herrn Blesing aber vor allem darin, dass man sich entscheiden soll, was gewollt ist, z. B. Beteiligung an sozialer Infrastruktur, oder niedrige Mietpreise. Hierzu ist Augenmaß erforderlich, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Investors, aber auch des Vorhabens an sich richtig einzuschätzen, sonst läuft man Gefahr, dass sich Bauwillige zurückziehen. Ein weiterer noch ungeklärter Punkt ist, ob solche Vereinbarungen auch für bereits laufende Vorhaben, die zum Teil kurz vor der Festsetzung stehen noch verlangt werden können. Hier ist der Vertrauensschutz zu beachten.

Bezüglich der Bürgerbeteiligung weist Herr Blesing darauf hin, dass sich die Bezirke dazu verpflichtet haben, darauf Einfluss zu nehmen, dass der Träger der Vorhaben frühzeitig die Öffentlichkeit informiert und ihn hierbei organisatorisch zu unterstützen. Das heißt insbesondere, dass Vertreter des Bezirks anwesend sein werden und ggf. auch ein Raum zur Verfügung gestellt wird, nicht aber, dass der Träger aus seiner Verantwortung entlassen wird und der Bezirk diese für ihn wahrnimmt. Ebenso zitiert er:" Die Belange der Bürgerinnen und Bürger müssen angemessen berücksichtigt werden um breit getragene Planungsergebnisse zu erzielen". Hierzu weist er darauf hin, dass dies so unkonkret ist, dass jeder etwas anders darunter verstehen kann.

Ähnliches gilt auch für den abschließenden Absatz, wonach sich alle Beteiligten verpflichten bei Konflikten zusammen nach einer Lösung zu suchen, ggf. mit SenStadtUm als Mediator. Hier zeigt sich noch mal der in weiten Teilen eher appellative Charakter des Bündnisses.

Schließlich berichtet Herr Blesing noch über die Protokollnotiz zum Bündnistext der SPD-Stadträte Schulte, Hölmer und ihm selbst. Hierin machen sie gemeinsam auf drei Punkte aufmerksam, welche die Umsetzung der Vereinbarung erschweren.

  1. weisen sie darauf hin, dass der Ausbau mit technischer und sozialer Infrastruktur mit der Bedarfserhöhung Schritt halten muss. Dies können die Bezirke nicht allein, sondern brauchen Hilfe in Form von rechtzeitiger und bedarfsgerechter Bereitstellung entsprechender Mittel.
  2. Die Bereitstellung von zusätzlichen Beschäftigungspositionen befristet zum 31.12.2015 ist nicht ausreichend und sinnvoll, da der Horizont des Bündnisses 10 Jahre erfasst. Daher sollten die Einstellungen unbefristet erfolgen
  3. Die Berichtspflichten dürfen nicht zusätzliches Personal binden. Ebenso wird eine jährliche Berichtspflicht für ausreichend erachtet.

 

Herr Biedermann bedankt sich bei Herrn Blesing für die Ausführungen und gibt die Möglichkeit zu Nachfragen.

 

Herr Rämer möchte wissen, ob die Befristung Einfluss auf den Bewerberpool hatte.

 

Herr Groth antwortet, dass es viele Bewerbungen gab, wobei sehr viele Bewerber Berufsanfänger sind, oder Menschen die längere Zeit nicht mehr im Beruf standen. Somit war kein Experte dabei der sofort voll einsatzfähig ist, was aber nicht bedeutet dass keine qualifizierte Auswahl möglich war.

Vor allem im Bereich der Bauaufsicht kommt das Problem hinzu, dass es keinen „Ausbildungsberuf Bauaufsichtsbeamter“ gibt, so dass insbesondere in diesem Bereich eine intensive und lange Einarbeitung nötig ist. Hier kann es manchmal aber von Vorteil sein, wenn man hoch motivierte Berufseinsteiger einstellt.

 

Herr Morsbach fragt nach den Entgeltgruppen.

 

Herr Groth antwortet, dass die Stellen mit E 11 (Sachbearbeiter) und E9 (Archivar) bewertet sind.

 

Frau Fuhrmann möchte wissen, warum Herr Blesing meint, dass von der Sonderzuweisung kein Personal für die Überwachung der des ZwVbG eingesetzt werden sollte, sie fände es eine gute Idee. Ebenso schlägt sie vor, die Sonderzuweisungen auch für Gutachten zu Milieuschutz zu verwenden und fordert Herrn Blesing auf seine Haltung hierzu darzulegen.

 

Herr Blesing verweist auf seine vorherigen Ausführungen und hebt nochmals hervor, dass die Sonderzuweisungen jedes Jahr variieren können, so das die Planungssicherheit für Personaleinstellungen nicht gegeben ist. 93.000 Euro sind bezogen auf Personal auch nicht viel Geld. Auch bringt z. B. eine Stelle für die Überwachung der des ZwVbG wenig, zumal hierfür bereits vier neue Stellen bereitgestellt werden und man erstmal abwarten sollte wie sich die Aufgabe entwickelt bevor man über weitere Stellen nachdenkt.

