Auszug - Wartezeiten bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Alte Dorfschule Rudow
Ort: Alt-Rudow 60, 12355 Berlin
 
Beschluss

Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass Herr Schlossmacher gebeten hat, dieses Thema aufgrund der allgemeinen Beschwerdelage auf die Tagesordnung setzen

Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass Herr Schlossmacher gebeten hat, dieses Thema aufgrund der allgemeinen Beschwerdelage auf die Tagesordnung setzen.

 

Herr BzStR Blesing berichtet, dass die Problematik nicht zu beschönigen ist. Das Wohnungsamt hatte bereits in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit hohen Rückständen. Diese sind letztlich dadurch entstanden, dass durch die Reduzierung von Aufgaben in den Ämtern Stellen eingespart wurden. Aktuell ist zu berichten, dass seit seiner Amtsübernahme zunächst versucht wurde, die Rückstände abzubauen, indem man zeitlich befristet Personal intern verschoben hat. Dies ist auch gelungen. Aktuell ist die Situation jedoch so, dass kurz vor den Sommerferien ein stetiger Anwuchs der Fallzahlen zu vermelden war und dadurch beständig Wartezeiten aufgebaut wurden. Im Augenblick liegt die Wartezeit bei etwa fünf Monaten. Die Fachabteilung hat nunmehr erneut in der Weise reagieren müssen, dass Personal aus anderen Fachbereichen im Wohnungsamt eingesetzt werden musste. Das ist jedoch keine Dauerlösung.

 

Herr BtStR Blesing weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die kürzlich veröffentlichte Broschüre: "Was kostet wo wie viel" auf Seite 88 einen Fehler enthält.  Hier gibt die Übersicht die Anzahl der Wohngeldanträge pro 1000 Haushalte wieder. Anstatt der korrekten 48 Anträge für 1000 Haushalte, gibt die Broschüre nur 21 Anträge pro Haushalt an. Hier wurde falsch gerechnet. Neukölln hat insgesamt 8500 Anträge zu verzeichnen, die beschieden wurden und in der Antragsanzahl gleich hinter dem Bezirk Pankow steht. Das sind laut Statistik die beiden Spitzenbezirke. Der nächstfolgende Bezirk hat mehr als 1000 Anträge weniger. Neukölln hat pro 1000 Haushalte doppelt so viele Anträge wie der Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Herr BzStR Blesing erwähnt zudem, dass Neukölln die gleiche Anzahl an VZÄ (10,5) wie der Bezirk Marzahn-Hellersdorf beschäftigt, diese jedoch aber bedeutend weniger Haushalte haben.  Er weist darauf hin, dass die Anzahl von 8500 beschiedenen Anträgen nicht in jedem Jahr zu erreichen ist. Die hohe Anzahl liegt unter anderem daran, dass das Wohnungsamt im Jahr 2012 beispielsweise keine persönliche Annahme von Anträgen und Sprechstunden durchgeführt hat. Dadurch blieb mehr Arbeitszeit für die Antragsbearbeitung. Berlinweit liegt die Zahl der bearbeiteten Anträge bei etwa 600 pro Monat. Neukölln hat im Jahr 2012 im Monat durchschnittlich 834 Anträge bearbeitet. Dies ist jedoch nicht dauerhaft zu erreichen.

 

Die Rückstandsbearbeitung nimmt im Moment viele Kapazitäten ein. Eine Wartezeit von 3 Monaten ist jedoch im Bereich dessen, was geduldet werden muss. Herr Blesing macht deutlich, dass auch das BA Kollegium diese Auffassung vertritt. Die Fachabteilung führt derzeit eine Bestandsaufnahme durch, in der ermittelt wird, wie viel VZÄ tatsächlich für das Wohnungsamt und deren Aufgaben benötigt wird.  Danach muss geprüft werden, wie eine Umsetzung aufgrund der festgestellten VZÄ Zahl für den Bezirk, möglich ist. Insofern muss dann auch im BA Kollegium diskutiert werden, zu welchen Lasten ein Personaleinsatz erfolgen muss.

 

Herr Kalusa ergänzt. Es wird derzeit ermittelt, wie viel Personal tatsächlich benötigt wird. Es gibt keinerlei Vorgaben dafür, wie viel Zeit für welche Aufgabe benötigt wird. Im schnitt gibt es 600 Anträge pro Monat und keine Spitzenzeiten. Es werden daher mindestens 3-5 VZÄ zusätzlich benötigt, um die Aufgabe im vorgegebenen Rahmen einer Bearbeitungszeit von 3 Monaten dauerhaft zu bewältigen. Es muss dann diskutiert werden, wo das Personal herkommen soll. Dasselbe Problem existiert im Bereich der Bearbeitung von Bildung und Teilhabe.

 

Herr Schlossmacher fragt, ob bei BuT eine Steigerung der Anträge zu verzeichnen ist? Herr Kalusa verneint dies, weist aber darauf hin, dass es schon immer zu viele Anträge zur Bearbeitung für nur eine Person eingehen. 

 

Frau Schönthal fragt, welche Arbeit der Mitarbeiter, die befristet im Wohnungsamt beschäftigt sind, liegen bleibt (z.B. Termine im Bürgeramt oder Rückforderungen von Leistungen). Sie fragt zudem, ob Gelder verloren gehen, wenn die Anträge erst so spät beschieden werden. Dies verneint Herr Kalusa, die Gelder werden ab Bewilligungsdatum nachgezahlt.  Es wird natürlich versucht, die Arbeitd er befristet umgesetzten Kollegen zu vertreten. Frau Ziemek fragt nach der Deckelung der VZÄ. Herr BzStR Blesing erklärt, diese gelte für jeden Bezirk sowie das Land Berlin. Es wird weiterhin gefragt, ob die im Moment festgesetzte Zielzahl überdacht wird. Herr Blesing legt dar, dass diese zunächst bis 2016 gilt. Neukölln und Tempelhof-Schöneberg sind die einzigen Bezirke, die kein Personal mehr abbauen müssen. Herr Blesing bittet jedoch, diese Diskussion nicht in diesem Ausschuss zu führen.

 

Frau Fuhrmann fragt, ob es Stellen für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots geben wird? Herr Blesing erklärt, dass diese Mitteilungen für den TOP 5 vorgesehen sind. Auf Bitten des Ausschussvorsitzenden wird daher der TOP 4 geschlossen.


 
 

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