Auszug - Öffentliche Beteiliggungsveranstaltungen bei größeren Bauvorhaben durchführen  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 10.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0735/XIX Öffentliche Beteiliggungsveranstaltungen bei größeren Bauvorhaben durchführen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEStadtentwicklung
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Frau Fuhrmann stellt den Antrag vor und erklärt, dass auch in der BVV über das Thema gesprochen wurde, z

Frau Fuhrmann stellt den Antrag vor und erklärt, dass auch in der BVV über das Thema gesprochen wurde, z.B. im Rahmen der Diskussion um den Kormoranweg und die Buckower Felder. In der Potentialstudie sind ähnliche Flächen ausgewiesen, wo auch solche gemeinten Bauvorhaben vorkommen könnten. Frau Fuhrmann führt als Beispiel die Baumaßnahme Späthstr. an, die viel Lob für die umfassende Öffentlichkeitsarbeit erhalten hätte. Das Bezirksamt sollte sich daher überlegen, wie man die Öffentlichkeit grundsätzlich besser und früher einbinden könnte. Frau Fuhrmann stellt sich ein Konzept oder die Erarbeitung eines Handlungsfadens vor.

Herr Morsbach erfragt zunächst, was der Antragstext:vor Beginn der verbindlichen Bauleitplanung bedeuten würde? Frau Fuhrmann führt die Beispiele der Baumaßnahmen Tempelhofer Feld und Frauenklinik Mariendorfer Weg an; hier ließe sich beispielsweise absehen, wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Es solle daher, wenn absehbar ist, dass in den nächsten Jahren gebaut wird, die Öffentlichkeit frühzeitiger über die Vorstellungen, was gebaut wird, informiert werden.

 

Herr BzStR Blesing erklärt, dass ihn eine derartige Forderung bekümmert, da das Bezirksamt dem Ausschuss seit Jahren erklärt, mit welchem Personalstand der Dienstbetrieb aufrecht erhalten wird. Das Stadtplanungsamt Neukölln gehört zu den kleinsten in Berlin. Darüber hinaus wird es keinewundersame Personalvermehrung geben, insofern hat er kein Verständnis dafür, dass ein Antrag  formuliert wird, in dem die Anzahlen von durchzuführenden Veranstaltungen schon festgelegt werden. Für derartige Veranstaltungen ist eine äußerst intensive Vorbereitung notwendig. Herr BzStR Blesing fragt Frau Fuhrmann, ob sie eine solche Veranstaltung schon einmal geplant hätte und gibt einen kurzen Überblick über seine Erfahrungen mit Veranstaltungen zu Planfeststellungsverfahren. Insofern solle sich ein Amt einer dauerhaften Spezialaufgabe der Veranstaltungsdurchführung widmen  und für jedes größere Bauvorhaben werben, Örtlichkeiten finden, Saalmiete bezahlen, Equipment und Moderation von außen zu Verfügung stellen und die eigentliche, tägliche Arbeit eines Stadtentwicklungsamtes vernachlässigen? Herr Blesing stellt klar, dass dafür weder das Geld im Haushalt eingestellt ist, noch, dass es dafür Personal gäbe und vor allem auch keine gesetzliche Verpflichtung. Er fasst zusammen, dass es die Möglichkeiten des Stadtentwicklungsamtes bei Weitem übersteigt und eine solche Aufgabe nicht leistbar ist.

Herr Morsbach erinnert Frau Fuhrmann, dass ihre angeführten Beispiele für die Begründung eigentlich nicht sinnvoll sind. Für das Tempelhofer Feld ist der Bezirk gar nicht zuständig. Die Baumaßnahme Kormoranweg zeigt, dass die letzte Veranstaltung erkennen ließe, dass es nicht zielführend war, dass der Bauherr anwesend war.