Ferner sind auch Gutachten erforderlich, um überhaupt erst die Grundlagen für die Schaffung von Bau- und Planungsrecht zu schaffen, diese sind sehr teuer, so das die Mittel hier sehr gut gebraucht werden können.

Bezüglich des Milieuschutzes weist Herr Blesing darauf hin, dass sich die BVV demnächst mit dem Thema befassen wird. Dies ist erstmal abzuwarten.

 

Herr Biedermann möchte wissen, ob es noch weitere Protokollnotizen gibt. Aus seiner Sicht scheint die Erfassung der Daten wie klar im Text geregelt, alle 6 Monate, leistbar. Fast hat es für ihn den Anschein, dass ein Bündnis unterschrieben wurde, von dem man sich gleich wieder distanziert. 

 

Herr Blesing stellt klar, dass die SPD Stadträte das Bündnis nicht in Frage stellen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass sie einen jährlichen Bericht für ausreichend halten.

 

Herr Biedermann möchte ferner wissen, ob die Sonderzuweisungen gedeckelt sind, wenn mehr als die vereinbarten Wohnungen gebaut werden. Ebenso warum nun 12.000 statt 10.000 Wohnungen im Jahr das Ziel sind.

 

Herr Blesing führt aus, dass die Zahl erhöht wurde, weil nach Erfahrungswerten der Bauverwaltungen ca. 20% der Baugenehmigungen nicht genutzt werden. Da die Bemessung für die Erteilung der Sonderzuweisung aber die genehmigte und nicht die gebaute Wohnung ist, muss man 12.000 Wohnungen genehmigen, damit auch 10.000 tatsächlich gebaut werden. Somit hat sich am Ziel 10.000 Wohnungen zu bauen nichts geändert, es wurde nur ein Puffer von 20% oben drauf gesattelt.

 

Herr Groth erläutert das Verfahren zur Ermittlung der Sonderzuweisungen. Anhand der Zielgröße von 12.000 Wohnungen bemisst sich die Aufteilung an den erteilten Baugenehmigungen des Vorjahrs und ihrem rechnerischer Anteil an allen Baugenehmigungen in ganz Berlin. Da es in Neukölln nur wenige Bauvorhaben gab, ist daher der fiktive Zielwert für Neukölln vergleichsweise gering und somit auch die Sonderzuweisung vergleichsweise niedrig. Dies kann sich aber ändern, da der Wert jedes Jahr ermittelt wird. Hierbei ist aber auch zu beachten, dass die Gesamtsumme der Sonderzuweisungen auf 5 Mio. Euro gedeckelt ist, so dass sie auch weniger als 500 Euro betragen kann wenn mehr Wohnungen als vereinbart genehmigt werden.

 

Herr Rämer will wissen, ob es einen Austausch mit Hamburg gibt wo man dem Monitoring eine große Bedeutung gibt – insbesondere weil dort hierfür extra Personal vorhanden ist.

 

Herr Blesing gibt an, dass hierzu in naher Zukunft ein Treffen mit einem Staatssekretär in Hamburg geplant ist, noch kann er dazu nichts sagen.

 

Herr Morsbach gibt zu bedenken, dass die 500 Euro Sonderzuweisung leicht den Eindruck erwecken können, dass der Bezirk durch die Vorhaben "reich" werden könne bzw. seinen Haushalt sanieren will und dies sein Handeln beeinflusst. Das wäre kein guter Eindruck.

 

Herr Blesing stellt nochmals die Relationen dar. Selbst wenn man ein Großvorhaben mit 600 WE genehmigen könnte, würden hieraus „lediglich“ 300.000 Euro an Sonderzuweisung entstehen. Dies ist im Vergleich zum Haushaltsvolumen insgesamt nur ein geringer Betrag.

 

Herr Groth stimmt Herrn Moorsbach grundsätzlich zu, das Problem sind andere Bezeichnungen die der Sonderzuwendung gegeben worden sind und die den Eindruck erwecken können, das Geld sei nötig damit die Verwaltung gut und hart arbeitet, oder auch dass der Bezirk ein Vorhaben nur unterstützt um die Sonderzuweisung zu erhalten – dies sei bereits vorgekommen. Daher ist es darzustellen, dass die Gelder  verwendet werden z. B. um überhaupt erst die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen durch teure Gutachten etc.

 

Herr Rämer begrüßt das Bündnis insgesamt als einen positiven und gemeinsamen Ansatz sich dem Problem des Wohnungsmangels zu stellen.

 

Herr Blesing teilt diese Einschätzung und weist auch nochmals auf parteiübergreifende große Zustimmung zum Bündnis im Rahmen der Pressekonferenz zum Thema hin.

 

Herr Biedermann schließt den TOP.

 


 
 

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