Auszug - Mitteilungen der Verwaltung   

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 13.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:36 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Blesing teilt mit:

Herr Blesing teilt mit:

 

Wohngeldanträge:

 

Es gibt weiterhin erhebliche Bearbeitungszeiten und eine hohe Beschwerdelage. Auf die damalige Initiative des ehemaligen Leiters der Bürgerdienste durch Personalzugabe im Rahmen von interner Abordnung hatte es das Wohnungsamt geschafft, die Rückstände abzuarbeiten, nach Rückkehr des Personals auf deren Ursprungsstellen sind die Antragszahlen explosionsartig gestiegen, so dass das Wohnungsamt sich wieder bei einer Bearbeitungszeit von knapp 6 Monaten befindet. Es wurde durch organisatorische Umstrukturierungen versucht, Abhilfe zu schaffen, aber man kann nicht dauerhaft Mitarbeiter von anderen Ämtern abziehen. Hinzu kommt, dass die BuT Fälle zu bearbeiten sind. Die Bearbeitung ist abhängig von der Wohngeldbearbeitung, da nur bei positivem Bescheid der Anspruch auf BuT geltend gemacht werden kann. Herr Kalusa und die Leiterin des Wohnungsamtes sind seit einigen Wochen damit beschäftigt, den zeitlichen Aufwand der Bearbeitung von Wohngeld und BuT zu erfassen. Am Rande sei bemerkt, dass die Mitarbeiter des Wohnungsamtes unterproportional krankheitsbedingt abwesend sind. Tatsache ist, dass das Wohnungsamt  zu wenig Personal und steigende Fallzahlen aufweist. Im Augenblick arbeiten temporär wieder Mitarbeiter aus anderen Bereichen im Wohnungsamt, um den Anstieg an nicht bearbeiteten Anträgen anzuhalten und die Rückstände abzuarbeiten.

 

Herr Burger fragt, ob die Ausschussmitglieder die wissenschaftliche Untersuchung zur Verfügung gestellt bekommen können, was Herr BzStR Blesing verneint. Es handelt sich auch nicht um eine wissenschaftliche Untersuchung. Er sagt jedoch zu, den Ausschuss dauerhaft alle neuen Informationen bekannt zu geben. 

 

Herr Schlossmacher fragt, ob es neue Zahlen für 2013 gibt. Herr Blesing legt dar, dass es sich um den gleichen Trend wie im Jahr 2012 handelt.

 

Europawahlen:

 

Es gibt Hinweise, dass die Verbraucherschutzpartei Unterstützungsunterschriften gefälscht hat. Es wurden 500 Unterschriften geprüft, davon bestand bei 10 Unterschriften der Verdacht auf Fälschung. Die Bewerbung wurde von der Verbraucherschutzpartei zurückgezogen, das LKA ermittelt.

Herr Burger erfragt, wie man Fälschungen erkennt. Herr BzStR Blesing erklärt, dass man das an den Handschriften erkennt. Dann wurde geprüft und festgestellt, dass die alte Adresse verwendet wurde, wo die Betroffenen schon längere Zeit nicht mehr wohnten.

 

Die Anzahl der Einbürgerungen ist zurück gegangen. Es gab nur 1007 Einbürgerungen und weniger Anträge.

 

Im Jahr 2013 wurden in Neukölln 1258 Eheschließungen durchgeführt.

 

Prüfung der Unterstützungsunterschriften Volksbegehren Tempelhofer Freiheit:

 

Es gibt von der Landeswahlleitung Richtlinien, nach denen die Bezirke zu prüfen haben. Auch bei fehlenden, fehlerhaften oder unleserlichen Unterschriften und Geburtsdaten könne die Abgabe an sich anerkannt werden, sofern die Person trotzdem identifizierbar ist. Die Landeswahlleiterin hält das Verfahren für juristisch korrekt. Es sind sich jedoch alle einig, dass das Gesetz präzisiert werden muss. In Neukölln sind wir den mündlichen Ermahnungen nachgekommen. Obwohl der  Bezirk nach seiner Auffassung großzügig geprüft hat, gab es trotzdem 21,26% ungültige Unterschriften.

Herr Kölling erklärt, er hätte auch Unterschriften gesammelt. Er fände es daher nicht in Ordnung, dass man das unter Betrug verbucht, da es auch nachvollziehbare Gründe für die Nichtangabe von Daten gäbe. Er fordert eine Klarstellung vom Bezirksstadtrat. Herr Preuß stellt klar, dass es keine Debatte wie in der letzten BVV geben wird.

Herr Schlossmacher erklärt, wenn Felder nicht ausgefüllt seien, dann gelten sie nun mal als gefälscht.

Herr Preuß stimmt Herrn Schlossmacher zu. Er weist in dem Zusammenhang auf die Wahlen hin, dort muss man den Ausweis auch vorzeigen. Es sei keine zu hohe Hürde, seine Daten leserlich und vollständig auszufüllen. Zudem könne man ja für die Abgabe auch ins Bürgeramt direkt gehen.

 

Frau Fuhrmann erklärt, die Bewertung von Ankreuzungen auf Wahlbögen hätte sich verändert.

Die Richtlinien sind dem Grundsatz: "der Wille des Unterzeichnenden muss erkennbar sein" unterworfen. Daher sei es nachvollziehbar, dass auch mal Geburtsdaten fehlen können. Sie empfindet es als Nachtreten, die Regeln ändern zu wollen.

 

Herr Kölling erklärt, dass der Bezirk eine Neutralitätspflicht hätte und der BzStR dem nicht nachkäme und sowieso gegen das Volksbegehren sei.

 

Herr Preuß stellt dar, dass es bei der Prüfung darum geht, dass der Wähler zweifelsfrei erkennbar sein muss. Darum ging es auch dem Stadtrat. Frau Strohmeier empfindet die Debatte als nicht fair.

Herr Burger weist darauf hin, dass die Abstimmung, die Gesetzeskraft bekommt, strenger kontrolliert wird und dass man das beachten müsse. Er hätte es besser gefunden, dass der BzStR bis nach der Auszählung mit der Kritik wartet.

Herr BzStR Blesing erklärt Herrn Kölling, dass er durch Zufall als einziger Stadtrat in Berlin für Bau und Bürgerdienste zuständig ist. Er hat sich in Zuständigkeit für das Amt für Bürgerdienste geäußert und insofern muss er sich keine Vorwürfe machen. Zudem es ging nicht um die Inhalte des Volksbegehrens, sondern um die Spielregeln. Und wenn das Gesetz ausweist, dass das Geburtsdatum zur Gültigkeit dazugehört, dann kann man nicht festlegen, man prüft einfach anders. Gesetze gelten für alle und nicht nur für einzelne.

Die Presse hat außerdem von der Thematik bereits berichtet und die Aussage des BzStR kam erst danach.

 

Herr Burger fragt, ob eine Statistik bezüglich der Gründe für die Ungültigkeit geführt wird, was Herr BzStR Blesing verneint. Das ist erstens nicht erlaubt und zweitens ist die Zeit dafür zu knapp, da jeder Mitarbeiter etwa 300 Unterstützungsunterschriften pro Tag prüft. Frau Lange wird sich erkundigen, ob man die Daten aus dem Programm ziehen kann.

 

Nach einem aktuellen OVG Urteil aus Baden-Württemberg sind WBS auch für geduldete Ausländer auszustellen.

 

 

 


 
 

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