Herr Biedermann möchte noch einmal für den Antrag werben und Herrn Blesing die Angst nehmen, dass aus dem Antrag umfassendere  Dinge gelesen werden, als der Antrag tatsächlich fordern würde. Die Personalsituation sei bekannt und den Fraktionen bewusst. Der Antrag würde auch nicht eine derartige umfassende Organisation von Massenveranstaltungen fordern. Aber es sei schon wichtig, die Bürger mehr einzubinden. So sollte man eine frühzeitigere Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen, um Konflikte früher aus der Welt schaffen zu können.  Herr Jendralski wirft ein, dass die geforderte Beteiligungsveranstaltung Sache der Parteien sein sollte. Er erinnert daran, dass Herr Scharmberg dies in der letzten BVV auch ausführlich erläutert hätte. Insoweit wird die Fraktion der SPD dem Antrag auch nicht zustimmen.

 

Frau Helm weist das Beispiel des Geländes der Kindl Brauerei hin. Sie ist er Auffassung, wenn man frühzeitiger auf Maßnahmen hinweisen würde, würde der Konflikt minimiert.

Herr BzStR Blesing fragt die antragstellenden Fraktionen, ob man mit derartigen Veranstaltungen nicht falsche Erwartungen bei den Bürgern weckt, die die Einladung kriegen? Könnte dies nicht vielmehr nach sich ziehen, dass die Bürger eher den Eindruck bekommen, dass all deren Wünsche, die geäußert werden bei diesen Veranstaltungen, erfüllt werden, obwohl dies nicht im Mindesten umzusetzen ist? Ein Investor hat regelmäßig doch Vorstellungen und eine kaufmännische Absicht. Dieser wird sich auch nicht von derartigen Veranstaltungen das Ergebnis seiner Planungen verkehren lassen. Es geht doch den Bürgern in den meisten Fällen nicht um Information zu einem Bauvorhaben, sondern darum, etwas zu ändern oder gar aufzuhalten.

Frau Fuhrmann erklärt, dass am Kormoranweg beispielsweise anfangs mehr Gebäude geplant wurden, als jetzt entstehen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung hätte auch nicht das Ziel, ein Bebauungsplanverfahren zu ersetzen, sondern diese solle vorgeschaltet werden. Sie ist außerdem der Meinung, dass, wenn Herr BzStR bereits Erfahrungen mit solcher Organisation hat, ihn diese Aufgabe nicht schrecken sollte. Sie ist der Auffassung, dass Bürger nur dann glauben, sie könnten an den Planungen etwas verändern, wenn Parteien diese durchführen. Herr Scharmberg versteht die Diskussion nicht. Wenn nicht akzeptiert wird, was gesetzlich vorgegeben ist, macht sich BVV lächerlich. Der Investor könne sich mit seinem Vorhaben an die Öffentlichkeit wenden, aber nicht die  Verwaltung. Herr Hikel schließt sich Meinung von Herrn Scharmberg an. Es stellt sich die Frage, ob das Bezirksamt die Aufgabe der Investoren übernehmen muss. Sollte es nicht im Interesse des Investierenden sein, für sein Vorhaben zu werben? Darüber hinaus fragt er nach der neuen Vorschrift des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

 

Herr BzStR Blesing erklärt, dass § 25 a VwVfG insofern geändert wurde, als dass ein neuer Absatz hinzugefügt wurde. Dieser bezieht sich generell auf Bauvorhaben, wo der jeweilige Investor durch die Behörde dazu angehalten werden soll, Informationsveranstaltungen durchzuführen. Die Senats-verwaltung hat darauf hingewiesen, dass man sich im Vorprüfungsstadium befindet, wie die Vorschrift konkret auszulegen ist. Es ist aber mitnichten so, dass die Behörde Veranstaltungen durchführt, sondern der Bauträger. Die Sanktionsmöglichkeit fehlt, wenn der Investor keine Veranstaltung durchführen möchte. Herr Groth ergänzt, dass dies nicht für Maßnahmen aus Bebauungs-planverfahren (z.B. Buckower Felder) gilt.

 

Im Ergebnis wird der Antrag mit den Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und den Ja Stimmen der Fraktionen der Grünen, Piraten und Linken abgelehnt.

 


 
 

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