Auszug - Bericht von Vita zur Unterbringung wohnungsloser Frauen - mit Besichtigung -  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Die Teupe
Ort: Teupitzer Straße 35, 12059 Berlin
 
Beschluss

Frau Hirse berichtet dem Ausschuss über die Entstehung des Projektes

Frau Hirse berichtet dem Ausschuss über die Entstehung des Projektes. Seit dem 2. 9.2013 erfolgt hier die Unterbringung wohnungsloser Frauen. Es gibt insgesamt 43 Plätze in 11 Einzel- und 16 Doppelzimmern. Das Wohnheim ist voll belegt. Die älteste Bewohnerin ist 93 Jahre, die Jüngste gerade 17 Tage alt. Das Wohnheim ist nicht behindertengerecht.

 

Frau Hirse führt weiter aus, dass die Unterbringung wohnungsloser Frauen für VITA e.V. einen neuen Zweig in den eigenen Tätigkeitsfeldern darstellt. Bisher konzentrierte sich die Arbeit des Trägers auf die Betreuung psychisch kranker Menschen und die ambulante Pflege. Auch hier besteht wie bei der GEBEWO das Ziel, die Obdachlosigkeit zu beenden und die wohnungslosen Frauen ggf. in weiterführende Anschlusshilfen zu überführen

 

Herr BzStR Szczepanski ergänzt, dass die zunehmende Wohnungslosigkeit von Frauen ein ernstzunehmendes Problem darstellt. Vor dem Hintergrund kostenintensiver Unterbringungen nach Wohnungsverlust durch Mietschulden kommen erschwerend Probleme mit dem Jobcenter Neukölln hinzu, da dieses oft nicht im kommunalen Interesse entscheidet und daher immer wieder Interventionen des Bezirksamts erforderlich sind.

 

Die jetzigen Regelungen und Vereinbarungen zur Unterbringung wohnungsloser Frauen, auch was die Standards der Einrichtung betrifft, sind für ihn sehr erfreulich. Herr BzStR Szczepanski bedankt sich daher ausdrücklich bei allen Beteiligten, die an der Realisierung des Projekts mitgewirkt haben.

 

Frau Schoenthal bedankt sich bei Frau Hirse von VITA e.V. und nochmals bei Herrn Deck von der GEBEWO. Nach der nun folgenden Begehung der beiden Einrichtungen besteht für die Ausschussmitglieder noch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

Die Vorsitzende möchte wissen, wer Vermieter des Geländes ist. Herr Deck antwortet, dass es sich hierbei um zwei Vermieter (KUBUS gGmbH und VITA e.V.) handelt. Durch mittel- bzw. langfristige Mietverträge besteht eine gesicherte Basis für den Betrieb der Einrichtung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Glücklich wird bestätigt, dass auf die Einhaltung der Schulpflicht bei den Kindern geachtet wird. Innerhalb von 2-3 Wochen ist es möglich, einen Schulplatz zu organisieren. Frau Hall-Freiwald fragt nach den rechtlichen Begründungen, mit denen das Jobcenter Leistungen ablehnt. Die Ablehnungen erfolgen zumeist aufgrund der geltenden Regelungen zur Freizügigkeit oder aber auch aufgrund angeblicher Scheinselbständigkeit.

 

Die Vorsitzende fragt hier nach, welche Möglichkeiten gegenüber dem Jobcenter bestehen. Herr BzStR Szczepanski führt aus, dass dieses schwer zu beantworten sei, da immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Herr Deck ergänzt, dass der Bezirk Neukölln der einzige sei, der eine Unterbringung im Rahmen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Berlin) auch während der Klärungsfrage, z.B. bei, Sozialgericht, finanziell absichert. Dies erleichtert die Arbeit und Unterstützung der Betroffenen immens.

 

Herr BzStR Szczepanski erläutert hierzu, dass der Bezirk hier keinesfalls auf ungeklärter Rechtsgrundlage arbeite. Die Regelungen des ASOG Berlin ermöglichen aus ordnungsrechtlichen Erwägungen eine solche Handhabung. Zudem ist dies durch die Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes abgedeckt. Da es hier jedoch unterschiedliche Urteile verschiedener Sozialgerichte gibt, verfolgen die anderen Bezirke eine andere Politik.

 

Frau Künning möchte wissen, was passiert, wenn keine Kostenübernahme erfolgt. Die beiden Mitarbeiterinnen der GEBEWO führen aus, dass sodann, wenn Stützsysteme durch Angehörige und/oder Freunde nicht greifen, die Betroffenen tatsächlich auf der Straße leben müssten und ggf. der Kindernotdienst eingeschaltet werden muss.

 

Die Vorsitzende dankt für die ausführliche Dartellung der Projekte und, wünscht weiterhin viel Erfolg und schließt den Tagesordnungspunkt.

 


 
 

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