Auszug - Integration von Rückläufer*innen an Sekundarschulen  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 05.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Einkaufszentrum Neuköllner Tor
Ort: Karl-Marx-Straße 231-235, 12055 Berlin
0746/XIX Integration von Rückläufer*innen an Sekundarschulen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBildung, Schule und Kultur
  Schulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Die Drucksache wird abgelehnt

Frau Christians-Roshanai begründet den Inhalt des Antrages. Rückläuferklassen würden stigmatisiert so dass "UmsteigerInnen" verstärkt in Regelklassen untergebracht werden müssten.

 

Frau Dr. Giffey führt aus, dass inzwischen eine Verordnung der Senatsbildungsverwaltung vorliegt, die eine Absenkung der Klassenhöchstfrequenz von 26 auf 25 SchülerInnen im 7. Jahrgang zur Aufnahme von RückläuferInnen rechtssicher erlaubt. Die Verordnung greift mit Beginn des Schuljahres 2014/2015.

Im Bezirk Neukölln werden bereits jetzt fast alle 7. Sekundarschulklassen mit max. 25 SchülerInnen eingerichtet, in einigen Fällen sogar mit max. 23 oder 24 SchülerInnen pro Klasse. Grund hierfür ist vor allem die oftmals schwierige soziale Situation an den Schulen. Es herrscht Konsens zwischen dem Schulamt und der regionalen Schulaufsicht, dass ein Auffüllen der Klassen bis zur Höchstgrenze, z.B. mit RückläuferInnen, kontraproduktiv ist.

Frau Dr. Giffey merkt darüber hinaus an, dass eine weitere Absenkung der Frequenz auf unter 23 SchülerInnen pro Klasse kaum noch möglich wäre, da die Stunden pro Klasse nicht mehr ausreichen würden, um den Unterricht abzudecken. Die Lehrerstunden an Oberschulen werden im Gegensatz zu den Grundschulen nach der Zahl der SchülerInnen und nicht nach der Zahl der Klassen zugemessen.

 

Herr Biedermann (Grüne) stimmt zu, dass eine Absenkung der Klassenfrequenz mit dem Ziel der Auffüllung in sozial schwierigen Gebieten kontraproduktiv sei. Der vorliegende Antrag soll jedoch die Argumentation verstärken, dass die neue Verordnung der Senatsbildungsverwaltung mit 25 SchülerInnen pro Klasse die Probleme in Neukölln nicht löst.

 

Frau Dr. Giffey erwidert, dass die Verordnung nicht mehr verändert werden könne. Würde Neukölln beispielsweise eine Klassenhöchstfrequenz von 23 SchülerInnen fordern, müssten zugleich wiederum mehr Klassenräume zur Verfügung gestellt werden, was sich in der Folge negativ auf die KLR auswirken würde. Zudem sei, wie soeben bereits erläutert, die Lehrerzumessung festgelegt.

Ergänzend weist Frau Dr. Giffey daraufhin, dass Rückläuferklassen in den Schulen nicht ungern gesehen werden, da das Niveau dieser Schülerinnen und Schüler meist recht hoch ist. Zudem gibt es nach Auskunft der Schulleitungen, an deren Schulen eine Umsteigerklasse eingerichtet wurde, von den Eltern keinerlei Beschwerden.

 

Herr Biedermann entgegnet, dass Rückläuferklassen sowieso Räumlichkeiten benötigen. Die KLR-Kritik aus der letzten BVV-Sitzung sollte keine Kritik an der Arbeit des Schulamtes darstellen.

 

Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD und CDU bei Zustimmung der Grünen und Linken sowie Enthaltung der Piraten abgelehnt.

 

 


 
 

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