Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bekanntheit der Patientenfürsprecher/innen in den Krankenhäusern verbessern
Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion die SPD in folgender Fassung zurückgezogen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass das Landeskrankenhausgesetz (LKG) im § 30 (Patientenfürsprecher/innen) dahingehend erweitert wird, dass bereits bei der Aufnahme eines Patienten schriftlich unter Nennung der Aufgabenstellung, der Erreichbarkeit und der Verschwiegenheitspflicht auf den/die Patientenfürsprecher/in hingewiesen wird. Hierzu können z.B. Patientenbroschüren sowie weitere Hinweise zum Krankenhausaufenthalt genutzt werden.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
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