Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Falschparker
Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, bei den Mitarbeitern des Ordnungsamtes darauf hinzuwirken, in Zukunft Falschparker in der zweiten Reihe vermehrt aufzuschreiben und Bußgelder zu verhängen. Die Verwaltung erläutert, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs nur eine der vielfältigen Aufgaben des Allgemeinen Ordnungsdienstes darstellt (neben Spielstätten, Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes, Ladenöffnungszeiten, Fahrradkontrollen, Grünanlagen, Veranstaltungen, Lärm, Müll, Hunde usw.). Anzumerken zur Thematik ist, dass Taxis, Müllfahrzeuge und Postzusteller zur Erledigung ihrer Pflichten grundsätzlich in zweiter Reihe parken dürfen. Dem Halten und Parken in zweiter Reihe steht je nach Umfang (Halten, Parken unter oder über 15 Minuten; mit oder ohne konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer) ein bundeseinheitliches Verwarnungsgeld von 15,00 bis 35,00 € entgegen. Im Jahr 2013 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes insgesamt mehr als 106.000 Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt sowie beinahe 2.000 behindernd oder gefährdend abgestellte Kraftfahrzeuge umgesetzt. Aus Sicht des Ordnungsamtes wird die Thematik bereits im größtmöglichen Umfang berücksichtigt. Eine über das bereits geleistete Maß hinausgehend Fokussierung auf das Halten und Parken in zweiter Reihe würde stets zur Vernachlässigung anderer wichtiger Aufgaben führen.
Herr Kupfer kann den Antrag aus seiner Perspektive als Fahrradfahrer unterstützen. Er regt an, eine Parkraumbewirtschaftzone in der Sonnenallee einzurichten. Herr Buschkowsky weist darauf hin, dass dies eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich machen würde. Die vor mehr als 10 Jahren angestellte Prüfung hat ergeben, dass sich Parkraumbewirtschaftung in Neukölln nicht wirtschaftlich darstellen lässt. Hinzu kommt, dass sich soziales Verhalten hierdurch auch nicht spürbar ändern würde. Unabhängig davon gibt er zu Bedenken, dass auch die Polizei im Rahmen der Güterabwägung das Parken in zweiter Spur in den drei innerststädtischen Neuköllner Hauptverkehrsstraßen nicht gerade mit Priorität verfolgt, sondern im Zweifelsfall eher vorbeifährt. Insoweit gedenkt der nicht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu Verhaltensweisen zu motivieren, die zu völlig unangemessenen Reaktionen führen würden.
Der Antrag wird z u r ü c k g e z o g e n.
Obwohl der Antrag gegenstandslos ist, legt Frau Fuhrmann Wert auf die Feststellung, dass das Verkehrsverhalten bestimmter Menschen nicht länger hinnehmbar ist. Dieses geht so weit, dass man als Radfahrer beinahe schon um sein Leben fürchten muss. Insoweit sollte hier ihres Erachtens schon durchaus konsequent durchgegriffen werden.
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